Von Michaela Wiegel, Paris
22. Juli 2008 Zum 50. Jubiläumsjahr verschafft Nicolas Sarkozy der französischen Verfassung einen kräftigen Modernisierungsschub. Fast die Hälfte aller 89 Artikel des Grundgesetzes der V. Republik werden mit der Reform geändert, der am Montagabend die beiden Kammern des Parlaments in Versailles zustimmten.
Dass die erforderliche Dreifünftelmehrheit nur knapp zustande kommen würde – eine Stimme gab den Ausschlag –, hatte der Präsident geahnt. Noch von seinem Urlaubsort Marrakesch aus bemühte er sich am Wochenende, die altgaullistischen Gralshüter in der Präsidentenfraktion zu zähmen, mit Erfolg.
Opposition aus Prinzip
Die Sozialisten hingegen ließen sich von ihrem Vorsitzenden François Hollande zu einer Position der Opposition aus Prinzip“ verleiten. Bis auf Mitterrands Kulturminister Jack Lang lehnten die sozialistischen Abgeordneten und Senatoren die Verfassungsreform ab – ohne inhaltliche Argumente, aber mit dem Wunsch, Sarkozy einen politischen Denkzettel zu verpassen.
Denkbar bitter fiel die Reaktion der Linksopposition auf das knappe Wahlergebnis aus. Jack Lang, der als stellvertretender Vorsitzender der Balladur-Kommission zur Modernisierung der Institutionen“ angehört und seine Arbeit nicht durch ein von der Parteizentrale verordnetes Nein-Votum leugnen wollte, wurde zum Übeltäter Nummer eins erklärt. Einige namhafte Sozialisten forderten sogar den Parteiausschluss Langs, wurden allerdings in ihrem Eifer vom Vorsitzenden Hollande (noch) gebremst.
Debatte über die Amerikanisierung
In der öffentlichen Meinung hat sich das Interesse an der Verfassungsreform auf einen Aspekt beschränkt: Der Staatspräsident wird künftig vor dem Parlament ein Rederecht erhalten. Die Debatte über die Amerikanisierung“ des französischen Systems durch dieses neue Rederecht hat die wichtigen anderen Änderungen in den Hintergrund gedrängt.
Dabei beschränkt sich die Neuerung darauf, dem Staatspräsidenten das Recht einzuräumen, im Schloss von Versailles vor den beiden Parlamentskammern eine Art Rede zur Lage der Nation“ zu halten, ohne anschließende Wahl und ohne einen Schlagabtausch zwischen Präsident und Parlamentariern (Artikel 18).
Beschränkte Amtszeit
Weitaus stärkere Wirkung dürften andere Veränderungen entfalten. Nach der Verkürzung der Amtszeit des französischen Präsidenten nach einer Präsidentenwahl von sieben auf fünf Jahre im Jahr 2001 beschränkt die Verfassung künftig die maximale Amtszeit eines Präsidenten auf zwei Mandate (Artikel 6), also zehn Jahre. Die Änderung trifft schon Sarkozy, der (bei Wiederwahl 2012) längstens bis 2017 im Amt bleiben kann. Die Macht der Präsidenten wird zudem durch parlamentarische Kommissionen und Abstimmungen der Nationalversammlung künftig eingeschränkt.
Eine interessante Entwicklung dürfte daraus etwa bei Nominierungen auf hohe Staatsämter und Posten in den mächtigen staatlichen Unternehmen entstehen. Der Präsident kann künftig nicht mehr nach Belieben Personen ernennen, sondern muss sich von zwei parlamentarischen Kommissionen (jeweils aus Abgeordneten und Senatoren) die Personalwahl bestätigen lassen (Artikel 13). Sollte eine Dreifünftelmehrheit dagegen stimmen, muss der Staatspräsident einen anderen Kandidaten vorschlagen.
Parlament mit Mitspracherecht bei Auslandseinsätzen
Auch als Chef der Armee“ wird der Präsident künftig nicht mehr unkontrolliert über Auslandseinsätze entscheiden können. Der geänderte Artikel 35 sieht vor, dass die Regierung fortan spätestens drei Tage nach Beginn des Auslandseinsatzes“ das Parlament darüber informiert. Die verfolgten Ziele“ müssen dargelegt werden.
Wenn die Dauer des Einsatzes vier Monate übersteigt, muss die Regierung die Verlängerung (des Auslandseinsatzes) vom Parlament billigen lassen“, heißt es weiter. Das bedeutet, dass der Präsident künftig wie die deutsche Bundeskanzlerin bei längeren Auslandseinsätzen wie etwa in Afghanistan oder auf dem Balkan vor jeder Verlängerung die Zustimmung durch das Parlament sicherstellen muss. Angesichts der von Debatten über die Außenpolitik entwöhnten öffentlichen Meinung in Frankreich ist das eine kleine Revolution.
Mehr Volksabstimmungen?
Ungeahnte Wirkung könnte auch das neue Recht für Referendumsinitiativen aus der Bevölkerung (Artikel 11) entfalten. Ein Zehntel der eingeschriebenen Wählerschaft und ein Fünftel der Parlamentsmitglieder können künftig eine Volksabstimmung herbeiführen. Das Referendum darf sich allerdings nicht gegen ein Gesetz richten, das vor weniger als einem Jahr verabschiedet wurde.
Sarkozy hat ebenfalls eingewilligt, den auf den Algerien-Bürgerkrieg gemünzten Notstandsartikel 16 der Verfassung neu zu formulieren. Die Ausnahmerechte des Staatspräsidenten werden damit nach 30 Tagen einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen. Das war lange Zeit eine Forderung der Linken; der sozialistische Präsident Mitterrand hatte in seinem Buch Der ständige Staatsstreich“ (Le Coup d’Etat permanent“) vergeblich für eine entsprechende Änderung geworben.
Neu ist ebenfalls, dass Frankreich künftig die Regionalsprachen mit Artikel 75 Absatz 1 in Verfassungsrang erhebt. Damit könnte sich die Ratifizierung der Europäischen Charta zum Schutz der Minderheiten- und Regionalsprachen durch Frankreich anbahnen.
Einen Schlag gegen den Korpsgeist im Justizwesen bedeutet die beschlossene Reform des Conseil supérieur de la magistrature“, des hohen Aufsichts- und Nominierungsrates von Richterstand und Staatsanwaltschaft. Künftig werden sechs unabhängige Persönlichkeiten in dem hohen Rat tagen, die keine juristischen Berufe ausüben. Das war ein besonderes Anliegen Sarkozys, der sich über mangelnde Kontrollen und Sanktionen bei Versäumnissen oder Fehlern im Justizwesen wiederholt empört hatte.
An Chiracs sogenannten Türkei-Artikel (Artikel 88 Absatz 5) hat sich die Verfassungsreform nach heftigen Debatten nur zögerlich herangewagt. So schreibt die Verfassung weiter den Staatspräsidenten ein Referendum vor der Aufnahme von neuen EU-Mitgliedern vor. Eine Dreifünftelmehrheit aus beiden Parlamentskammern kann den Staatspräsidenten jedoch künftig von der Referendumspflicht befreien.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, REUTERS