30. Oktober 2009 Alain Juppé, einst von Chirac als Bester unter uns zu höchsten Staatsämtern in Frankreich bestimmt, musste der Parteifinanzierungsaffäre seine politische Karriere opfern. Jetzt holt die unrühmliche Vergangenheit im Rathaus von Paris auch den 76 Jahre alten Jacques Chirac ein, der als Staatspräsident zwölf Jahre durch sein Amt vor der gewöhnlichen Strafverfolgung geschützt war. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gefordert hatte, entschied die zuständige Richterin Xavière Simeoni am Freitag in Paris, gegen den Altpräsidenten ein Strafverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und Vertrauensmissbrauch zu eröffnen.
Chirac ließ in einem Kommuniqué mitteilen, er sei gelassen und entschlossen, vor Gericht zu beweisen, dass keiner der umstrittenen Arbeitsverträge ein Scheinvertrag war. Ein Sprecher der Präsidentenpartei UMP, Dominique Paillé, bedauerte, dass Chirac sich am Ende seiner Laufbahn im Dienste Frankreichs der Justiz stellen müsse. Das ist bedrückend und dem Ruf Frankreichs nicht förderlich, sagte Paillé.
Nutznießer des Systems verschränkter Kostenübernahme
Chirac steht im Verdacht, in seiner Doppelrolle als Bürgermeister von Paris (1977-95) und Vorsitzender der neogaullistischen Sammlungsbewegung RPR (1976-1994), ein System verschränkter Kostenübernahme zwischen Rathaus und Parteizentrale geduldet zu haben. 481 mutmaßliche Scheinarbeitsverträge in der Rathausverwaltung haben die Ermittler überprüft. In 21 Fällen halten sie es für erwiesen, dass dem Vertrag im Rathaus keine Arbeitsleistung entsprach. Die Ermittler glauben nicht, dass Chirac dieses System installiert hat, aber ihm wird vorgehalten, nichts dagegen unternommen zu haben und damit Nutznießer geworden zu sein.
Schon Alain Juppé war im Januar 2004 als Stellvertreter Chiracs im Rathaus von Paris wegen dieser fiktiven Arbeitsverträge verurteilt worden, in erster Instanz zu 18 Monaten auf Bewährung und zehn Jahren Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte. Im Berufungsverfahren fällten die Richter im Dezember 2004 ein milderes Urteil, Juppé kam mit 14 Monaten auf Bewährung und einer einjährigen Periode der Unwählbarkeit davon. Politisch hat er sich jedoch von dem Urteil nie wieder erholt. Juppé hatte zugegeben, Fehler aus Nachlässigkeit begangen zu haben. Er hatte nicht überprüfen lassen, warum Beschäftigte, die in der Parteizentrale arbeiteten, über die Rathauskasse finanziert wurden.
Den wohl tiefsten Einblick in die damals weit verbreitete Praxis der verschränkten Kostenübernahme bot ein Strafprozess gegen das Pariser Bürgermeisterehepaar Jean und Xavière Tiberi im Herbst 1999. Damals packte ein Neogaullist aus. Ja, bei uns gab es, wie überall, fiktive Beschäftigte, sagte der frühere Präsident des Départementrates Essonne, Xavier Dugoin. Er gestand ein, Mitarbeiter der neogaullistischen Partei RPR für Tätigkeiten bezahlt zu haben, die sie niemals ausübten. Ich habe das getan, um meiner Partei zu helfen, aus Solidarität und Vertrauen, die richtige Sache zu unterstützen, sagte Dugoin.
Chirac hatte in einem Beitrag für die Zeitung Le Monde 2007 abgelehnt, in den Beschäftigungsverträgen eine Veruntreuung öffentlicher Gelder zu sehen. Die Beschäftigungsverträge im Rathaus von Paris seien legitim und notwendig gewesen, schrieb er. Die Mitarbeiter hätten seine Arbeit erleichtert. Zusammen mit Chirac müssen sich neun weitere Personen vor Gericht verantworten, darunter der ehemalige Abgeordnete Jean de Gaulle, Enkel des Republikgründers, Francois Debré, der Bruder des Präsidenten des Verfassungsgerichts (Cour Constitutionnel), der ehemalige Minister Michel Roussin und der ehemalige Gewerkschaftsführer Marc Blondel.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AFP, dpa