Vertriebenenklage gegen Polen

Kaczynski: Berlin ist völlig stur

Jaroslaw Kaczynski: Ein ernstes Problem

Jaroslaw Kaczynski: Ein ernstes Problem

19. Dezember 2006 Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski hat angekündigt, sein Land werde kein internationales Gerichtsurteil anerkennen, das deutschen Vertriebenen ein Recht auf Entschädigungen vom polnischen Staat zuerkennt. Zur Abwehr solcher Forderungen, welche die deutsche Privatorganisation „Preußische Treuhand“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen will, forderte er das Parlament zu einer „blitzschnellen Aktion“ auf. „Es muß eine klare Erklärung geben, daß Polen keine Urteile anerkennt, die das polnische Recht in dieser Hinsicht erschüttern“, verlangte Kaczynski. Er bezeichnete die Klagen gegen Polen als ein ernstes Problem.

Der Bundesregierung warf er „völlige Sturheit“ vor, weil sie nicht anerkennen wolle, daß Deutschland selbst für die Verluste der Vertriebenen aufkommen müsse. „Die Deutschen wollen keiner Entscheidung zustimmen, die dazu führt, daß die Klagen an die deutsche Regierung gerichtet werden“, sagte er. Es sei ein Fehler gewesen, im deutsch-polnischen Vertrag vor 15 Jahren dieses Problem nicht abschließend als innere Angelegenheit Deutschlands festgeschrieben zu haben, sagte Kaczynski.

Außenministerin stellt angeblich Grenzvertrag in Frage

Anna Fotyga: „Entschlossene Aktion“ Polens nötig

Anna Fotyga: „Entschlossene Aktion" Polens nötig

Außenministerin Anna Fotyga sagte dem öffentlichen Rundfunksender Trojka, die Klage beweise, daß eine „entschlossene Aktion“ Polens nötig sei. Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, soll Fotyga nach Angaben der Nachrichtenangentur AFP geantwortet haben: „Ja, das ist genau das.“ Von dieser Darstellung distanzierte sich aber später das polnische Außenministerium.

Der am 14. November 1990 unterzeichnete Vertrag bestätigte die im Görlitzer Abkommen von 1950 zwischen der DDR und Polen sowie im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen (1970) festgelegte Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen beiden Ländern. Die Regierungen in Berlin und Warschau verzichteten in dem Abkommen auch für die Zukunft auf jegliche Gebietsansprüche.

Berlin: Klagen „gegenstandslos“

Bundesratspräsident Harald Ringstorff warnte dagegen während seines Polenbesuchs davor, die Klage der Alteigentümer überzubewerten. Kein ernst zu nehmender Politiker in Deutschland unterstütze die Klage, sagte er nach einem Treffen mit Senatspräsident Bogdan Boruszewicz. Es gebe aber keine rechtliche Möglichkeit, die Klage von 22 Privatleuten zu unterbinden. „Dieses Problem kann nicht überschatten, was an guten Beziehungen zwischen Deutschland und Polen aufgebaut worden ist“, hofft Ringstorff.

Die Bundesregierung hat sich in aller Deutlichkeit von den Entschädigungsklagen der Preußischen Treuhand distanziert. „An der Rechtsposition der Bundesregierung hat sich nichts geändert: Die Klagen sind für uns gegenstandslos“, hatte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Montag die Position Berlins erläutert. Diese Haltung werde die Bundesregierung auch in Straßburg vertreten und „vor jedem Gericht in Deutschland, in Europa deutlich machen“.

Steg gestand ein, daß die Aktivitäten der Preußischen Treuhand die deutsch-polnischen Beziehungen belasten könnten. Allerdings sei diese Vertriebenenorganisation „in der Bundesrepublik Deutschland, in der deutschen Öffentlichkeit völlig isoliert“ sei. Sie finde weder politische noch gesellschaftliche Unterstützung. Auch der Bund der Vertriebenen hat sich wiederholt von den Entschädigungsklagen distanziert.

Lehmann: Klagen ein Schlag ins Gesicht

Mit heftiger Kritik hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, auf die Klagen der Vertriebenenorganisation Preußische Treuhand gegen Polen reagiert. „Das ist für alle, die jahrzehntelang für eine Aussöhnung gekämpft haben, ein Schlag ins Gesicht“, sagte der katholische Bischof am Dienstag in einem Interview der Deutschen Welle. „Das muß viel Unmut und Zorn in Polen erwecken und ich sage klar, daß ich sehr bedauere, daß diese Klagen eingereicht wurden.“

Die Preußische Treuhand hatte am Freitag in Straßburg 22 Klagen von Bundesbürgern auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht. Möglicherweise will die Vertriebenenorganisation ihre Eigentumsansprüche auch vor deutschen und amerikanischen Gerichten geltend machen. Die Entscheidung darüber könnte im Januar fallen, sagte das Aufsichtsratsmitglied Pawelka. Pawelka sagte, vor einem deutschen Verwaltungsgericht könnte die Bundesregierung wegen Verletzung der Obhutspflicht verklagt werden. Ziel wäre es, Verhandlungen zwischen Deutschland und Polen über ein Abkommen zur Entschädigungsfrage zu erreichen.

Text: FAZ.NET mit AFP/dpa
Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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