10. August 2007 Das amerikanische Heimatschutzministerium besteht darauf, Informationen über Flugpassagiere künftig schon eine halbe Stunde vor dem Abflug übermittelt zu bekommen. Diese Maßnahme sei Teil der Empfehlungen einer Untersuchungskommission zu den Anschlägen vom 11. September 2001, teilte das Ministerium am Donnerstag mit.
Heimatschutzminister Michael Chertoff sagte, bekannte Verdächtige schon vor Betreten des Flugzeugs festzunehmen sei eine entscheidende Sicherheitsmaßnahme. Die neuen Regeln gelten für alle internationalen Flüge, die in den Vereinigten Staaten starten oder landen.
Amerika fordert eine Zieladresse
Bei den gewünschten Informationen handelt es sich um die sogenannten erweiterten Passagierdaten (Advance Passenger Information - API), wie sie auch einige EU-Staaten bei der Einreise fordern. Dazu gehören die im Reisepass enthaltenen Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität und Passnummer. Die Vereinigten Staaten verlangen aber zusätzlich Angaben über das Land des ständigen Wohnsitzes sowie die Zieladresse in den Vereinigten Staaten - das kann etwa eine Hoteladresse oder die Adresse einer Autovermietung sein.
Nach den bisherigen Regeln mussten die Fluggesellschaften diese Daten selbst erheben und spätestens bei Abflug der Maschine übermitteln. Entdecken die amerikanischen Behörden verdächtige Passagiere, werden sie am Zielflughafen abgefangen, überprüft und möglicherweise abgewiesen. In solch einem Fall ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, den Fluggast wieder zurückzubringen.
Unnötiger Aufwand
Die Barig, eine Vereinigung von Fluggesellschaften in Deutschland, erwartet, dass das Vorziehen der Frist für die Übermittlung der Daten um 30 Minuten zu Problemen vor allem bei kurzen Umsteigezeiten führen kann. Die Fluggesellschaften seien manchmal erst kurz vor Abflug in den Lage, die Daten zu übermitteln, sagte Barig-Generalsekretär Martin Gaebges der F.A.Z. Später als 30 Minuten vor Abflug könne dann niemand mehr auf eine Maschine gebucht werden. Sinn hat das nicht, sagte Gaebges. Es erzeugt nur unnötigen Aufwand.
Bei der Lufthansa will man die neuen Regeln noch prüfen. Ob sie Flugreisen beeinträchtigten können, stehe noch nicht fest. Klar sei aber, dass einige Länder etwa in Afrika und im Nahen Osten derzeit noch nicht die Voraussetzungen für eine elektronische Voraberfassung der gewünschten Informationen erfüllen, sagte Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde. Diese Daten müssen wir dann beim Umsteigen in Deutschland erfassen.
Anfang dieses Monats war ein Abkommen zwischen Washington und der EU über die Nutzung anderer Daten in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um Buchungsinformationen - die sogenannten Passenger Name Records. Diese Informationen holen sich amerikanische Behörden derzeit per Direktzugang aus den elektronischen Buchungssystemen der Fluggesellschaften (Pull-System); in Zukunft sollen die Gesellschaften die Daten aktiv übermitteln (Push-System). Es handelt sich um bis zu 19 Daten, die im Zusammenhang mit der Buchung der Reise gespeichert werden - etwa Kreditkartennummer, Kontoverbindungen, den gebuchten Sitzplatz oder E-Mail-Adressen.
Erweiterte Passagierinformationen
(Advance Passenger Information - API)
Vor- und Nachname
Geschlecht
Geburtsdatum
Nationalität
Reisepassnummer
Staat, in dem der Pass ausgestellt wurde
Jahr, in dem Reisepass seine Gültigkeit verliert
Amerika fordert zusätzlich diese Informationen:
Staat, in dem der Reisende lebt
Zieladresse in den Vereinigten Staaten
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP