Van-Gogh-Prozeß

„Er hatte gehofft, im Kampf zu fallen“

Von Andreas Ross, Amsterdam

11. Juli 2005 Sie haben ihn gemocht in seinem Stadtteil, Mohammed Bouyeri, den heute 27 Jahre alten Niederländer, der noch in dieser Woche, da die terroristische Bedrohung Europas wieder jedermann präsent ist, zu lebenslanger Haft verurteilt werden dürfte. An einem Novembermorgen des vorigen Jahres hat der Sohn marokkanischer Eltern - daran hat die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel - den Filmemacher und Berufsprovokateur Theo van Gogh erst aus der Ferne mit mehreren Schüssen niedergestreckt und dann mit weiteren Schüssen aus unmittelbarer Nähe regelrecht hingerichtet.

In aller Ruhe habe Bouyeri dann eine Art Buschmesser aus der Tasche gezogen, seinem Opfer die Kehle durchgeschnitten und sodann ein Filetiermesser gezückt, mit dem er einen Drohbrief an islamkritische Politiker auf den Leichnam spießte. Das Ganze geschah auf der belebten Linnaeusstraat im Osten Amsterdams. 53 Augenzeugen haben bei der Polizei ausgesagt.

Er stritt leidenschaftlich für seine Überzeugungen

Aufgewachsen war Bouyeri im Südwesten der Stadt, im Viertel Overtoomse Veld, wo fast nur "Allochthone" wohnen, die meisten von ihnen marokkanischer Herkunft. Seine Abschlußprüfungen an der Realschule bestand er mit Bravour. Im Bezirksamt jubelten die Politiker, daß sich endlich ein junger "Marokkaner" für die niederländische Sitzungskultur begeistern konnte: Bouyeri kam oft zu den öffentlichen Treffen der "Stadtteilplattform", er zeigte Freude daran. Er stritt leidenschaftlich für seine Überzeugungen. Doch selbst nach dem Mord an van Gogh gab der Sozialdezernent des Bezirksamts noch zu, er habe Bouyeri "gerade auch für seinen Fanatismus gemocht".

Mohammed Bouyeri schottete sich nicht ab. Auch seine Hinwendung zum radikalen Islam war teilweise öffentlich zu beobachten. Bei der letzten Bürgerplattform, die er besuchte, es war der 23. Juni 2003, rief Bouyeri laut Allah an, sobald seine Vorschläge kein Gehör fanden, sechsmal binnen einer Stunde. In der Stadtteilzeitung hatte er anfangs vor allem an die Jugend appelliert, sich politisch im Viertel zu engagieren. Nun schrieb er über "Normen und Werte" oder "Islam und Integration". Er spickte seine Texte mit Koranzitaten und erklärte seinen Lesern, Integration könne nichts anderes bedeuten als die Unterwerfung unter Allah.

„Er hatte gehofft, im Kampf zu fallen“

Die örtlichen Politiker und Sozialarbeiter wollten Bouyeri noch eine Chance geben. Sie boten dem Fachhochschüler 2003 eine Teilzeitstelle an: Er sollte den Sitzungssaal verwalten. Doch Bouyeri stellte Bedingungen: Frauen und Männer seien getrennt zu empfangen, Alkohol dürfe nicht mehr ausgeschenkt werden. Die Forderungen überschritten selbst die ortsüblich hohe Toleranzschwelle. Nun zog sich Mohammed Bouyeri zurück in eine extremistische Untergrundwelt. Er betete fortan ausschließlich in der Al-Tawheed-Moschee, die wegen der Radikalität ihrer Prediger berüchtigt ist. Er mietete sich eine kleine Wohnung in einem nahe gelegenen Durchschnittsstadtteil. Hier, so erfuhren die Niederländer nach dem Mord an Theo van Gogh, gingen Extremisten ein und aus, ließen sich von einem noch immer steckbrieflich gesuchten Syrer religiös unterweisen und betrachteten Islamisten-Videos, die Steinigungen oder Enthauptungen zeigten.

Mohammed Bouyeris Rolle in der terroristischen "Hofstad-Gruppe" ist nicht Gegenstand des Strafprozesses. Zuerst will die Staatsanwaltschaft Bouyeri als Mörder van Goghs verurteilen. Das Gericht wird es nicht schwer haben. Der Angeklagte besteht darauf, die Verantwortung für seine Taten zu tragen. An seinem Körper fanden die Beamten nach der Festnahme ein selbstverfaßtes Gedicht in niederländischer Sprache. "Das ist mein letztes Wort, ich bin von Kugeln durchbohrt, in Blut getaucht, wie ich es gehofft hatte", beginnen die elf Paarreime. Sein Mandant teile die Einschätzung vieler, daß die Auseinandersetzung zwischen dem Westen und den Islamisten ein Krieg sei, sagte Bouyeris Anwalt. "Und er hatte gehofft, im Kampf zu fallen."



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 10.07.2005, Nr. 27 / Seite 2
Bildmaterial: dpa/dpaweb

 
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