24. Februar 2005 Der französische Rechtsextremist Jean-Marie Le Pen ist auch in zweiter Instanz wegen Aufstachelung zum Rassenhaß zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Pariser Strafgerichts vom vergangenen April. Damit ahndeten die Richter fremdenfeindliche Aussagen, die Le Pen 2003 in einem Interview der Pariser Tageszeitung Le Monde gemacht hatte. Er hatte unter anderem vor einem künftigen Frankreich mit 25 Millionen Moslems gesprochen, denen gegenüber die Franzosen nur noch mit gesenktem Kopf auftreten könnten, wenn sie keinen Ärger riskieren wollten.
Le Pen leugnete den Holocaust
Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Philippe Castel bestätigte am Donnerstag auch eine Entschädigungszahlung von 5.000 Euro, die Le Pen an die Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l'homme leisten muß. Eine andere französische Menschenrechtsgruppe, die Licra, bekam dagegen eine in erster Instanz verhängte Zahlung in derselben Höhe aberkannt. Die Licra habe nicht als Nebenklägerin auftreten können, entschied das Gericht. Le Pen stand schon mehrfach wegen fremdenfeindlicher Äußerungen und der Leugnung des Holocausts vor Gericht.
Text: FAZ.NET mit Material von AFP
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