Von Johannes Winkelhage
21. November 2007 Vodafone klagt gegen T-Mobile und will das iPhone auch ohne die Bindung an das Netz des Wettbewerbers auf dem deutschen Markt sehen. Man wolle nur prüfen lassen, ob eine solche Bindung erlaubt sei, beteuert Vodafone - und zwingt T-Mobile dennoch jetzt zur Aufhebung dieser Netzbindung.
Das ist falsch, und es wäre prima, wenn am Ende des Prozesses herauskäme, dass die exklusive Vereinbarung von Apple und T-Mobile rechtens ist. Es sollte auf dem sehr wettbewerbsintensiven Mobilfunkmarkt in Deutschland möglich sein, solche Absprachen zu treffen. T-Mobile zahlt einen hohen Preis für die Erlaubnis, das iPhone alleine zu vertreiben. Apple fordert einen gehörigen Anteil des Umsatzes, der mit den Geräten gemacht wird. Im Gegenzug wird Exklusivität gewährt.
Das Modell funktioniert aber nur, wenn der Kunde dauerhaft an ein Netz gebunden wird. Solche Vereinbarungen verändern zwar das Marktmodell, das muss aber nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein. Wer ein iPhone will, kann es haben - von T-Mobile. Vielleicht muss demnächst derjenige, der ein bestimmtes Nokia-Handy will, bei Vodafone vorstellig werden. Na und? Der Verbraucher hat die Wahl, und das bleibt auch künftig so.
Text: F.A.Z., 22.11.2007, Nr. 272 / Seite 20