Von Karl-Peter Schwarz, Rijeka
04. Juli 2008 Der Bericht ist deutlich: Statt Fortschritten im Kampf gegen die Korruption auf höchster Ebene verzeichne Rumänien an allen Fronten Rückschritte. Neue Gesetze, die gleich nach dem EU-Beitritt in Kraft gesetzt wurden, behinderten wirksame Ermittlungen. Staatsanwälte würden politisch unter Druck gesetzt. Praktisch die gesamte politische Klasse Rumäniens widersetze sich der Korruptionsbekämpfung. Das steht in einem juristischen Gutachten, das von der Europäischen Kommission bestellt wurde, von ihr aber seit Monaten unter Verschluss gehalten wird. Es entwirft ein ebenso detailliertes wie vernichtendes Bild der Zustände in dem Land, das am 1. Januar 2007 mit Bulgarien der Union beigetreten ist.
Der Expertenbericht über den Kampf gegen die Korruption. Kooperations- und Kontrollverfahren, der dieser Zeitung vorliegt, ist datiert mit Bukarest, 12.-15. November 2007. Der Autor, W. De Pauw, stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Berufungsgerichtshof im belgischen Gent, hatte im Auftrag der EU bereits im November 2001, im April 2004, im Juni 2005 und im März 2006 solche Untersuchungsberichte vorgelegt. Sein jüngstes Gutachten dient der Kommission zur Vorbereitung ihres nächsten Berichts über die Fortschritte Rumäniens in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung.
Strafverfahren über Großkorruption wurden womöglich für immer eingestellt
Dieser wird in Bukarest - einige Monate vor der Parlamentswahl - bang erwartet, denn die Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänen geben der EU die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, falls ihre Vorgaben nicht erfüllt werden. Die EU könnte ihre anderen Mitgliedstaaten von der Verpflichtung befreien, Urteile und richterliche Anordnungen aus Rumänien anzuerkennen. Es gilt allerdings derzeit als unwahrscheinlich, dass die EU auf diese Klausel zurückgreift.
Der belgische Jurist stellt in dem Bericht fest, dass alle Strafverfahren über Großkorruption, die jahrelang verzögert und erst kurz vor dem EU-Beitritt eröffnet wurden, inzwischen abgebrochen und höchstwahrscheinlich für immer eingestellt wurden. Als nicht sehr logisch kritisiert er die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichtshofs, nicht nur amtierenden, sondern auch ehemaligen Regierungsmitgliedern Immunität zu gewähren. Wenn ein Minister nicht mehr amtiere, argumentiert De Pauw, könne seine Amtsführung auch nicht mehr durch politisch motivierte Anklagen beeinflusst werden, womit die Notwendigkeit des Immunitätsschutzes entfalle.
Politisch brisante Fälle wandern von einem Senat zum anderen
Erst unlängst empfahl der Rechtsausschuss des Parlaments den Abgeordneten, die Eröffnung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Adrian Nastase nicht zu genehmigen, weil die Anklageschrift nicht überzeuge. Durch einen Boykott der Sitzung, die über den Antrag entscheiden sollte, verhinderten Abgeordnete der regierenden Nationalliberalen und der oppositionellen Sozialdemokraten die Eröffnung des Verfahrens. Im Vertrauen auf dauernde Straffreiheit kündigte Nastase danach an, bei den Präsidentschaftswahlen antreten zu wollen.
Eine effektive Methode, Verfahren gegen korrupte Politiker zu behindern, sieht der Expertenbericht in der Praxis der rumänischen Gerichte, Anklageschriften an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen. Dass dies in fast allen großen Korruptionsfällen geschehen sei, könne statistisch unmöglich dem zufälligen Auftreten von Verfahrensfehlern in individuellen Fällen zugeschrieben werden. Nach der rumänischen Strafprozessordnung kann ein auf diese Weise suspendiertes Verfahren nur von einem anderen Gericht wiederaufgenommen werden. Politisch brisante Fälle wandern daher von einem Senat zum anderen. Die rumänische Justiz scheint unfähig zu sein, richtig zu funktionieren, wenn es darauf ankommt, das Gesetz auf Korruption auf hoher Ebene anzuwenden, schreibt De Pauw. Mehr als fünf Jahre seit Beginn der rumänischen Anstrengungen, die Korruption einzudämmen, wurde noch in keinem einzigen Fall ein Urteil in erster Instanz gefällt.
Ganz großen Gaunereien ignoriert
De Pauw kritisiert das Bestreben der Regierung des nationalliberalen Ministerpräsidenten Tariceanu, die effiziente Antikorruptionsbehörde (DNA) zu demontieren. Jahrelang hatte sich diese Behörde, die 2002 noch von der Regierung Nastase eingerichtet wurde, auf die Verfolgung kleiner Gaunereien beschränkt und die ganz großen beharrlich ignoriert. Erst unter der parteilosen Justizministerin Monica Macovei (Dezember 2004 bis April 2007) änderte sich das. Die DNA begann laut Bericht, endlich in Fällen und Skandalen zu ermitteln, über die jeder in Rumänien sprach, um die sich aber bisher noch keine Strafverfolgungsbehörde kümmerte (oder zu kümmern wagte).
Auf diese Weise wurden Akten gegen verschiedene prominente Politiker eröffnet, unter ihnen Minister, frühere Minister und Parlamentarier. Vor ebendiesem Hintergrund seien die Bestrebungen der rumänischen Regierung zu sehen, die DNA zu demontieren. Die Tinte auf dem Beitrittsvertrag war noch kaum trocken, als die Versuche zur Auflösung und Entwaffnung dieser Organisation unternommen wurden, schreibt De Pauw. Es ist kein Zufall, dass dies ausgerechnet zu dem Zeitpunkt geschah, als die Ermittlungen gegen die Korruption auf hoher Ebene endlich einige (vorläufige) Resultate brachten. Der Bericht folgert: Eine Demontage der DNA unter dem Vorwand, ihre Effizienz zu erhöhen, wäre ein gewaltiger Rückschlag im Kampf gegen die Korruption in Rumänien.
Korruption blühe mit Hilfe der Gesetze
Schon 2006 habe ein Expertenbericht davor gewarnt, dass die Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung keineswegs irreversibel seien und selbst eine kleine Änderung im politischen Klima den eben erst in Gang gesetzten Prozess beenden könnte. Dieser Klimawechsel, auf den der Expertenbericht nicht näher eingeht, trat ein, als Tariceanu das Koalitionsabkommen mit der konservativen Demokratischen Partei brach und die parteilose Justizministerin Macovei aus der Regierung jagte. Seither bemüht sich die Regierung nach Kräften, sich ihres Erbes zu entledigen.
Die Hauptschuld gibt der Bericht der Regierung und dem Parlament. Die Gesetzgeber hätten es in ihrer Hand, die Strafen zu verschärfen, den rechtlichen Rahmen zu sichern und damit ihre Bereitschaft zur Eindämmung der Korruption unter Beweis zu stellen. In Rumänien, sagt Frau Macovei, blühe die Korruption mit Hilfe der Gesetze. Das Dilemma bestehe darin, dass viele der Parlamentarier, die die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung zu beschließen haben, selbst korrupt seien.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP
