29. März 2005 Nach außen hin steht die Staatengemeinschaft (wie üblich minus Rußland) geschlossen hinter der am Dienstag von Paddy Ashdown verfügten Entlassung des bosnischen Präsidentschaftsmitglieds Dragan Čović.
Der sogenannte Friedensimplementierungsrat (Pic) hatte den wegen Korruption und Amtsmißbrauchs angeklagten Vertreter der kroatischen Volksgruppe in Bosniens höchstem Gremium schon vor längerer Zeit aufgefordert, unverzüglich von seinem Amt zurückzutreten, um dessen Ruf und Integrität nicht zu beschädigen, wie es in einer Mitteilung hieß.
Kontrolle des Pic mangelhaft?
Eine solche Aufforderung hat in Bosnien erhebliche Bedeutung, denn der international besetzte Rat wurde wenige Wochen nach der Paraphierung des Friedensabkommens von Dayton eingesetzt, um die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des komplizierten Vertrages zu überwachen, mit dem der 1992 ausgebrochene Krieg in der ehemaligen jugoslawischen Republik 1995 beendet werden konnte.
Eigentlich soll der Rat außerdem auch den Hohen Repräsentanten kontrollieren, den mit einer außerordentlichen Machtfülle ausgestatteten Vertreter der Staatengemeinschaft in Sarajevo. Allerdings nimmt er diese Aufgabe nach Ansicht vieler Beobachter nur mangelhaft wahr.
Kritik am Vorgehen Ashdowns
Doch hinter und mitunter auch vor den Kulissen des Dreivölkerstaates, in dem seit 2002 Paddy Ashdown den Posten des Hohen Repräsentanten innehat und kraft seiner ihm 1997 vom Pic verliehenen Vollmachten jede Wählerentscheidung aufheben kann, gibt es seit Jahren Kritik am Vorgehen des Briten, das Wohlmeinende als robust, andere als schädlich und demokratiefeindlich bezeichnen.
Zu letzteren gehört die CDU-Politikerin Doris Pack, Vorsitzende der Südosteuropa-Delegation des Europäischen Parlaments und seit eineinhalb Jahrzehnten mit dem Balkan vertraut. Zehn Jahre nach dem Friedensvertrag von Dayton ist eine solche Willkürhandlung nicht mehr gerechtfertigt, kommentierte Frau Pack am Dienstag die Entlassung Čovićs.
Straftat mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen
Sie erinnerte daran, daß die Vollmachten, nach dem Ort ihrer Beschließung auf dem Petersberg Bonner Befugnisse genannt, einst eingeführt worden waren, damit der jeweilige Hohe Repräsentant gegen Kriegsverbrecher und andere gefährliche Gegner des Friedensprozesses vorgehen könne.
Diese Vollmachten jetzt gegen Politiker anzuwenden, denen Korruption vorgeworfen wird, sei unangemessen, sagt Frau Pack und verweist darauf, daß Čović als gewählter Präsident eigentlich Immunität vor Strafverfolgung genieße. Es geht nicht darum, eine mögliche Straftat zu ignorieren - aber sie sollte mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden.
Versammlung von Jasagern?
Auch das aus Ashdowns Umgebung mitunter gegen den Vorwurf der Selbstherrlichkeit vorgebrachte Argument, der Hohe Repräsentant müsse seine Entscheidungen schließlich vor dem Friedensimplementierungsrat rechtfertigen, läßt sie nicht gelten: Dieses Gremium ist kein Aufsichtsorgan. Dort werden nur die bereits getroffenen Entscheidungen Ashdowns vorgestellt und genehmigt.
Zwar widersprechen einige Mitglieder des Rates dem oft zu hörenden Vorwurf, dort komme nur eine Versammlung von Jasagern zusammen, doch gibt es auch andere Stimmen. Ashdown hat sich schon lange zur Entlassung von Čović entschlossen und das dann vor dem Rat gegen alle Einwände durchgeprügelt, bilanziert ein Kenner der Verhältnisse.
Unvereinbar mit demokratischen Prinzipien
Ob diese neue Entlassung eine neuerliche Debatte über Sinn und Unsinn der Bonner Befugnisse hervorrufen wird, ist jedoch noch nicht abzusehen, denn bisher hat Ashdown es verstanden, alle Vorwürfe auszusitzen.
So gab es kaum Widerhall auf eine Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Juni vergangenen Jahres, in der kritisiert wird, es sei unvereinbar mit demokratischen Prinzipien, daß der Hohe Repräsentant unanfechtbare Entscheidungen treffen könne, ohne sich für sie rechtfertigen zu müssen.
Vollmachten ursprünglich unumgänglich
Dabei bestreitet niemand, daß die Einführung der umfangreichen Vollmachten, mit denen Ashdown per Federstrich Politiker nicht nur von ihren Posten entlassen, sondern auch auf Lebenszeit aus dem politischen Leben verbannen kann, ursprünglich unumgänglich gewesen ist. Denn der erste Hohe Repräsentant, der 1995 in Bosnien wirkte, der Schwede Carl Bildt, hatte diese Vollmachten noch nicht und war deshalb mitunter überfordert.
Nach dem Krieg, dem etwa 250.000 Menschen zum Opfer gefallen waren, beherrschten die alten Mordbrenner wie etwa der Serbenführer Radovan Karadi zunächst immer noch das politische Geschehen - öffentlich und hinter verschlossenen Türen erst recht.
Mehr als nur Vermittler
Bald nach Kriegsende, als 60.000 internationale Soldaten in Bosnien stationiert waren, wurde deutlich, daß der Hohe Repräsentant mehr als nur Vermittler sein mußte, wenn man den Friedensprozeß voranbringen wollte.
Ende 1997 schuf der Friedensimplementierungsrat deshalb das von einigen Fachleuten wie dem CDU-Politiker Schwarz-Schilling lange geforderte Instrument der Bonner Befugnisse. Fortan durften Hohe Repräsentanten in Bosnien gewählte Amtsträger entlassen und Gesetze für nichtig erklären oder selbst erlassen, um den Extremisten der Serben, Kroaten und Bosniaken das Handwerk zu legen.
Ashdown will an Vollmachten festhalten
Es wird inzwischen von niemandem mehr bestritten, daß Bosnien-Hercegovina sich von den Zuständen der unmittelbaren Nachkriegszeit längst weit entfernt hat. Es hat eine Reihe von demokratisch verlaufener Wahlen veranstaltet, die Lage ist stabil.
Von seinen Vollmachten will Ashdown jedoch trotz internationaler Kritik nicht lassen - auch wenn die Verfehlungen, die er den Opfern seiner Entlassungspolitik unterstellt, kaum noch geeignet sind, den Friedensprozeß in Bosnien auf den Kopf zu stellen.
Wenig öffentliche Kritik
Bezeichnenderweise kommt die schärfste Kritik an Ashdown häufig von Ausländern, die keine negativen Folgen ihrer Äußerungen zu fürchten haben. Mehrere bosnische Spitzenpolitiker berichteten dieser Zeitung hingegen, sie zögen es vor, den Hohen Repräsentanten nicht öffentlich zu kritisieren, um ihre eigne Position nicht zu gefährden.
Allerdings gibt es auch einheimische Stimmen, die den Kurs Ashdowns für kontraproduktiv halten. So heißt es in einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie zur Lage Bosniens zehn Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton: Die Kernfrage ist, daß der Hohe Repräsentant (...) in die Schranken seiner Befugnisse als Deuter und Helfer bei allgemeinen Bemühungen zur Umsetzung des Allgemeinen Rahmenabkommens zurückkehrt. Einer der Autoren der Studie ist Mato Tadi, der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes von Bosnien-Hercegovina.
Text: F.A.Z., 30.03.2005, Nr. 73 / Seite 3
Bildmaterial: AP