05. April 2009 Lynn Chu kann die offizielle Unternehmensphilosophie von Google nicht mehr hören. Der amerikanische Internetkonzern strebt danach, die auf der Welt vorhandenen Informationen zu organisieren und allgemein zugänglich und nutzbar zu machen. Nach Meinung Chus, die eine Literaturagentur in New York betreibt, setzt Google dabei Wildwestmethoden ein. Vor allem stört sie sich an den Ambitionen im Buchgeschäft, in dem Google sich nach einem spektakulären Vergleich mit Verlagen und Autoren zu einem immer mächtigeren Akteur aufschwingt.
Google hat sich der Buchbranche mit vorgehaltener Pistole als neuer Verleger vor die Nase gesetzt, schimpft Chu. Auch mit der ungefragten Verwertung von anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Zeitungsartikeln oder Musikvideos hat sich Google Zorn zugezogen: "Es gibt da ein Muster bei Google: Erst einmal vorpreschen und später Fragen stellen", sagt James Grimmelmann, Professor an der New York Law School, der auf Internetrecht spezialisiert ist.
Medienkonzern Viacom fordert Schadensersatz von einer Milliarde Dollar
Schon mehrfach ist auch die von Google im Jahr 2006 gekaufte Videoseite Youtube unter Beschuss geraten. Der Medienkonzern Viacom, zu dem Fernsehkanäle wie MTV und Nickelodeon gehören, verklagte Google vor zwei Jahren und forderte Schadensersatz von einer Milliarde Dollar. Viacom beschwerte sich, dass auf Youtube immer wieder Videoclips mit urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Fernsehsendungen auftauchen. Der Rechtsstreit dauert noch an. Auf der deutschen Youtube-Seite sah sich Google erst vor wenigen Tagen wegen Streitigkeiten mit der Verwertungsgesellschaft Gema gezwungen, einen großen Teil der Musikvideos zu sperren. Der Vorstandsvorsitzende der Gema, Harald Heker, warf Youtube am Wochenende jedoch vor, bisher kaum Musikvideos zu sperren.
Juristische Auseinandersetzungen mit Inhabern von Urheberrechten sind für Google mittlerweile Alltag - was unterstreicht, wie bedeutend das erst im Jahr 1998 gegründete Unternehmen mittlerweile geworden ist. Zu den prominentesten Fällen zählt der mehrjährige Rechtsstreit mit der Buchbranche, der sich gerade in einer entscheidenden Phase befindet. Google hat 2004 begonnen, in großem Stil Bücher zu digitalisieren und auf seiner Seite verfügbar zu machen. Google machte Bücher, die unter Urheberrecht stehen, in Ausschnitten zugänglich.
Bücher, bei denen kein Urheberschutz mehr besteht (in den Vereinigten Staaten alle vor 1923 veröffentlichten Werke), wurden vollständig zum Abruf freigegeben. Google behauptete, die Nutzung kleiner Passagen aus den jüngeren Büchern sei durch die sogenannte "Fair Use"-Klausel im amerikanischen Urheberrecht gedeckt. Das Projekt sorgte in der Buchbranche aber für einen Aufschrei, und 2005 verklagten der Verlegerverband und die Autorengewerkschaft in Amerika Google mit dem Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten. Der Streit fand im Oktober vergangenen Jahres ein vorläufiges Ende mit einem Vergleich, der die Machtposition von Google im Buchgeschäft zementieren würde. Google könnte nach dem Vergleich, der noch von einem Richter abgesegnet werden muss, weiter Bücher einscannen und auf seiner Seite vermarkten.
Je nach Art des Buches sind die Regeln unterschiedlich: Der größte Teil der von Google eingescannten Bücher ist nicht mehr lieferbar, steht aber noch unter Urheberrecht. Nach dem Vergleich darf Google diese Bücher komplett auf seiner Internetseite zum Verkauf anbieten und in Ausschnitten umsonst zeigen, es sei denn, der Inhaber der Urheberrechte lehnt dies mit einem sogenannten "Opt out" ausdrücklich ab.
Die Verlage haben nicht ganz verstanden, worauf sie sich eingelassen haben
Bei noch lieferbaren Büchern, zum Beispiel aktuellen Bestellern, soll es andersherum laufen: Hier muss der Rechteinhaber der Nutzung durch Google explizit zustimmen ("Opt in"). Google kann Umsätze als Nutzungsgebühr für die Inhalte als auch mit Anzeigen erzielen. Die Erlöse würde Google mit Autoren und Verlegern teilen. Google hat sich in dem Vergleich bereit erklärt, 125 Millionen Dollar auszugeben. Das Geld fließt in Anwaltsgebühren, die Schaffung einer neuen Instanz zur Verwaltung von Buchrechten sowie in Ausgleichszahlungen für Autoren, deren Bücher Google schon gescannt hat. Die Autoren sollen mindestens 60 Dollar je Titel erhalten. Doch offenbar rechnet Google damit, dass nur wenige das Geld einfordern, und hat für diese Zahlungen zunächst nur 45 Millionen Dollar angesetzt.
Für die Autoren läuft jetzt die Uhr: Bis zum 5. Mai haben sie Zeit, Einwände gegen diesen Vergleich einzureichen. Wer sich als Rechteinhaber eines nicht mehr lieferbaren Buches für ein "Opt out" entscheidet, muss dies ebenfalls bis zum 5. Mai tun. Für den 11. Juni ist eine Anhörung vor einem New Yorker Gericht angesetzt, bei der auch Autoren vorsprechen dürfen. Es ist denkbar, dass der Vergleich schon an diesem Tag abgesegnet wird.
Rechtsprofessor Grimmelmann kann dem Vergleich Positives abgewinnen. "Das schafft Zugang zu Werken, die sonst nur schwer zu finden sind, und es gibt den Rechteinhabern eine neue Erlösquelle für Bücher, die sonst kein Geld mehr bringen würden", sagt er. Seine Sorge ist, dass Google sich beim Online-Vertrieb von nicht mehr lieferbaren Büchern in eine marktdominierende Stellung bringt: "Mit dem Vergleich konzentriert sich die Macht in dem Geschäft bei Google."
Agentin Chu meint, der Vergleich mache Google zu einer unnötigen Universalinstanz, die sich zwischen Autoren und ihre Verleger dränge, um ein Stück vom Buchmarkt zu bekommen. "Ich glaube, die Verlage und die Gewerkschaft sind übers Ohr gehauen worden und haben nicht ganz verstanden, worauf sie sich da eingelassen haben", meint Chu. "Das bisherige System, in dem Autoren ihre Konditionen mit ihren Verlegern individuell aushandeln, hat bestens funktioniert."
Zwiespältiges Verhältnis zum Dienst Google News
Auch andere blicken mit Argwohn auf Google und haben versucht, den Internetkonzern mit juristischen Mitteln zu bremsen. Zeitungen und Nachrichtenagenturen haben ein zwiespältiges Verhältnis zum Dienst Google News, der ihre Inhalte ausschnittsweise anzeigt und auf sie verweist.
Google argumentiert, die News-Seite sei gut für die Medienadressen, weil sie ihr Publikum mehre. Manche Medienhäuser sehen Google dagegen in erster Linie als Schmarotzer, der von ihren Inhalten profitiert. Dass Google vor wenigen Wochen begonnen hat, Textanzeigen auf seine News-Seiten zu stellen, dürfte die Skeptiker nicht besänftigt haben. Die Nachrichtenagentur AFP verklagte Google 2005 wegen unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Später einigte sich AFP mit Google auf eine Nutzung gegen Lizenzgebühr, auch mit anderen Agenturen wie Associated Press hat Google mittlerweile ein Lizenzierungsabkommen geschlossen. Eine Gruppe belgischer Zeitungen erzwang im Jahr 2006 vor Gericht, dass Google ihre Inhalte von der Seite nehmen muss.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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