Widerrufsbelehrung

Mehr Rechtssicherheit für den Internethandel

Von Corinna Budras

Bislang herrschen unklare Verhältnisse beim Internetkauf

Bislang herrschen unklare Verhältnisse beim Internetkauf

09. September 2007 Der Handel von Produkten und Waren im Internet könnte schon bald unkomplizierter werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich offen dafür gezeigt, einen umstrittenen Mustertext für Widerrufsbelehrungen zu ändern, der für viel Unsicherheit unter Online-Händlern gesorgt hatte. Viele haben sich bei der Gestaltung ihrer Verträge auf diesen Text gestützt in der Hoffnung, damit eine rechtssichere Formulierung zu nutzen. Doch diese Hoffnung wurde durch mehrere Gerichte enttäuscht, die verschiedene Mängel an dem Text ausmachten.

Der Streit dreht sich insbesondere um die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV), die in einer Anlage unter anderem ein Muster für eine angeblich rechtssichere Widerrufsbelehrung enthält. Das Landgericht Halle und das Landgericht Koblenz hielten dieses gesetzliche Muster für unwirksam, zum Beispiel weil es den Verbraucher über den Beginn der Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs im Unklaren lasse. Ist eine solche Klausel unwirksam, entfällt sie in dem Vertrag. Dies führt dazu, dass der Käufer ein zeitlich unbegrenztes Recht zum Widerruf hat. Auch von Wettbewerbern kann Ärger drohen.

Unklare Formulierung

Überlegt, den umstrittenen Mustertext zu ändern: Justizministerin Zypries

Überlegt, den umstrittenen Mustertext zu ändern: Justizministerin Zypries

Nach Darstellung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) werden reihenweise Unternehmen abgemahnt, weil sie die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht vorgenommen hätten. Die Unternehmen beriefen sich dann darauf, dass sie sich an den Text der Musterwiderrufsbelehrungen gehalten hätten.

„Leider oftmals ohne Erfolg, denn die Rechtsprechung sieht zum Teil die Muster als nicht ausreichend an“, kritisiert der DIHK. Auch das Kölner Unternehmen Trusted Shops, das Gütesiegel an Online-Händler vergibt, hat wiederholt auf dieses Problem hingewiesen. Zudem machen unklare Gesetzesformulierungen den Online-Händlern zu schaffen. Nach Auffassung einiger Gerichte soll die Widerrufsfrist bei Internetauktionen nicht 14 Tage, sondern einen Monat betragen.

Brief an Zypries

Bisher hatte sich Zypries geweigert, die von den Gerichten beanstandeten Passagen zu ändern. Das könnte sich nun ändern. Das Bundesministerium halte weiter an der Rechtsauffassung fest, dass die Musterbelehrungen den gesetzlichen Vorgaben entsprächen, sagte ein Ministeriumssprecher. Allerdings sei durch die Urteile eine Rechtsunsicherheit entstanden, auf die das Ministerium nun reagieren müsse.

Es werde geprüft, wie die Situation für die Betroffenen verbessert werden könne, sagte der Sprecher. Zuletzt hatte der DIHK Zypries aufgefordert, die strittigen Passagen zu ändern. „Besonders für Anbieter von Waren auf Internet-Versteigerungsplattformen wie Ebay, die auf das gesetzliche Muster vertrauen, ist diese Situation untragbar“, schrieb der Leiter der DIHK-Rechtsabteilung, Jürgen Möllering, in einem Brief an Zypries.

Gemeinsam mit Trusted Shops hat der Verband eine Reihe von Vorschlägen für die Änderungen unterbreitet. „Mit relativ geringem Aufwand könnten Fehler korrigiert und die Muster rechtssicher eingesetzt werden“, betont der Justiziar von Trusted Shops, Carsten Föhlisch, - auch zum Vorteil des Bundesjustizminsteriums: Damit liefe es nicht mehr Gefahr, dass Online-Händler Schadensersatzklagen wegen des fehlerhaften Textes einreichten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa

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03.07.2009 | 23:04
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