12. Mai 2005 Die Empfehlung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an die Türkei, das Verfahren gegen den kurdischen Rebellenführer Öcalan neu aufzurollen, ist in Ankara mit Zurückhaltung aufgenommen worden.
Ministerpräsident Erdogan sagte, allein die türkische Justiz werde entscheiden, ob das Verfahren gegen Öcalan wiederaufgenommen werde. Die Türkei sei ein Rechtsstaat. Auch wenn das Ausland das Strafdossier eines Terroristen neu öffnen wolle, sei es im Bewußtsein der türkischen Nation abgeschlossen.
Allein Verfahrensfragen?
Das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs in Straßburg beziehe sich nicht auf die Substanz des Prozesses gegen Öcalan, sondern nur auf Verfahrensfragen, sagte Erdogan. Er warnte davor, das Thema politisch zu mißbrauchen.
Justizminister Cicek sagte, es gebe keinen Grund, beunruhigt zu sein. Denn die Einwände des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs bezögen sich allein auf Verfahrensfragen. Die Türkei werde das Straßburger Urteil unter Berücksichtigung ihrer Verfassung und der von Ankara eingegangenen internationalen Abkommen prüfen, kündigte Außenminister Gül an.
Hoher Preis für eine Mißachtung?
Unmittelbar vor der Veröffentlichung des Urteils hatte das türkische Außenministerium davor gewarnt, daß für die Mißachtung der Empfehlung der Straßburger Richter ein hoher Preis zu zahlen sei. Der Druck auf die Türkei könne zunehmen, ebenfalls die Sympathie des Westens für Öcalan, und der EU-Beitrittsprozeß der Türkei würde negativ beeinflußt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veröffentlichte am Donnerstag sein Urteil nach der Klage, die Öcalan anläßlich des Gerichtsverfahrens gegen ihn eingereicht hatte. Am 29. Oktober 1999 hatte das Staatssicherheitsgericht in Ankara Öcalan wegen Hochverrats und Separatismus zum Tode verurteilt. Nach der Abschaffung der Todesstrafe wurde das Urteil am 3. Oktober 2002 in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
Ein unfaires Verfahren
Eine niedrigere Instanz des Menschenrechtsgerichtshofs entschied am 12. März 2003, daß Öcalan ein fairer Prozeß verwehrt worden sei. Die Türkei legte Berufung ein, die Große Kammer des Gerichtshofs bestätigte aber das Urteil.
Einstimmig kamen die siebzehn Richter, unter ihnen der Türke Riza Türmen, zum Ergebnis, Öcalan sei nicht genügend Zeit gegeben worden, um sich auf seine Verteidigung vorzubereiten. Mit elf zu sechs Stimmen befanden die Richter, Öcalan sei nicht von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht verurteilt worden.
Im Rahmen des EU-Reformprozesses schaffte die Türkei die Staatssicherheitsgerichte ab. Einstimmig waren die siebzehn Richter der Meinung, die Haft Öcalans sei rechtmäßig; Öcalan sei aber das Recht vorenthalten worden, unmittelbar nach seiner Verhaftung einem Richter vorgeführt zu werden. Mit dreizehn zu vier Stimmen kritisierten die Richter, daß die Todesstrafe nach einem unfairen Verfahren ausgesprochen worden sei.
Einzelhaft nicht unmenschlich
Keiner der Richter wollte sich hingegen Öcalans Klage anschließen, daß seine Festnahme in Kenia und Überführung in die Türkei entwürdigend gewesen seien. Ebenfalls verwarfen sie einstimmig Öcalans Kritik an seiner Einzelhaft als unmenschlich.
Scharfe Kritik an dem Straßburger Urteil kam von führenden türkischen Militärs. Der Heereskommandant Yasar Büyükanit sagte, das Urteil sei nicht juristisch motiviert, sondern politisch. Da die türkischen Streitkräfte den Terror bekämpft hätten, seien sie in dieser Frage parteiisch, gestand der designierte Generalstabschef ein. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Generalstabschef Ilker Basbug.
Der Kommandant des Ersten Heeres, Hurst Tolon, kann dem Straßburger Urteil keine Bedeutung abgewinnen, da das Gewissen des türkischen Volks das Urteil über Öcalan verhängt habe. Talat Salk, der inzwischen pensionierte Staatsanwalt im Prozeß gegen Öcalan, sagte, selbst wenn Öcalan noch tausendmal vor Gericht stünde, erhielte er immer die gleiche Strafe. Salk fürchtet, daß das Ausland mit seiner Einmischung in dieser Frage in der Türkei Unruhe erzeugen könne.
Text: her.
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