11. Mai 2005 Seit mehr als sechs Jahren sitzt der zu lebenslanger Haft verurteilte PKK-Führer Abdullah Öcalan in der Türkei hinter Gittern. Daran soll sich nach dem Willen der türkischen Führung, die den Kurdenführer für einen Guerillakrieg (1984-99) mit mehr als 30.000 Toten verantwortlich macht, bis zu seinem Lebensende auch nichts ändern.
Bei allen Gesetzesänderungen hat der EU-Kandidat Türkei immer streng darauf geachtet, daß sich kein Schlupfloch auftut, das Öcalan einen neuen Prozeß oder eine frühzeitige Haftentlassung ermöglichen könnte. Entsprechend groß ist die Aufregung vor dem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an diesem Donnerstag im Berufungsverfahren Öcalan gegen die Türkei verkünden will.
Türkische Nationalismus-Welle
Kaum jemand bezweifelt, daß die Straßburger Richter die Entscheidung vom März 2003 bestätigen werden, wonach der heute 56 Jahre alte Öcalan in der Türkei keinen fairen Prozeß hatte und ihm somit das Recht auf eine Wiederaufnahme seines Verfahrens zusteht. Allein gegen diese Vorstellung laufen national gesinnte Türken seit Wochen Sturm.
Mit den Gefühlen von 70 Millionen Menschen spielt man nicht, protestierte der Vorsitzende der größten türkischen Oppositionspartei CHP, Deniz Baykal, auf dem Höhepunkt der Nationalismus-Welle, die jüngst über die Türkei hereingebrochen ist. Nicht wenige sind überzeugt, daß ein neuer Öcalan-Prozeß nur eines zur Folge haben werde, nämlich die Spannungen zwischen Türken und Kurden anzuheizen und ein Klima der Konfrontation zu schaffen.
Kurdenproblem nicht gelöst
Obwohl Öcalan nun schon seit Jahren in Einzelhaft auf der Gefängnisinsel Imrali sitzt, ist das Kurdenproblem in der Türkei noch lange nicht gelöst. Hoffnungen der Regierung, daß die PKK mit der Freilassung der international geachteten Kurden-Politikerin Leyla Zana der Wind an Zustimmung verlieren würde, erfüllten sich bislang nicht. Sympathiebekundungen gelten immer noch Öcalan.
Für die türkische Militärführung steht ohnehin fest, daß der PKK-Führer weiterhin über seine Anwälte aus der Zelle heraus die Befehle erteilt. Ein harter Kern der PKK, die zeitweise der Gewalt abgeschworen und mehrfach den Namen gewechselt hatte, um ihren Wandel zu einer politischen Partei zu unterstreichen, ist wieder zu Anschlägen und Gewalt zurückgekehrt.
Wiederaufnahmeverfahren?
Die Regierung bemüht sich unterdessen, die Wogen der Aufregung vor dem Straßburger Urteil zu glätten. Natürlich sei dies ein sensibles Thema, sagt Justizminister Cemil Cicek. Dennoch sei es für die Türkei von Nutzen, ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren im juristischen Rahmen zu diskutieren.
Verzwickt ist die Lage für die Türkei deshalb, weil ihre Gesetze zwar einen neuen Öcalan-Prozeß nicht zulassen, die Verfassung aber so geändert wurde, daß das internationale Recht in Sachen Grundrechte und Freiheiten vorgeht. Zuversichtlich auch für den Fall eines Wiederaufnahmeverfahrens zeigt sich der Vorsitzende des Parlaments-Außenausschusses, Mehmet Dülger: Das Urteil werden wieder türkische Richter sprechen, und türkischen Richtern vertraue ich.
Text: dpa
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