Immobilienrecht

Rechteck

21. April 2008 

Abstimmung

Kann ein Bevollmächtigter ihm erteilte Abstimmungsvollmachten auf Verlangen in einer Eigentümerversammlung nicht im Original vorlegen, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine Vollmacht nicht besteht. Das gilt jedenfalls, wenn die Gemeinschaftsordnung vorsieht, dass die Vollmacht „der Schriftform“ bedarf. Stimmt der Bevollmächtigte dennoch ab und wird seine Stimme gezählt, ist der Beschluss anfechtbar. Eine Anfechtungsklage ist aber regelmäßig nur dann erfolgreich, wenn sich die Stimme tatsächlich auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat, entschied das OLG München, Beschluss vom 11. 12. 2007, Az. 34 Wx 91/07.

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Doppelparker

Wird ein „Doppelparker“ in einer Tiefgarage verkauft, darf der Käufer zwar nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass auch ein sogenannter Van, also eine Großraumlimousine dort abgestellt werden kann. Ohne einschränkende Angaben im Kaufvertrag muss der Platz aber für das Abstellen der Mehrzahl handelsüblicher Fahrzeuge geeignet sein. Ist das nicht der Fall - im entschiedenen Fall konnten auf der unteren Parkebene lediglich Fahrzeuge bis zu einer Höhe von 1,50 Meter abgestellt werden -, hat der Käufer einen Anspruch auf Kaufpreisminderung, urteilte das LG Karlsruhe, Urteil vom 16. 2. 2007, Az. 3 O 195/06.

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Nachzahlungspflicht

Zieht ein Mieter aus, ohne dem Vermieter seine neue Adresse zu hinterlassen, und kann der Vermieter deshalb dem Mieter die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb der Abrechnungsfrist von einem Jahr zukommen lassen, muss der Mieter gleichwohl einen sich ergebenden Nachzahlungsbetrag zahlen. Der Mieter verhält sich treuwidrig, da er durch Nichtangabe der neuen Adresse eine dem Vermieter gegenüber bestehende Obliegenheit verletzt. Der Mieter wird dann so angesehen, als ob die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugegangen wäre. AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 23. 5. 2007, Az. 3 C 177/07.

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Zwangsversteigerung

Ist der Beschluss über die Anordnung einer Zwangsversteigerung vor dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes am 1. Juni 2007 erlassen worden, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die diesem Verfahren nach diesem Datum beitritt, nicht die bessere „Rangklasse 2“ beanspruchen. Diese räumt ihr Vorrang vor den Forderungen der finanzierenden Banken ein. Dies entschied der BGH mit Beschluss vom 21. 2. 2008, Az. V ZB 123/07.

Susanne Tank ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Bethge und Partner - Immobilienanwälte in Hannover.



Text: F.A.S.
Bildmaterial: F.A.Z.

 
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