Offenkundig haben dänische Imame in irreführender Absicht Bilder zusammengesucht und gegenüber fremden Regierungen behauptet, diese seien in Dänemark erschienen, um den Islam zu "beleidigen".
Interessantenweise hätten sich diese Imame, wenn der Sachverhalt nach deutschen Recht zu beurteilen wäre, der landesverräterischen Fälschung in besonders schwerem Fall nach § 100a StGB schuldig gemacht. Sie wären mit Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren zu bestrafen.
und auch das Gegenteil davon.
Immerhin; waeren die Karikaturen nicht fabriciert worden,
kein Immam haette sie ausnutzen koennen.
