Prozeß in Amsterdam

Bouyeri: Ich würde jederzeit wieder das gleiche tun

12. Juli 2005 Der Angeklagte im Mordfall Theo van Gogh, Mohammed Bouyeri, hat vor Gericht gesagt, er werde jederzeit wieder das gleiche tun, wenn er eine Möglichkeit dazu bekommen sollte. Mit dem Plädoyer des Staatsanwalts, der eine lebenslängliche Haftstrafe forderte, sei er „im großen und ganzen einverstanden“, sagte Bouyeri zum Abschluß der Verhandlung am Dienstag. „Ich nehme die Verantwortung auf mich“, fügte der 27 Jahre alte Niederländer hinzu und gab an, er habe aus Überzeugung und Glauben gehandelt.

Den Polizisten, auf die er geschossen hatte und die zum Teil im Saal anwesend waren, versicherte Bouyeri: „Ich habe geschossen, um zu töten und um getötet zu werden.“ An die Richter gewandt, fügte der Angeklagte hinzu: „Das werden Sie nie verstehen.“ Es war die einzige längere Einlassung des Verdächtigen während des gesamten Prozesses. Er hatte sich bis zu dem Schlußwort auf sein Schweigerecht berufen und seinem Anwalt verboten, ihn zu verteidigen. Das Urteil soll erst am 26. Juli verkündet werden.

„Feiger Mord“ mit terroristischer Absicht

Der Staatsanwalt legte in seinem gut dreistündigen Plädoyer dar, daß Bouyeri sich eines „feigen Mords“ mit terroristischer Absicht schuldig gemacht habe. Es habe sich bei der Ermordung van Goghs beinahe um eine „rituelle Schlachtung“ gehandelt. Die im Strafmaß zu berücksichtigende terroristische Absicht werde deutlich aus Bouyeris Bestreben, Angst zu verbreiten und die niederländische Demokratie zu vernichten.

Bewußt habe der Täter einen besonders belebten Ort in der niederländischen Hauptstadt ausgewählt, um van Gogh zu ermorden. Eine Folge der Tat sei gewesen, daß in den Niederlanden nicht mehr rational über Integrationspolitik gesprochen werden konnte. Es sei auch eine Aufgabe der zu verhängenden Strafe, dies zu ändern, sagte der Staatsanwalt. Im November 2004 waren Brandanschläge auf mehrere Moscheen und islamische Schulen, aber auch auf christliche Einrichtungen im ganzen Land verübt worden.

Die Frage nach den Mittätern

Der Staatsanwalt stellte fest, daß Bouyeri den Mord allein ausgeführt habe. Er müsse jedoch bei der Vorbereitung Helfer gehabt haben. Unklar bleibt, inwieweit diese über seine konkreten Pläne Bescheid wußten. Der Verdacht der Mitwisserschaft oder Tatbeteiligung gegen zwei frühere Mitbewohner Bouyeris ließ sich nicht erhärten: Einer frühstückte und betete noch am Morgen des Mordes mit dem Angeklagten, der andere arbeitete unmittelbar in der Nähe vom Wohnhaus van Goghs und konnte für den Tatzeitraum kein Alibi vorweisen. Auch zwei festgenommenen Tschetschenen war keine Tatbeteiligung nachzuweisen. Ihre Fingerabdrücke waren unter anderem auf Bouyeris vor der Tat niedergelegtem Testament gefunden worden.

Anhaltspunkte dafür, daß der flüchtige Syrer und mutmaßliche geistliche Führer der extremistischen „Hofstadgroep“, Abu Khaled, dem Angeklagten die Pistole besorgt habe, mit der dieser Theo van Gogh erschoß, ließen sich nicht zu einem gerichtsfesten Beweis verdichten, sagte der Staatsanwalt. In der Anklage wird Bouyeri als „sehr wichtiges“ Mitglied der Terrorgruppe bezeichnet. Bouyeris Schriften seien bei vielen jener mutmaßlichen Terroristen gefunden worden, die derzeit in Rotterdam vor Gericht stehen. Auch Bouyeri wird sich in einem weiteren Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten müssen. Obwohl dies nicht Gegenstand des Amsterdamer Prozesses war, präzisierte der Staatsanwalt, Bouyeri sei „vielleicht kein Führer, aber gewiß ein Inspirator der Hofstadgroep“ gewesen.

Nach Allahs Gesetz

Bouyeri wandte sich der im Gerichtssaal anwesenden Mutter des Mordopfers zu und sagte, er könne ihren Schmerz nicht nachvollziehen. Er wisse nicht, wie es sei, einen Sohn zu verlieren, „der mit soviel Schmerz und Tränen auf die Welt gebracht wurde“. Er habe Theo van Gogh nicht gehaßt und sich auch nicht von ihm „als Marokkaner“ beleidigt gefühlt. Van Gogh hatte Muslime öffentlich als „Ziegenficker“ bezeichnet. Vielmehr habe er nach Allahs Gesetz gehandelt, sagte Bouyeri. Das schreibe vor, jedem den Kopf abzuhacken, der den Propheten beleidige.

Die Höchststrafe, die voraussichtlich gegen ihn verhängt werde, solle ihr ein Trost sein, sagte der Angeklagte zu Frau van Gogh. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer zuvor zwar gesagt, Theo van Gogh sei „gewiß kein Heiliger“ gewesen. Er hatte danach den Toten aber als Verfechter der Meinungsfreiheit dargestellt. Dazu habe auch eine große Toleranz gegenüber allen Religionen gehört. Der Staatsanwalt stellte dar, daß die Meinungsfreiheit gerade in den Niederlanden als sehr hohes Gut betrachtet wird. Er führte zum Beleg mehrere Gerichtsverfahren wegen Beleidigungen an, die stets mit der Höherbewertung des Rechts auf freie Meinung geendet hätten.

Arabische Lobpreisung Allahs

Bouyeri hatte seine überraschende Wortmeldung am Ende des Prozesses damit begründet, dies sei er nicht den Richtern, aber der Mutter des Toten schuldig. Wie bei einer kurzen Einlassung am Vortag begann er mit einer arabischen Lobpreisung Allahs. Zuvor hatte er sich vom Vorsitzenden Richter versichern lassen, daß er nicht unterbrochen werde und sagen könne, was er wolle. Danach mühte Bouyeri sich, seinen Verteidiger zu verteidigen: Man dürfe dem Anwalt keinen Vorwurf daraus machen, daß er, Bouyeri, dem Juristen jede Wortäußerung verboten habe. Zwar seien seine Verteidiger auch Ungläubige, und es sei wahr, daß er alle Ungläubigen hasse, aber immerhin hätten sie aus Überzeugung gehandelt und eine gute Arbeit geleistet, sagte Bouyeri.

Der Staatsanwalt legte Bouyeri neben dem Mord an van Gogh zur Last, die Arbeit der Parlamentsabgeordneten Ayaan Hirsi Ali behindert zu haben, indem er sie mit dem Tode bedrohte. Frau Hirsi Ali mußte nach dem Mord aus Sicherheitsgründen zunächst täglich ihren Aufenthaltsort ändern und wurde schließlich ins Ausland ausgeflogen; nach zehn Wochen erschien sie erstmals wieder im Parlament.

„Ich fühle mich frei“

Die Richter ließ Mohammed Bouyeri wissen, er nehme ihnen nicht übel, daß sie ihre Arbeit machten. „Aber dann dürfen Sie mir nicht übelnehmen, daß ich meine Botschaft verbreiten will“, sagte Bouyeri. Er fühle sich nicht gefangen, „nur weil ich in einer Zelle mit Wänden sitze; ich fühle mich frei“, gab der Angeklagte an. Die Staatsanwaltschaft führte etliche Indizien dafür an, daß Bouyeri den Mord gründlich geplant habe. Der Angeklagte habe großes Geschick im Umgang mit der ursprünglich in Kroatien entwendeten, vermutlich in Deutschland besorgten Pistole gezeigt.

Der Täter hatte die Waffe mehrmals nachgeladen. Dies sei nur durch ausgedehnte Übungen zu erklären. Auch finanzielle Unterstützung muß van Gogh nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bekommen haben. Seine letzte Sozialhilfezahlung habe Bouyeri im Mai 2004 erhalten; bis zu dem Mord am 2. November habe er sich nicht um weitere Sozialleistungen bemüht. Schon im Sommer 2004 schrieb Bouyeri offenbar an dem Drohbrief, den er bei van Goghs Leichnam hinterließ. Auch sein detailliertes Testament und ausführliche Abschiedsbriefe fertigte er viele Wochen vor der Tat an.



Text: anr., F.A.Z., 13.07.2005, Nr. 160 / Seite 6
Bildmaterial: AP

 
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