Richterspruch zum Sperrzaun

Israel widerspricht Völkerrechtlern

Der israelische Sperrzaun in der Nähe von Jerusalem

Der israelische Sperrzaun in der Nähe von Jerusalem

09. Juli 2004 

Israel will dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs gegen die Sperranlage im Westjordanland nicht Folge leisten. Dies sagte der israelische Justizminister Josef Lapid am Freitag im Armeesender schon vor der offiziellen Verlesung der Entscheidung des Gerichts in Den Haag. Israelische Medien hatten bereits zuvor über das Gutachten berichtet, das auch auf einer palästinensischen Webseite veröffentlicht wurde.

Nach einem Bericht der israelischen Zeitung „Haaretz“ wird das Gericht gegen Israel urteilen. In der Entscheidung heiße es, die Anlage verstoße gegen das Völkerrecht und müsse abgebaut werden, berichtete die Zeitung auf ihrer Internet-Seite.

Die Verwaltung des obersten UN-Gerichts betonte allerdings, der einzige authentische Text des Gutachtens solle am Nachmittag um 15.Uhr Ortszeit in Den Haag verlesen werden. Laut Medienberichten legt das Gutachten fest, daß die Sperranlage internationalem Recht widerspreche und abgebaut werden müsse. Der Verlauf der Anlage beeinträchtige die Rechte der Palästinenser. Grundstückseigentümer, deren Land zum Bau der Sperranlage enteignet worden seien, müßten entschädigt werden.

Israel: Unverbindliches Gutachten

Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums sagte, eine solche Position ignoriere vollkommen den palästinensischen Terror. Es werde nur über die Auswirkungen der Anlage und nicht die Gründe für ihren Bau gesprochen. Man dürfe dabei nicht vergessen, daß es sich nur um ein unverbindliches Gutachten und keine Verurteilung handele. Die Entscheidung ist den Berichten zufolge mit 14 Richterstimmen gegen das Votum des amerikanischen Richters ergangen. Die UN- Vollversammlung hatte das Gutachten im vergangenen Dezember bei der obersten Rechtsinstanz der Vereinten Nationen in Auftrag gegeben.

Die Palästinenser hoffen darauf, daß die Richter den Zaum für völkerrechtswidrif erklären. Die Sperranlagen auf 1967 im Sechs-Tage-Krieg eroberten Gebieten seien Landraub, argumentieren sie. Nach Ansicht Israels hat die aus Zäunen, Gräben und Mauern bestehende Sperranlage bereits jetzt die Sicherheit des jüdischen Staates verbessert.

EU sieht sich durch IGH-Entscheidung bestätigt

Die EU fühlt sich durch die Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs in ihrer Kritik bestätigt. Das Gutachten des Gerichts bestätige die Haltung der EU, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag in Brüssel. Die Entscheidung aus Den Haag müsse aber noch im Detail analysiert werden, schränkte der Sprecher ein.

Der Sprecher verwies auf mehrfache Stellungnahmen der EU, wonach die Gemeinschaft insbesondere hinsichtlich des Verlaufs der Sperranlage jenseits der so genannten grünen Linie besorgt sei. Dies stehe in Widerspruch zu den einschlägigen Vorschriften des internationalen Rechts. Über die rechtlichen Aspekte hinaus beunruhige die EU, daß die Abweichung von der grünen Linie das Ergebnis künftiger Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern vorwegnehmen könne und eine Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung unmöglich mache.

Die EU-Kommision mache sich besonders Sorgen über Auswirkungen der Sperranlage, die zu humanitären und wirtschaftlichen Härten führen könnten, sagte der Kommissionssprecher. Daher fordere die EU weiter Israel dazu auf, die innerhalb der besetzten Gebiete errichteten Teile der Sperranlage zu entfernen. Dies gelte auch für Teile der Anlage innerhalb Jerusalems und östlich der Stadt.

Israel droht Isolation

Die Regierung in Jerusalem will das Urteil des Gerichts in keinem Fall akzeptieren - ohnehin ist es rechtlich nicht bindend für sie. Fiele das Urteil aber gegen den Sperrzaun aus, könnte das die internationale Meinung zu diesem Thema negativ beeinflussen und die israelische Regierung weiter in die Isolation treiben.

Bislang hat Israel rund 200 Kilometer von den geplanten 730 Kilometern der Sperranlage fertig gestellt. Der Sperrzaun trennt tausende Palästinenser von ihren Höfen, Schulen, Verwandten und Arbeitsstellen. Israel argumentiert dagegen, daß die Anlage Angriffe und Selbstmordanschläge verhindere, bei denen in den vergangenen vier Jahren hunderte Israelis getötet wurden.
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hatte das Gericht im Dezember um eine Dringlichkeitsentscheidung gebeten. Im Februar fanden die Anhörungen statt.

Text: FAZ.NET mit Material von Reuters/ dpa
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb, REUTERS

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