02. April 2007 Die Wettbewerber der Deutschen Telekom fürchten um ihre Investitionen in die eigene Infrastruktur. Der Grund ist die Umrüstung des Festnetzes, welche von der Telekom mit Hochdruck vorangetrieben wird. Das Schlagwort lautet New Generation Network (NGN), das Netzwerk der neuen Generation, in dem vollständig auf der Basis des Internet-Protokolls (IP) gesurft und telefoniert wird.
Spätestens bis zum Jahr 2012 will die Telekom alles auf IP umgestellt haben; der Umbau hat aber längst begonnen. Die Telekom erhofft sich davon eine Senkung der Netzkosten von bis zu 40 Prozent. Diese Umrüstung hat nach Ansicht von Branchenbeobachtern aber auch schwerwiegende Folgen für die Wettbewerbsverhältnisse, da sie das bisher sorgsam austarierte Regulierungsgerüst ins Wanken bringt.
So warnen die im Branchenverband VATM zusammengeschlossenen Wettbewerber inzwischen vor einer weitgehenden Befreiung der Telekom aus dem Regulierungskorsett, sollten die Pläne der Bundesnetzagentur Realität werden.
An der Marktaufsicht vorbei
So plane die Behörde, die Definition der letzten Meile - der Kupferader zum Haushalt des Kunden - so zu verändern, dass die neuen Glasfaserstrecken, die die Telekom für ihr VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz verlegt, nicht mehr der Marktaufsicht unterliegen. Der Grund: Die Regulierung solle sich auf das Kupferkabel beziehen, von Glas sei dort keine Rede.
Dagegen aber laufen die Wettbewerber der Telekom Sturm, da sie wissen, dass eine solche Umdeutung ihre Investitionen in eigene Infrastruktur, die nur die Kupferader erreicht, entwerten würden.
Ein Zugang zur Glasfaser, die höhere Datengeschwindigkeiten zum Kunden bringen kann, wäre damit nicht mehr über die Regulierung einklagbar und nur in direkten Verhandlungen mit der Telekom zu beziehen. Ein Ausblick, der die Konkurrenten auf Grund der Erfahrungen in der Vergangenheit nicht zuversichtlich stimmt.
Verlust an Vielfalt und Geschwindigkeit
Bisher verbinden die großen Wettbewerber der Telekom wie Arcor aus Eschborn oder Hansenet aus Hamburg ihre eigene Infrastruktur in den rund 8000 Hauptverteilern (HVT) mit der letzten Meile zum Kunden, die vom ehemaligen Monopolisten gemietet wird. Von hier aus läuft die Kupferader zunächst zu den sogenannten Kabelverzweigern (KVZ). Von den grauen Kästen stehen rund 300.000 an den deutschen Straßenrändern.
Genau diese Kilometer zwischen dem Hauptverteiler und dem KVZ überbrückt die Telekom beim Ausbau des VDSL-Netzes künftig an immer mehr Standorten mit einer Glasfaserleitung.
Die Folge: Ohne Zugriff auf diese Glasfaserstrecke zum Kunden werden die Angebote der Wettbewerber in Sachen Geschwindigkeit und Dienstevielfalt deutlich hinter denen der Telekom zurückbleiben und langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Entsprechend weniger wert wären die Investitionen, die in eigene Ausrüstung in den HVTs gesteckt wurden. So haben zum Beispiel Arcor oder auch die Telefónica in Deutschland jeweils mehr als 2000 dieser Standorte an ihr Netz angeschlossen.
Zwei Wege
Geht es jetzt nach dem VATM, gibt es eigentlich nur einen Ausweg aus diesem Dilemma. So fordert der Branchenverband vom Regulierer abermals ein Mitnutzungsrecht der neuen Infrastruktur der Telekom. Dies könnte auf zwei Wegen realisiert werden. Auf der einen Seite gäbe es die Möglichkeit, für die Wettbewerber einen reinen Datenzugang zum Kunden nach eigenen Qualitätsvorgaben über das neue Netz zu schalten. Diese Variante wird auch als Bitstrom bezeichnet, und der Regulierer hat schon angeordnet, dass die Telekom entsprechende Angebote vorlegen muss.
Auf der anderen Seite sind die großen Wettbewerber wie Arcor daran interessiert, die Leerrohre der Telekom, die vom Hauptverteiler zum KVZ laufen, zu nutzen, um die Kabelverzweiger mit eigenen Glasfaserstrecken anzubinden.
Aber auch dagegen wehrt sich die Telekom und will der Konkurrenz weder gestatten, den KVZ zu benutzen, noch will sie freiwillig die Kabelschächte für die Leitungen der Wettbewerber öffnen. Daher hoffen die Konkurrenten jetzt darauf, dass der Regulierer die Telekom schnell zu einem Bitstrom-Datenzugang zu einem akzeptablen Preis verpflichtet, um den Wettbewerb auf dem deutschen Markt zu sichern.
Text: F.A.Z., 02.04.2007, Nr. 78 / Seite 17
Bildmaterial: ddp, F.A.Z.
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