17. Mai 2005 Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat den Internetzugangsdienst T-Online wegen der Vertragsverlängerung für seine Bestandskunden abgemahnt. T-Online hatte Kunden mit Zeit- oder Volumentarifen für den DSL-Internet-Anschluß per E-Mail mitgeteilt, daß sich die Laufzeit ihres Vertrages, der bisher jederzeit kündbar war, auf zwölf Monate verlängert. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich Einwand gegen die Verlängerung erhebe, erkläre sein Einverständnis für die neuen Konditionen, fügte T-Online hinzu.
Schweigen ist keine Vertragsannahme
Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale richtet sich vor allem gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung. "Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert, ist unwirksam", heißt es in einem Schreiben der Wettbewerbszentrale an T-Online. Außerdem handele es sich um irreführende Informationen, da sie in eine Werbung für Tarife eingebunden seien. "Lediglich beiläufig werden die Kunden über eine Laufzeitverlängerung informiert. Diese in eine E-Mail-Info aufgenommene Änderung ist durchaus geeignet, leicht überlesen zu werden", kritisiert die Wettbewerbszentrale. T-Online wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Andernfalls werde die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch vor Gericht geltend machen. Ein T-Online-Sprecher bestätigte nur den Eingang der Abmahnung. "Wir werden den Sachverhalt prüfen, können aber noch keine Aussagen dazu machen", sagte der Sprecher.
Konkurrent 1&1 hat auf das Schreiben bereits reagiert. Das Unternehmen hat seine Vertriebsmitarbeiter angewiesen, T-Online-Kunden auf diese E-Mail aufmerksam zu machen, um sie damit zum Wechsel zu 1&1 zu bewegen. (ht.)
Text: F.A.Z., 17.05.2005, Nr. 112 / Seite 17
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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