Ein Optionsschein ist ein Wertpapier, das dem Besitzer gegenüber dem Emittenten (Herausgeber) ein Recht einräumt. Gegenstand dieses Rechts ist in der Regel ein Objekt, das an der Börse, oder allgemein im Markt, einer Preisbildung unterliegt. Dies können zum Beispiel Aktien oder Rohstoffe sein.
Darüber hinaus gibt es auch Spezial-Optionsscheine, die zum Beispiel auf einen Wahlausgang zielen. Diese werden jedoch im weiteren nicht berücksichtigt. Den Wert, auf den sich der Optionsschein bezieht, nennt man "Underlying" (engl. zugrunde liegend).
Das Recht, das der Optionsschein begründet, besteht in der Regel darin, daß der Besitzer des Scheines, eine bestimmte Menge des underlying an einem bestimmten Tag oder während einer bestimmten Zeitspanne zu einem bestimmten Preis handeln darf.
Wie nun dieser bestimmte Preis und die bestimmte Menge und der bestimmte Zeitraum aussehen, ist Teil der Konditionen, die der Optionsschein innehat.
Zunächst wird in den Bedingungen des Optionsscheines die Art des Handels vereinbart. Will der Besitzer des Optionsscheins die bestimmte Menge des underlying kaufen oder verkaufen? Hiernach unterscheidet man Calls (Kaufoptionen) und Puts (Verkaufsoptionen). Mit einem Call erwirbt der Besitzer des Scheins das Recht die bestimmte Menge des underlying zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kurs zu kaufen. Dieses Recht ist unabhängig von dem tatsächlichen Kurs des underlying an diesem Tag oder dieser Zeitspanne.
Verbrieft der Schein das Recht eine Aktie zum Kurs von 100 Euro zu kaufen und der tatsächliche Kurs der Aktie liegt bei 150 Euro, so muss der Emittent die Aktie auch für 100 Euro verkaufen. Diese Transaktion nennt man das Ausüben einer Option. Findet diese Transaktion tatsächlich statt, das heißt, werden Aktien in das Depot des Optionsscheinbesitzers übertragen, so spricht man von effektiver Lieferung (englisch: physical delivery).
In der Regel findet dieser Austausch Aktie gegen Optionsschein jedoch nicht statt. Normalerweise wird bei der Ausübung der Option einfach der Differenzbetrag - im oben genannten Beispiel 50 Euro - an den Besitzer des Optionsscheins ausgezahlt. Dies nennt man Geldverrechnung (englisch: cash settlement). Speziell bei Indexoptionsscheinen wird die Geldverrechnung angewandt.
Im Falle eines Puts verhält es sich natürlich exakt umgekehrt. Verbrieft hier der Schein das Recht, die Aktie für beispielsweise 100 Euro zu verkaufen, und der tatsächliche Kurs der Aktie liegt bei 50 Euro, so müsste der Besitzer des Scheins auch zu diesem höheren Kurs an den Emittenten verkaufen dürfen. Wie bereits oben gesagt findet diese Transaktion in der Regel nicht statt. Ansonsten müsste der Besitzer des Puts auch die entsprechende Menge an Aktien tatsächlich besitzen um sie verkaufen zu können. Er müsste sie dann beispielsweise am Tag vor der Fälligkeit kaufen (zu 50 Euro), nur um sie dann am nächsten Tag zum Kurs von 100 Euro verkaufen zu können. Auch in diesem Fall wird normalerweise einfach der Differenzbetrag ausgezahlt.
In den beiden obigen Beispielen wird der Besitzer des Optionsscheins natürlich von seinem Recht, die Option auszuüben, Gebrauch machen, denn er macht in beiden Fällen Gewinn. Die Ausübung eines Optionsscheins ist jedoch nicht verpflichtend. Würde im obigen Beispiel der Kurs des underlying bei 90 Euro liegen, so müsste der Besitzer des Calls dennoch zu einem Kurs von 100 Euro kaufen. Er kann die Option ausüben und einen Verlust von 10 realisieren. Er kann jedoch auch auf das Recht der Ausübung verzichten. In diesem Fall verfällt der Schein wertlos.
Den bestimmten Kurs, zu dem dieser Handel (im obigen Beispiel 100 Euro) vereinbart wurde, nennt man den Bezugspreis (oder englisch strike) des Optionsscheins. Der strike eines Optionsscheins bleibt normalerweise während der gesamten Laufzeit konstant. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der strike in bestimmten Intervallen an die tatsächliche Kursentwicklung des underlying angepasst wird. Wie und wann diese Anpassung stattfindet ist ebenfalls den Bedingungen des Optionsscheins zu entnehmen.
Bleiben wir bei diesem Beispiel : Der Strike eines Calls liegt bei 100 Euro. Der Kurs des underlying liegt bei 50 Euro. Zu diesem Zeitpunkt könnte ein interessierter Anleger das underlying zu einem wesentlich günstigeren Kurs (50 Euro) an der Börse beziehen, als wenn er zu dem strike des Optionsscheins (100 Euro) kaufte. In diesem Fall nennt man diesen Optionsschein "aus dem Geld", das heißt eine Anlage in diesen Schein ist unattraktiv. In umgekehrten Fall (underlying 150 Euro, strike 100 Euro) spricht man von einem Optionsschein der (weit) "im Geld" ist.
Der nächste Punkt, der in den Bedingungen eines Optionsscheins geregelt wird, ist die Menge des underlying, welche pro Optionsschein gehandelt werden darf. Dies nennt man das Bezugsrechtsverhältnis (englisch: abgekürzt cr). Im einfachsten Fall ist dieses Verhältnis 1:1, d.h. der Besitzer eines Optionsscheins darf eine Einheit des Underlyings handeln. Dies ist oft bei Aktien der Fall, deren Börsennotierung unter 50 Euro liegt.
Das Bezugsrechtsverhältnis orientiert sich stark am Kurs des Underlyings. Bei sehr hohen Börsenkursen des Underlyings (zum Beispiel einige Schweizer Aktien-Gesellschaften, bei denen eine Aktie für mehrere Tausend Franken gehandelt wird), wird das Bezugsrechtsverhältnis in der Regel bei 1:1000 oder 1:100 liegen. Das heißt, der Anleger benötigt 1.000, bzw. 100, Optionsscheine, um eine Einheit des Underlyings zu handeln.
Bei einigen wenigen Underlyings (zum Beispiel bei manchen italienischen Aktien), kann das Bezugsrechtsverhältnis auch 2:1 oder 10:1 lauten. In diesem Fall berechtigt ein Optionsschein zum Handel mit 2, beziehungsweise 10, Einheiten des Underlyings. Mit Einführung des Euro ist aber hier eine weitgehende Harmonisierung eingetreten.
Der letzte Punkt der Ausstattung eines Optionsscheins ist die Laufzeit. Bei der Ausgabe neuer Optionsscheine legt der Emittent eine Frist fest, die die Laufzeit des Optionsscheins begrenzt. Dies ist in der Regel ein Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren.Der Anleger muss sich immer bewusst sein, dass am Ende der Laufzeit das Leben seines Optionsscheins endet! Ob er den Schein für attraktiv hält, lässt sich nur entscheiden, wenn die Kursentwicklungen, die der Anleger für das Underlying erwartet auch innerhalb dieser Frist eintreten. Der größte Boom oder Crash läßt den Besitzer eines Optionsscheins völlig kalt, wenn er zwei Wochen zu spät stattfindet.
Der erste und häufigste Fall ist der der amerikanischen Option (Ausübung). Der Besitzer eines Optionsscheins nach amerikanischer Ausübung ist während der Laufzeit jederzeit berechtigt, seine Option auszuüben. Meint der Besitzer eines Calls, dass der momentane Kursstand während der verbleibenden Laufzeit nicht mehr übertroffen werden wird, so übt er seine Option aus, erhält den Differenzbetrag ausgezahlt und die Option erlischt.
Das Gegenstück zur amerikanischen Ausübung ist die europäische Ausübung. Bei Scheinen nach europäischer Ausübung kann die Option nur am Verfallstag ausgeübt werden.
Zusätzlich zu dem Verfallstag der Option kann in den Bedingungen des Optionsscheins auch eine Frist angegeben sein, wie viel Zeit zwischen der Ausübung der Option und der Übertragung der Aktien, beziehungsweise des Differenzbetrages vergehen soll. Diese Frist, Valuta genannt, liegt in der Regel zwischen zwei und sieben Tagen.
Was die Kursstellung angeht, gibt es Bid/Ask- bzw. Geld/Brief-Kurse. Das sind die Preise, zu denen der Emittent, also der Herausgeber, die Optionsscheine zurückkauft bzw. verkauft. Mit dem Spread wird die Spanne zwischen Bid- und Ask-Kurs bezeichnet.
Text: @JüB
| Tops & Flops | +/- | Prozent |
|---|---|---|
| MERCK KGAA INHABER - | +3,25 | +4,33 |
| HYPO REAL ESTATE HOL | +0,48 | +2,75 |
| DEUTSCHE BÖRSE AG NA | +1,79 | +2,35 |
| DAIMLER AG NAMENS - | -4,35 | -10,22 |
| THYSSENKRUPP AG INHA | -1,55 | -4,62 |
| MAN AG STAMMAKTIEN O | -2,93 | -4,26 |
| Name | Punkte | Prozent |
|---|---|---|
| Dax | 6.470,34 | -1,01 |
| TecDax | 732,44 | -1,91 |
| DowJones | 11.566,18 | -0,57 |
| Nasdaq | 2.309,31 | -0,71 |
| STOXX 50 | 3.376,56 | -0,32 |
| Nikkei 225 | 13.603,31 | +2,18 |
| Euro/Dollar | 1,57 | +0,08 |
| Bund Future | 110,61 | +0,45 |
| Gold | 924,20 | +0,27 |
| Öl | 126,52 | -4,27 |
