Von Rainer Hermann, Istanbul
19. September 2007 Der Frage nach dem Kopftuch wich der türkische Ministerpräsident Erdogan aus. Er wehre sich dagegen, dass das Werk einer freiheitlichen, fortschrittlichen Verfassung auf einen Artikel reduziert werde. Am Tag zuvor hatte er aber schon in einem Interview erläutert, dass das Recht auf eine Hochschulbildung nicht davon abhängig gemacht werden könne, welche Kleidung eine Studentin trage. Im Westen sei das Tragen des Kopftuchs schließlich auch nicht verboten. Am selben Tag diskutierte der Parteivorstand von Erdogans AKP über den Entwurf, den eine Kommission aus sechs prominenten Verfassungsrechtlern vorgelegt hatte.
Die türkischen Medien berichteten, eine Mehrheit im Vorstand befürworte eine Formulierung, die das bisherige Verbot aufhebe, in Universitäten ein Kopftuch zu tragen. So könne es heißen: Auf dem Universitätsgelände ist das Tragen der Kleidung frei, solange sie nicht gegen die Gesetze der Revolution und gegen die allgemeinen Sitten verstößt. Damit soll das Tragen des Kopftuchs erlaubt, der schwarze Überwurf Tscharschaf oder das Theologengewand der Männer aber verhindert werden.
Symbol der Unfähigkeit zum Konsens?
Der Streit um das Kopftuch lässt fast vergessen, dass die Regierung Erdogan die erste zivile Verfassung der Türkei erarbeiten will - und die erste, die nicht den Staat schützt, sondern die Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen. Sie soll die Verfassung eines demokratischen, säkularen und sozialen Rechtsstaats sein, betont Erdogan. Schon zu Beginn der Debatte reduziert sich indes die Auseinandersetzung auf die Frage, ob das Kopftuch an die Universitäten zurückkehren dürfe.
Das Kopftuch werde wieder zum Symbol der Unfähigkeit der Türken zum Konsens, seufzte in der Zeitung Hürriyet der Kolumnist Cüneyt Ülsever. Dabei geht unter, dass sich der AKP-Parteivorstand dafür ausspricht, dass sich Schüler künftig aus dem Religionsunterricht abmelden können und dass andere Unterrichtssprachen als das Türkische möglich sein sollen.
Die Rektorenkonferenz der türkischen Hochschulen will keine Studentinnen mit Kopftuch sehen. Rechtlich sei es nicht möglich, die Verwaltungsverordnung von 1982 zu ändern, die das Kopftuchverbot eingeführt habe, meinen die Rektoren. Denn das verstieße gegen das Prinzip des Laizismus. Der Rektor der Universität Ankara, Nusret Aras, hält die Kopftuchfrage daher für gelöst.
Die Einschränkungen sollen jetzt fallen
Für den Fall, dass die Verfassung bei der Kleiderwahl Freiheit einräumen sollte, drohen die Rektoren mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof. Denn der Gerichtshof hatte am 10. November 2005 im Falle Leyla Sahin gegen die Türkei entschieden, die Klägerin sei nicht in ihrem Recht auf Ausübung der Religion verletzt worden, indem der türkische Staat sie durch das Kopftuchverbot vom Studium ausgeschlossen habe. Der jeweilige Staat habe das Recht, Einschränkungen bei der Ausübung der Religionsfreiheit vorzunehmen.
Diese Einschränkungen aber sollen jetzt fallen. Erdogan wies die Rektoren zurecht, der Wille der Gesellschaft und der Nation zähle, nicht jener der Rektorenkonferenz. Die Rektoren seien daran gebunden, was die Politik beschließe. Der Ministerpräsident erinnerte daran, dass seine Regierung nichts Neues wolle. Denn zu manchen Zeiten sei es für Frauen in der Türkei möglich gewesen, mit einem Kopftuch das Universitätsgelände zu betreten, zu anderen nicht.
Nie hat die türkische Justiz eindeutig den Raum festgelegt, in dem das Tragen eines Kopftuchs verboten ist. Die Praxis, dass an Schulen und Universitäten weder die Schülerinnen noch die Lehrkräfte Kopftuch tragen dürfen, geht auf eine Verwaltungsvorschrift zur Kleiderordnung zurück, die erst die Militärjunta 1980 erlassen hat und die das Bildungsministerium 1982 präzisierte. Trotz des formalen Verbots konnten auch Studentinnen mit Kopftuch weiter das Universitätsgelände betreten. Das änderte sich erst nach dem Sturz der Regierung Erbakan 1997. Seither behelfen sich die Studentinnen mit der List, Perücken über ihre Kopftücher zu streifen.
Text: F.A.Z., 20.09.2007, Nr. 219 / Seite 1
Bildmaterial: AP, dpa
