30. November 2007 Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber hat seine Auslieferung an Deutschland abermals in letzter Minute stoppen können. Das Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario gewährte dem 73-Jährigen am Freitag auf seinen Antrag hin Aufschub, bis sich der Oberste Gerichtshof abermals mit seinem Fall befasst hat. Das berichtete der Fernsehsender C.TV.
Eigentlich hätte Schreiber nach achtjährigem Widerstand am Samstag nach Deutschland ausgeliefert werden können. Die Staatsanwaltschaft Augsburg will Schreiber, der die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug vor ein deutsches Gericht bringen. Der Lobbyist hatte in den 80er und 90er Jahren ein Schmiergeldsystem unterhalten und gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. 1999 wurde Schreiber in Kanada auf Betreiben der Augsburger Staatsanwaltschaft festgenommen. Seitdem wehrt er sich auf vielen juristischen Ebenen gegen seine Auslieferung nach Deutschland.
Schreiber bleibt zunächst in Haft
Wann sich der oberste kanadische Gerichtshof mit der Sache befasst, ist offen. Es dürfte aber Wochen, wenn nicht gar Monate dauern. Die kanadische Regierung will die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht anfechten. Justizminister Rob Nicholson hatte schon im Vorfeld erklärt, dass er einen gerichtlich verfügten Aufschub hinnehmen will.
Schreiber steht in Kanada derzeit im Brennpunkt einer politischen Affäre, seit er kürzlich neue Vorwürfe gegen den früheren Premier Brian Mulroney erhoben hatte. Vor einem Untersuchungsausschuss des Parlaments überraschte Schreiber am Donnerstag mit der Erklärung, sein umstrittenes Geschäft mit Mulroney sei zunächst sogar auf 500.000 Dollar statt auf 300.000 Dollar (200.000 Euro) abgeschlossen worden. Aber er hat nur 300.000 bekommen, weil er nichts getan hat. So einfach ist das, erklärte Schreiber. Wofür das Geld gedacht war, sagte der Zeuge nicht. Es habe jedenfalls nichts mit irgendeinem Nudelgeschäft zu tun.
Mulroney hatte erklärt, er habe dem Deutsch-Kanadier beim Aufbau einer Pastafabrik helfen sollen. Zunächst hatte Schreiber vor dem Ausschuss die Aussage verweigert. Am Dienstag und Donnerstag der kommenden Woche wollen die Abgeordneten ihn erneut vernehmen. Er sollte zunächst weiter in Haft bleiben und nicht wie gefordert in sein Haus in Ottawa entlassen werden.
Schreiber geht seit acht Jahren mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung vor. Die Opposition hatte gedroht, ihn mit parlamentarischen Zwangsmitteln in Kanada zu halten, hätte das Berufungsgericht grünes Licht für die Abschiebung gegeben.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: REUTERS