Web 2.0

Richtlinien für den Urheberschutz im Internet

19. Oktober 2007 Mehrere führende amerikanische Medien- und Internetunternehmen versuchen, gemeinsame Spielregeln für den Schutz von Urheberrechten in der „Web 2.0“-Ära aufzustellen. Hintergrund ist, dass Verbraucher in großem Stil urheberrechtlich geschützte Videos, Filme und Musik im Internet plazieren. In den neuen Richtlinien verpflichten sich die teilnehmenden Internetgesellschaften, effiziente Filter einzusetzen, um urheberrechtlich geschütztes Material schnell zu erkennen. Medienunternehmen sollten im Gegenzug auf Klagen gegen die Internetunternehmen verzichten, wenn diese solche Filter einsetzen und sich trotzdem illegal hochgeladenes Material auf ihren Seiten findet.

Unter den Teilnehmern sind die wichtigsten amerikanischen Medienkonzerne wie Disney, NBC Universal, CBS, Fox und Viacom, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Erklärung hervorgeht. Wichtiger Vertreter von der Seite der Internetfraktion ist die Beteiligung der Community-Plattform Myspace.com, auf der nach Angaben aus der Medienbranche zahlreiche Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Der weltgrößte Softwarehersteller Microsoft schloss sich ebenfalls der Initiative an.

Google fehlt

Auffallend ist allerdings das Fehlen von Google. Zum Suchmaschinenbetreiber gehört auch die populäre Video-Plattform Youtube, die besonders im Visier der Medienkonzerne steht, weil dort viele Nutzer auch Fragmente aus Filmen, Fernsehsendungen und Musikvideos hochladen. Im Frühjahr verklagte Viacom Youtube wegen Urheberrechtsverletzungen auf eine Milliarde Dollar Schadensersatz.

Nach Berichten des „Wall Street Journal“ soll Google ebenfalls über einen Beitritt zur Initiative verhandelt haben. Erst am Montag hatte Google ein neues Filtersystem gestartet, mit dem urheberrechtlich geschützte Inhalte bei Youtube schneller gefunden werden sollen. Damit kann zwar noch nicht verhindert werden, dass solche Videos im Internet plaziert werden, man könnte diese aber schnell entfernen.

Automatische Filtersysteme

Die Rechtslage ist derzeit so, dass Internetunternehmen von Nutzern hochgeladene Dateien entfernen oder sperren müssen, wenn der Rechteinhaber sie dazu auffordert. Angesichts der Millionen von Videos, Musikstücken und anderen Dateien, die auf vielen Internetseiten plaziert werden, ist es für sie jedoch ein Problem, solches Material zunächst einmal überhaupt zu finden. Als Lösung werden automatische Filtersysteme gesehen. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass Medienunternehmen den Betreibern sogenannter UGC-Dienste („User Generated Content“) ihr Originalmaterial zum Abgleich zur Verfügung stellen. Die Filter sollen verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material überhaupt auf die Website kommt.

Auch die Google-Filter funktionieren nach diesem Prinzip. Youtube ist eines der Wahrzeichen des neuen „Mitmach-Internet“, in dem eine Vielzahl von Inhalten von den Nutzern selbst erstellt wird.



Text: DPA-AFX
Bildmaterial: AFP

 
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Netzökonom

Ebay-Umbau trifft Deutschland besonders hart

von Holger Schmidt, 07.10.2008 10:57

Kursabfrage 
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