Von Andreas Ross, Amsterdam
12. Juli 2005 Es war nicht einfach für Mohammed Bouyeri, einen Rechtsbeistand zu finden. Die ersten Strafverteidiger, zu denen er Kontakt aufnahm, wollten dem Mörder des Filmemachers Theo van Gogh partout nicht beistehen. Am Ende sagte ein erfahrener Amsterdamer Jurist zu. Doch auf einen großen Auftritt beim Prozeß gegen Bouyeri muß er verzichten. Mein Mandant hat mir verboten, ihn zu verteidigen, teilt der Verteidiger am Montag morgen mit, als die inhaltliche Phase des Strafverfahrens in Amsterdam beginnt. Weder werde er Zeugen und Sachverständige befragen noch ein Plädoyer halten.
Dies dürfte das letzte Mal gewesen sein, daß ich in diesem Verfahren zu Wort komme, sagt der Verteidiger keine Viertelstunde nach Eröffnung der Sitzung. Die Richter wußten Bescheid. Dennoch gibt sich der Vorsitzende alle Mühe, entgeistert zu wirken. Der Angeklagte sitzt vor seinem Anwalt, allein an einem Tisch für drei, ständig im Blick von zwei schwer bewaffneten Sicherheitsbeamten. Er schüttelt nur den Kopf, als sich die Richter direkt an ihn wenden. Sie mußten ihn zwingen, überhaupt vor Gericht zu erscheinen. Bouyeri wollte in seiner Gefängniszelle bleiben. Nun sitzt er doch im Saal und hört mal konzentriert, mal gelangweilt zu, macht sich gelegentlich Notizen oder blättert in einem Ringbuch.
Der Angeklagte verweigert die Zusammenarbeit
Der 27 Jahre alte Niederländer, dessen Eltern aus Marokko eingewandert waren, trägt über der Jogginghose ein schwarzes Gewand. Unter einem am Hinterkopf verknoteten Palästinensertuch, schwarz-weiß kariert mit Fransen, lugen seine schwarzen Haare hervor; sie gehen über in einen dichten Vollbart, der das jugendliche Gesicht und die Brille umrahmt. Die Richter versuchen, dem Angeklagten zuzureden, um den Prozeß in normalere Bahnen zu lenken. Sie klagen über die verkehrte Welt, in der ein Anwalt seit Wochen ausführliche Interviews gebe, aber im Prozeß den Mund halten solle.
Nun beugt sich Bouyeri doch über das Mikrofon. Laut schallt sein erster Satz durch den niedrigen, von jedem Tageslicht abgeschotteten Raum, den Neonröhren nur fade beleuchten: Ich glaube, mein Anwalt hat sich sehr deutlich ausgedrückt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Um die Beweggründe des Mannes zu beleuchten, der seit Monaten in Verhören schweigt, aber seinen Rechtsbeistand verkünden ließ, er trage die völlige Verantwortung für die Ermordung van Goghs, bleiben nur die Akten. Ein Arabist der Universität von Amsterdam, der für das Gericht die von Bouyeri verfaßten und unter seinen Sachen gefundenen Schriften analysiert hat, hält Bouyeris Auffassungen für konsequent. Schon vor zwei Jahren hat der Angeklagte geschrieben, daß allein Allahs Recht auf Erden gilt. Mich wundert nicht, daß er mit diesem Gericht nicht zusammenarbeiten will, sagt der Professor.
Ermordung auf offener Straße
Weil der Mord am 2. November des vorigen Jahres in aller Öffentlichkeit verübt wurde, gegen neun Uhr auf einer belebten Straße, ist der Tathergang ohnehin längst rekonstruiert. 53 Augenzeugen haben gegenüber der Polizei ausgesagt. Theo van Goghs Mutter und seine Schwester lassen sich keine Regung anmerken, als der Vorsitzende Richter abermals vorträgt, was in den Medien seit Monaten immer wieder dargestellt wird: Wie fast jeden Morgen radelte van Gogh zu seinem Büro, als aus der Ferne auf ihn geschossen wurde. Den Filmemacher und Berufsprovokateur riß es vom Fahrrad, er überquerte panisch die stark befahrene Straße in Amsterdams Osten, doch der Täter folgte ihm.
Fünfmal schoß der Mörder nun aus der Nähe auf van Gogh. Das waren Schüsse aus einem Abstand von 25 bis 75 Zentimetern, präzisiert der Richter. Die Augenzeugen haben der Polizei von der schier unmenschlichen Ruhe berichtet, in der van Goghs Mörder danach ein Messer aus seiner Tasche holte und die Kehle seines Opfers durchschnitt. Mohammed B. hatte ein zweites Messer bei sich. Darauf spießte er einen vierseitigen Drohbrief, in dem die Parlamentsabgeordnete Ayaan Hirsi Ali und andere Politiker mit dem Tod bedroht werden. Mohammed Bouyeri blieb ruhig, als er den Tatort verließ. Als ihn die Polizei stellte, begann er eine Schießerei - er hoffte, dabei umzukommen, wurde aber nur ins Bein getroffen.
Der Angeklagte zeigt keine Reaktion
Ganze Stuhlreihen sind im Gerichtssaal mit Polizeibeamten und ihren Angehörigen besetzt; fast zwei Stunden lang werden ihre Aussagen verlesen. Sie klagen über psychische Probleme und fordern ein Schmerzensgeld. Mohammed Bouyeri scheint die geforderten Summen auf einem Blatt zu notieren. Theo van Goghs Mutter läßt es sich nicht nehmen, eine Erklärung zu verlesen. Sie scheut sich nicht, dem Angeklagten gegenüberzutreten und dessen Greueltaten selbst noch einmal zu beschreiben, mit dünner Stimme, aber entschlossen: die Schüsse auf ihren um Gnade flehenden Sohn, die vier heftigen Bewegungen mit dem Buschmesser, um die Kehle zu durchschneiden.
Auch van Goghs Schwester meldet sich zu Wort. Sie nimmt Bezug auf eine Vorverhandlung im Januar. Damals hatte sich Bouyeri ein einziges Mal geäußert, um seinen Bruder gegen Verdächtigungen in Schutz zu nehmen. Was für ein Luxus, herrscht die Schwester des Regisseurs den Angeklagten an, sich noch Sorgen um seinen Bruder machen zu können. Es gibt Indizien dafür, daß Bouyeri die Ermordung van Goghs mit Komplizen geplant hat. Inzwischen gilt es als erwiesen, daß er eine zentrale Figur in der islamistischen Terrorgruppe war, die der niederländische Geheimdienst AIVD Hofstadgroep nennt. Doch auch wenn im Amsterdamer Gericht Auszüge von Protokollen abgehörter Telefonate vorgelesen werden, die auf Bouyeris Verwicklung hinweisen, geht es in diesem Strafprozeß nicht um seine Rolle in der Hofstadgroep, sondern ausschließlich um die Ereignisse vom 2. November 2004.
Entwicklung zum Radikalen innerhalb von zwei Jahren
Da es ja ohnehin keine Verteidigung gebe, sagt der Vorsitzende Richter, könne er ja auch in aller Offenheit sagen, daß harte Beweise für die Beteiligung anderer an der Ermordung van Goghs nicht zu finden sind. Warum van Gogh? Der Angeklagte verharrt im Schweigen, dem Gericht bleibt wieder nur der Sachverständige, der sich durch die Massen an islamistischem Material gekämpft hat, die in Bouyeris Wohnung sichergestellt wurden - darunter Videoaufnahmen von Steinigungen, Enthauptungen und einer öffentlichen Penis-Amputation.
Für den Arabisten vollzog sich Bouyeris Radikalisierung binnen zwei Jahren in vier Phasen. Anfang 2003 habe der Angeklagte, der bis dahin in seinem Amsterdamer Stadtteil ein beliebter und engagierter Bürger war, begonnen, westliche Werte in Frage zu stellen. Im Herbst desselben Jahres sei er dazu übergegangen, die Demokratie und ihre Rechtsinstrumente rundweg abzulehnen. Von März 2004 wiederum datiere sein erster Aufruf zum globalen Dschihad. Den Beginn von Phase vier sieht der Wissenschaftler im Juli des vorigen Jahres, vier Monate vor der Ermordung van Goghs. Damals habe Bouyeri angefangen, konkret zu Gewalt gegen bestimmte ungläubige Personen aufzurufen.
Hirsi Ali ist wegen der Bedrohung untergetaucht
Unkommentiert bleibt auch die Einschätzung des Richters, Bouyeri habe es in Wahrheit wohl mehr auf Frau Hirsi Ali als auf van Gogh abgesehen. Offener Brief an Hirsi Ali heißt der Drohbrief, den er zurückließ. Über sie habe er sich oft ereifert, haben Bekannte Bouyeris ausgesagt; über Theo van Gogh sei nur selten gesprochen worden. Ayaan Hirsi Ali, die somalischstämmige Abgeordnete, die einen politischen Kampf gegen bestimmte islamische Traditionen führt, hat den Film Submission konzipiert, den van Gogh für sie produzierte. Submission prangert die Unterdrückung muslimischer Frauen an. Ayaan Hirsi Ali sah sich gezwungen unterzutauchen.
Mohammed Bouyeri ist deshalb auch wegen Behinderung der Arbeit des Parlaments angeklagt. Für diesen Straftatbestand kann eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Nach der Mittagspause gelingt es einem Richter, Bouyeri aus der Reserve zu locken. Die niederländische Gesellschaft habe dem Angeklagten doch alles ermöglicht, selbst die Entwicklung seines Glaubens, sagte der Richter. Warum wolle er nun die Gesellschaft zerstören, für die er sich noch vor wenigen Jahren engagierte? Bouyeri rezitiert plötzlich eine Lobpreisung Allahs, wie sie Imame vor dem Gebet sprechen. Einen Satz ist er dann noch bereit, auf niederländisch hinzuzufügen: Ich habe vor ein paar Jahren angefangen, mehr zu Gott zu beten. Kann schon sein, daß ich dabei meine Überzeugungen verändert habe.
Öffentliches Interesse wieder zurückgegangen
Die holländische Öffentlichkeit bekommt dieses Bild nicht zu sehen. Fotografen und Kameraleute haben im Hochsicherheitsgericht in einem Gewerbegebiet in West-Amsterdam keinen Zutritt. Vor dem Zaun stehen gerade einmal drei Schaulustige, als der Angeklagte ins Gebäude gefahren wird. Es sind ältere Herrschaften, die schon beim Prozeß gegen den Mörder Pim Fortuyns hier standen. Sie tragen T-Shirts mit dem Bild beider Mordopfer und der Aufschrift: Ritter für das freie Wort. Wer wird der nächste sein? Auch in dem wenige Kilometer entfernten Gerichtssaal, in den die Verhandlung übertragen wird, haben sich nur wenige Bürger eingefunden.
Im vorigen November schien ganz Holland Anteil zu nehmen an der Ermordung van Goghs. Die Bevölkerung schimpfte auf den AIVD, weil er viel über Bouyeri wußte, aber die Bedrohung nicht erkannte. In diesen Tagen, nach den Londoner Attentaten, haben sich die Medien wieder auf den Geheimdienst eingeschossen: Er konzentriere sich zu sehr auf die Hofstadgroep, heißt es jetzt jedoch. Dabei werde die Gefahr vergessen, daß Terroristen von außen Anschläge in Holland verüben könnten - viel schlimmere noch als jenen gegen Theo van Gogh.
Text: F.A.Z., 12.07.2005, Nr. 159 / Seite 3
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