27. Januar 2004 Die Nutzer von Computer und Handys werden von einer immer größeren Welle unerbetener Werbebotschaften überrollt. Mehr als der Hälfte aller Nachrichten seien inzwischen sogenannte Spam, sagte EU-Kommissar Erkki Liikanen am Dienstag bei der Vorstellung eines Berichts über die Lage und die Notwendigkeit eines wirksameren internationalen Vorgehens. Vor drei Jahren lag der Anteil der Spam noch bei etwa sieben Prozent.
Der elektronische Werbemüll ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Wenn die Leute bei der Arbeit sind, brauchen sie viel Zeit, um ihre E-Mails zu sortieren, sagt Liikanen. Dabei lösche man auch mal wichtige Nachrichten: Das passiert jedem von uns. Und die Netze müßten Milliarden Spam-Mails transportieren: Die Kosten trägt der Verbraucher. Inzwischen sei ein Schaden in Milliardenhöhe für die Volkswirtschaften entstanden, sagte der Finne. Hinzu komme der Vertrauensverlust in die elektronische Post.
Flut der Mails kommt aus dem Ausland
Die Länder der Europäischen Union haben versucht, diesem Phänomen einen Riegel vorzuschieben. Im Juli 2002 wurde die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation beschlossen. Leider hätten acht Mitgliedstaaten - unter ihnen Deutschland - eine EU-Richtlinie gegen Spams noch nicht umgesetzt, rügte Liikanen. Die Kommission selbst will mit den Mitgliedstaaten beraten, wie strengere Vorschriften EU-weit durchgesetzt werden können. Eine europäische Spam-Polizei sei aber nicht geplant, sagte Liikanen.
Die neue EU-Agentur zur Netzwerk- und Informationssicherheit solle sich vor allem um die Bekämpfung von Internet-Viren kümmern. Das ist etwas anders, betonte Liikanen. Besondere Probleme bereitet den europäischen Spam-Bekämpfern die Tatsache, daß mindestens 80 Prozent aller empfangenen Müll-Mails von Absendern außerhalb der EU stammen. Viele kommen aus den Vereinigten Staaten, sagte Liikanen.
Grundregeln für erlaubte Mail-Werbung
Erlaubte Mail-Werbung muß nach der neuen EU-Richtlinie, die Ende Oktober 2003 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten sollte, mindestens drei Grundregeln einhalten: Sie bedarf der vorherigen Zustimmung des Empfängers, sie muß eine gültige Rückadresse zur Abmeldung enthalten und die Identität des Absenders darf nicht verborgen oder verschleiert sein. Liikanen warnt die Absender zudem davor, die Adressen der Empfänger ohne deren Zustimmung zu sammeln: Schon das ist nicht zulässig.
Text: F.A.Z., AFP
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