Von Matthias Rüb, Washington
18. Juli 2008 Ein Bundesrichter in der Hauptstadt Washington hat mit seinem Urteil von der Nacht zum Freitag eine erste juristische Auslegung des Urteils des Obersten Gerichts vom 12. Juni zu den Militärgerichten in Guantánamo vorgelegt. Richter James Robertson wies den Einspruch der Anwälte des einstigen Fahrers von Usama Bin Ladin, des Jemeniten Salim Ahmed Hamdan, gegen den Beginn seines Verfahrens vor einer Militärkommission in dem Gefangenenlager auf Kuba an diesem Montag zurück. Robertson vertrat in seiner Urteilsbegründung die Auffassung, das vom Kongress im Jahre 2006 verabschiedete Gesetz zur Einsetzung von Militärkommissionen zur Aburteilung mutmaßlicher Terroristen müsse zunächst, wie vom Gesetzgeber geplant, Anwendung finden.
Das vom Obersten Gericht den Terrorverdächtigen auf Guantánamo ausdrücklich zugestandene Habeas-Corpus-Recht zur Anfechtung der Haftgründe könne dann im Berufungsverfahren vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Hamdan muss sich vor einer Militärkommission, wie sie vom Kongress geschaffen wurde, und gemäß den Richtlinien des Obersten Gerichts verantworten, sagte Richter Robertson. Zwar lasse die eigens für Guantánamo geschaffene Militärgerichtsbarkeit wichtige verfassungsrechtliche Fragen offen, diese müssten aber erst im Berufungsverfahren beantwortet werden.
Hauptverfahren könnte schon am Montag beginnen
Die Anwälte Hamdans hatten argumentiert, die Aufnahme des Verfahrens in der jetzigen Form würde die Rechte ihres Mandanten irreparabel verletzen, weil sich die Verfahrensregeln - etwa die Zulassung von Aussagen, die mittels harscher Verhörmethoden erreicht wurden - im späteren Verlauf der Verfahren als unzulässig herausstellen könnten. Der Vertreter des Justizministeriums argumentierte für die Regierung, das Gericht habe anzuerkennen, dass der Kongress in seinem Gesetz die zivilen Gerichte erst nach Abschluss der Verfahren vor den Militärkommissionen mit den Fällen befasst sehen wolle.
Es wird erwartet, dass das Hauptverfahren gegen Hamdan schon an diesem Montag beginnt. Bei den Anhörungen vor den Militärkommissionen in dieser Woche waren auch in Guantánamo Bay selbst die letzten Hindernisse für die Aufnahme des als Testfall geltenden Verfahrens aus dem Weg geräumt worden. Insgesamt sind bisher etwa 15 Guantanámo-Gefangene vor den Militärtribunalen angeklagt worden. Zu ihnen gehört auch der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge vom 11. September, Khalid Scheich Mohammed.
Der Beginn der Verfahren gegen Mohammed und vier Mitverschwörer könnte sich noch um mehrere Monate verzögern, weil die Anwälte des Angeklagten Ramzi Binalschib in einem weiteren Verfahren vor einem zivilen Bundesgericht Einspruch gegen die Aufnahme des Militärgerichtsprozesses erhoben haben. Der 37 Jahre alte Hamdan ist unter anderem wegen Verschwörung und Unterstützung des Terrorismus angeklagt. Er befindet sich seit fast sieben Jahren in amerikanischer Gefangenschaft, die meiste Zeit in dem Gefangenenlager des amerikanischen Marinestützpunktes Guantánama Bay im Südosten Kubas.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP