Türkei

Hrant Dinks Mörder vor Gericht

Von Rainer Hermann, Istanbul

Testfall für die Justiz: Einer der Angeklagten wird ins Gericht geführt

Testfall für die Justiz: Einer der Angeklagten wird ins Gericht geführt

02. Juli 2007 Fast ein halbes Jahr nach dem Mord an dem türkisch-armenischen Intellektuellen Hrant Dink hat in Istanbul der Prozess gegen 18 Personen begonnen, die der Planung und Durchführung der Tat angeklagt sind. Um das Gebäude des Schwurgerichts demonstrierten am Montag 1000 Personen gegen Faschismus und Nationalismus. Auf ihren Transparenten war unter anderem zu lesen: „Wir wollen Gerechtigkeit.“ Die Verteidiger der Angeklagten nahmen das zum Anlass, die Demonstranten zu beschimpfen. Der türkisch-armenische Intellektuelle Dink war am 19. Januar 2007 vor dem Gebäude der Wochenzeitung „Agos“, die er herausgab, von einem 17 Jahre jungen Schüler erschossen worden.

Da mehrere Angeklagte jünger sind als 18 Jahre, ist das Verfahren nichtöffentlich. Ihnen wirft die Anklageschrift vor, eine Bande gebildet zu haben, die vier Verbrechen verübt hat: Im Sommer 2002 den Übergriff auf einen katholischen Priester in Trabzon, am 16. August 2004 einen falschen Bombenalarm auf dem Flughafen Trabzon, am 24. Oktober 2004 den Sprengstoffanschlag auf ein McDonalds-Restaurant in Trabzon und am 19. Januar 2007 den Mord an Hrant Dink. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft, Führung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, vorsätzlichen Mord und Zerstörung von Eigentum, illegalen Waffenbesitz und Schutz der Täter.

Ermittlungsergebnisse in 23 Ordnern

„Wir wollen Gerechtigkeit”: Demonstrationsteilnehmer mit Foto des Ermordeten

„Wir wollen Gerechtigkeit”: Demonstrationsteilnehmer mit Foto des Ermordeten

Die Anklageschrift unterstellt den 18 Angeklagten, die Anschläge aus „ideologischen Gründen“ verübt zu haben, da ihre Opfer eine andere „Weltsicht“ als sie hätten. Die vier Anschläge hätten die öffentliche Ordnung in der Türkei erheblich verschlechtert und dem Bild der Türkei geschadet. Daher werde die Gruppe nach Paragraph 314 des türkischen Strafgesetzbuchs als „terroristische Vereinigung“ eingestuft. Die Angeklagten hatten sich bei der Vorführung vor dem Untersuchungsrichter der Tat gerühmt und weitere Morde angekündigt.

Die Anwälte der Familie Dink halten die Anklage für unzureichend. Sie kritisieren, dass sie auf die Ermittlung keinen Einfluss nehmen konnten, da sie unter strengster Geheimhaltung geführt worden ist. Die Anwälte hatten die Ermittlungsergebnisse, die auf 8000 Seiten und in 23 Ordnern festgehalten sind, erst am 1. Mai erhalten. Fethiye Cetin wirft der Anklage vor, nicht alle Anschläge der Bande erfasst zu haben. Vor allem beschränkten sich die Ermittlungen aber auf Trabzon, den Herkunftsort der Täter, wo die Anschläge geplant worden waren. Außer Acht gelassen worden seien organisatorische Verbindungen zu anderen Orten, etwa nach Istanbul oder Ankara. Eine Reduzierung der Ermittlungen auf den Trabzoner Stadtteil Pelitli, aus dem die meisten Angeklagten stammen, könne nicht die ganze Reichweite dieser terroristischen Vereinigung aufdecken, sagte Cetin.

Planer des Mords war Informant der Polizei

Cetin beanstandet ferner, dass die Videoaufnahmen vom Tatort und der Zeit bis 12 Uhr - der Mord geschah zwei Uhr nachmittags -, gelöscht wurden. Zudem hätten die Ermittler nicht die Baustelle in der Nähe des Tatorts untersucht, auf der viele Personen beobachtet worden sind, die auch am Tatort gesehen wurden. Dinks Anwälte kritisieren außerdem, dass die Staatsanwaltschaft Istanbul ihre Ermittlungen gegen die Polizei und Gendarmerie in Trabzon und Samsun abgegeben habe, obwohl sie selbst festgestellt habe, dass jene ihre Dienstpflicht verletzt hätten, beispielsweise durch die Beseitigung und Verheimlichung von Beweismaterial sowie den Schutz der Täter.

Der Planer des Mords an Dink, Yasin Hayal, war Informant der Polizei von Trabzon. Die liberale Zeitung „Radikal“ berichtete, es sei gewiss, dass seine Gruppe von Kräften innerhalb der Polizei kontrolliert werde. Andere Zeitungen schrieben, Hayal habe den Mord an Dink auf Anordnung der Polizei geplant. Die Witwe von Hrant Dink, Rakel Dink, forderte, gegen sechs Personen der Gendarmerie von Trabzon zu ermitteln. Bei vier Personen lehnte die Justiz das ab. Alle sechs Verdächtigen wurden inzwischen versetzt. Versetzt wurden auch acht Mitglieder der Polizei von Samsun, die am 21. Januar bei der Verhaftung des Mörders von Dink diesen als Helden feierten.

Anschläge ergeben ein Mosaik

Anzeige erstatte Rakel Dink ebenso gegen den Chef der Gendarmerie der Provinz Giresun, Dursun Ali Karaduman. Denn der säe Feindseligkeit gegen ihren toten Mann. Karaduman hatte Dink am 9. April bei der Beerdigung eines getöteten Gendarmeriesoldaten als einen „Verräter“ bezeichnet. Am 19. Juni rezitierte Karaduman bei einer anderen Beerdigung ein Gedicht, in dem er sich über das weltweite Echo über den Mord an Dink lustig machte.

Hält die Anklagen für unzureichend: Anwältin Cetin

Hält die Anklagen für unzureichend: Anwältin Cetin

Für die Anwältin Cetin ist der Prozess gegen Dinks Mörder aufschlussreich, weil er zeige, in welchem Land die Türken lebten wollten. Der liberale Kolumnist Ali Bayramoglu, ein Freund Dinks, sagte, aus den Anschlägen der letzten zwölf Monate - gegen den Staatsrat in Ankara und die Zeitung Cumhuriyet, gegen Dink und die Christen von Malatya - ergebe sich ein Mosaik. Ersichtlich werde, dass sich paramilitärische Strukturen als Nichtregierungsorganisationen tarnten und zu einer politischen Großmobilmachung aufgerufen hätten.

Verfahren gegen Dinks Zeitung laufen weiter

Die amerikanische Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ bezeichnete den Prozess als „kritischen Test“ für die Unabhängigkeit der türkischen Justiz. Denn er könne schwerwiegende Fragen über eine mögliche Beteiligung der Sicherheitskräfte an dem Mord stellen.

Die Hinterbliebenen: Hrant Dinks Witwe Rakel (r.) und Tochter Delal

Die Hinterbliebenen: Hrant Dinks Witwe Rakel (r.) und Tochter Delal

Trotz des Prozesses gegen 18 Angeklagte im Mordfall Dink laufen vier Verfahren gegen Dinks Zeitung „Agos“ auf der Grundlage der Strafrechtsparagraphen 301 weiter. Dieser stellt die „Herabwürdigung des Türkentums“ unter Strafe. In den Monaten vor dem Mord waren auf der Grundlage dieses Paragraphen drei Verfahren gegen Dink eingeleitet worden; in einem war Dink verurteilt worden. Nun laufen zwei Verfahren gegen Arat Dink, den neuen Herausgeber von „Agos“, und Serkis Saropyan, den Verleger, wegen Artikeln, die noch Hrant Dink geschrieben hatte. Wegen des gleichen Delikts müssen sich auch zwei Redakteure von „Agos“ verantworten.

Text: F.A.Z., 03.07.2007, Nr. 151 / Seite 6
Bildmaterial: dpa, REUTERS

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