Vereinigte Staaten

Kein „Blankoscheck“ für Guantánamo

Von Katja Gelinsky, Washington

Die Genfer Konvention gilt auch für Guantanamo-Häftlinge

Die Genfer Konvention gilt auch für Guantanamo-Häftlinge

30. Juni 2006 Als sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten vor zwei Jahren im Fall „Hamdi v. Rumsfeld“ erstmals zu Guantánamo äußerte, mahnten die Richter, daß der Krieg gegen den Terrorismus dem Präsidenten keinen „Blankoscheck“ im Umgang mit Gefangenen gebe. Diese Rechtsprechung hat der Supreme Court nun im Fall „Hamdan v. Rumsfeld“ bestätigt und ausgebaut.

Eine Mehrheit von fünf Richtern entschied gegen energischen Widerspruch der Richter Scalia, Thomas und Alito, daß die Militärtribunale in Guantánamo gegen amerikanisches Militärrecht und gegen Völkerrecht verstießen. Die Regierung dürfe deshalb nicht länger auf eine Verurteilung von Guantánamo-Häftlingen durch die Tribunale in ihrer jetzigen Gestalt hinwirken.

Rechtshistorisch bemerkenswert

Hamdans Anwalt Swift vor dem Supreme Court

Hamdans Anwalt Swift vor dem Supreme Court

Mit ihrer Entscheidung zugunsten von Salim Ahmed Hamdan, der Leibwächter und Fahrer von Usama Bin Ladin gewesen sein soll, haben die Obersten Richter die Machtbefugnisse zurechtgestutzt, die Präsident Bush im Kampf gegen den Terrorismus beansprucht. Rechtshistorisch gesehen, ist dies bemerkenswert, denn in früheren Verfahren zum Umfang präsidialer Macht in Kriegszeiten hatte der Supreme Court überwiegend für die Exekutive entschieden.

Aber auch wenn die Entscheidung eine Niederlage für die Regierung Bush ist, ist doch unklar und umstritten, welche Folgen der Richterspruch hat. Unmittelbar wirkt er nur für den Kläger Hamdan. Aber außer dem Jemeniten sind noch neun weitere Gefangene vor den nun für rechtswidrig erklärten Militärtribunalen angeklagt worden.

Artikel 3 der Genfer Konvention gilt doch

Ferner gibt es nach Auskunft ranghoher Vertreter des Justizministeriums und des Pentagon noch „ungefähr 40 bis 80“ Häftlinge, gegen die möglicherweise Anklagen wegen Kriegsverbrechen in Frage kämen. Schließlich stellt sich die Frage, ob die Entscheidung zu den Militärtribunalen auch Wirkung für die Mehrzahl der rund 450 Häftlinge entfaltet, für die nicht an eine Anklage gedacht wird.

Die Regierung hat stets behauptet, die mutmaßlichen Terroristen in Guantánamo seien nicht von der Genfer Konvention geschützt, da Al Qaida und andere Terrororganisationen die Konvention nicht unterzeichnet hätten. Der Oberste Gerichtshof hat nun klargestellt, daß zumindest der Gemeinsame Artikel 3 aller vier Genfer Konventionen auf die Gefangenen anzuwenden sei.

„Unter allen Umständen“ menschlich zu behandeln

Die Vorschrift gebietet einen Mindestschutz für Personen, die „im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, außer Kampfes gesetzt wurden“. Zu dieser geschützten Personengruppe werden auch Gefangene gezählt. Sie sollen nach Artikel 3 „unter allen Umständen menschlich behandelt werden“.

Für den Völkerrechtler Derek Jinks von der University of Texas in Austin steht damit fest, daß der Supreme Court die humane Behandlung aller Gefangenen als rechtliche Verpflichtung betrachte. Manche Menschenrechtler gehen sogar noch weiter und leiten aus dem Verweis des Gerichts auf Artikel 3 der Genfer Konvention auch Schutzrechte für jene Gefangenen ab, die die Regierung Bush an geheimen Orten festhält. Regierungsvertreter sagen dagegen, für derartige Schlüsse sei es zu früh. Welche Folgen die Entscheidung über den konkreten Fall Hamdan hinaus habe, müsse noch geprüft werden.

Richterspruch erlaubt weitere Gefangene

Zweifellos hat das Gericht nicht das gesamte Rechtsgebäude zu Guantánamo eingerissen, das die Regierung Bush errichtet hat. So wäre der Präsident durch den Richterspruch nicht gehindert, weitere mutmaßliche Terroristen nach Guantánamo bringen zu lassen und dort als „feindliche Kämpfer“ auf unbestimmte Zeit festzuhalten - was allerdings unwahrscheinlich erscheint.

Auch haben die Obersten Richter Militärtribunale für Guantánamo-Gefangene nicht per se für unzulässig erklärt. Von verfassungsrechtlichen Hindernissen gegen die Einrichtung von Sondertribunalen in dem Gefangenenlager ist in der Entscheidung nicht die Rede.

Vielmehr hat sich das Gericht auf die Feststellung beschränkt, daß die Tribunale deshalb rechtswidrig seien, weil sie amerikanisches Militärrecht und Völkerrecht verletzten, wobei die Richter im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Analyse wieder auf das amerikanische Militärrecht verwiesen haben. Die Regierung und Parlamentarier nehmen deshalb an, die Sondertribunale könnten gerettet werden, indem eine militärgesetzliche Grundlage für sie geschaffen werde.

Prozeßregeln gerügt

Eine ausdrückliche Einladung an die Regierung und den Kongreß, gemeinsam Reparaturarbeiten vorzunehmen, hat Richter Breyer ausgesprochen: „Nichts hindert den Präsidenten daran, zum Kongreß zurückzukehren, um sich die Befugnisse (zur Errichtung spezieller Guantánamo-Tribunale) zu sichern, die er für erforderlich hält“, schreibt der liberale Richter in einem zustimmendem Votum zur Entscheidung Hamdan, das auch die Richter Kennedy und Souter sowie Richterin Ginsburg unterzeichnet haben.

Was geschehen muß, damit die Verfahren fortgesetzt werden können, hat das Gericht nicht im Detail vorgegeben. Doch hat der Gerichtshof durch Rügen am bisherigen System gewisse Leitlinien für vorgezeichnet. So kritisieren die Richter, daß die Prozeßregeln für die Guantánamo-Tribunale von den Vorschriften abwichen, die das Militärgesetzbuch „Uniform Code of Military Justice“ für die dort geregelten Kriegsprozesse vorschreibe.

Mit Regeln für Militärtribunale nicht vereinbar

Der Supreme Court rügt unter anderem, daß Guantánamo-Häftlinge weitgehend von Anhörungen vor den Militärtribunalen und speziell von Informationen über belastende Beweismittel ausgeschlossen werden könnten. Eine derart gravierende Einschränkung prozessualer Schutzrechte sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, daß die Regeln für Militärtribunale in etwa den Vorschriften für Kriegsprozesse nach dem Militärgesetzbuch entsprechen müßten.

Kritiker der Tribunale fordern, statt neue Vorschriften für Sondertribunale zu entwickeln, sollten Regierung und Kongreß sich auf das bestehende Militärrecht stützen und die Guantánamo-Gefangenen vor gewöhnlichen Kriegsgerichten nach den Regeln des „Uniform Code of Military Justice“ anklagen. Eine solche Lösung wäre auch im Sinne von Hamdans Militäranwalt, Korvettenkapitän Charles Swift.

„Einzigartiger Konflikt“

Doch in der Regierung ist man skeptisch, da die Vorschriften für herkömmliche Kriegsgerichte nicht paßten: Der Krieg gegen den Terrorismus sei ein „einzigartiger Konflikt“, sagte ein Vertreter des Justizministeriums. Außerdem werfe der Umgang mit geheimen sicherheitsrelevanten Informationen „einzigartige“ Probleme auf.

Noch zurückhaltender reagiert man in der Regierung denn auch auf Forderungen, die Guantánamo-Häftlinge sollten vor amerikanische Bundesstrafgerichte gestellt werden, also nach den gleichen Regeln wie gewöhnliche Kriminelle behandelt werden. Genau dies hatte die Regierung verhindern wollen, als sie das Gefangenenlager in Guantánamo schuf.

Der Schutz der Angeklagten vor ordentlichen Strafgerichten sei ausgeprägter als vor Kriegsgerichten, gab der Vertreter des Justizministeriums zu bedenken. Das heiße freilich nicht, daß der Gang zu den Strafgerichten von vornherein ausgeschlossen werde: „Alle Optionen liegen auf dem Tisch.“ Auf jeden Fall sollten die Verfahren gegen die angeklagten Guantánamo-Gefangenen auf die eine oder andere Weise fortgeführt werden.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb, REUTERS

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