21. Juli 2008 Vor einer Militärkommission im amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo Bay hat am Montag das erste Hauptverfahren gegen einen mutmaßlichen Terroristen begonnen. Zum Auftakt des ersten Verfahrens vor einem Militärgericht seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich am Montag der 37 Jahre alte Jemenit Salim Ahmed Hamdan für nicht schuldig bekannt.
Hamdan soll Fahrer und Leibwächter von Usama bin Laden, des Führers des Terrornetzes Al Qaida gewesen sein. Im Falle einer Verurteilung droht dem Vater zweier Kinder, der seit fast sieben Jahren in amerikanischer Kriegsgefangenschaft - die meiste Zeit in Guantánamo - festgehalten wird, eine lebenslange Haftstrafe. Wegen des Vorwurfs der Verschwörung und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung muss sich im eigens errichteten, Camp Justice genannten Gerichtskomplex verantworten.
Kein Gerichts-Deal?
Der Prozess dauert voraussichtlich drei bis vier Wochen. Der Jemenit wurde im November 2001 an einer Straßensperre in Afghanistan festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Bin Ladin dabei geholfen zu haben, sich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 dem Zugriff der amerikanischen Behörden zu entziehen.
Kurz vor Beginn des Verfahrens gab es noch Gerüchte über einen möglichen Deal, wonach Hamdan im Falle eines Schuldeingeständnisses mit einer gewissen Milde rechnen kann. Bürgerrechtler hielten dies jedoch für unwahrscheinlich.
Zunächst sollten nun die Geschworenen ausgewählt werden, deren Identität zunächst geheimgehalten wurde. Neben den 13 Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte, die das Verfahren bis zu einem Urteilsspruch in zwei bis drei Wochen vorantreiben sollen, wurden 22 Zeugen nach Guantánamo Bay im Südosten Kubas geflogen.
In die Jury sollten zwischen fünf und 13 Offiziere berufen werden, die sich nach Maßgabe des im Jahre 2006 vom Kongreß verabschiedeten Military Commissions Act (MCA) mit einer Zweidrittelmehrheit auf einen Schuldspruch einigen müssen. Für ein Strafmaß von mehr als zehn Jahren ist eine Dreiviertelmehrheit der Geschworenen in Uniform erforderlich.
Testfall für weitere Guantánamo-Prozesse
Erst am Freitag hatte ein Bundesrichter mit der Ablehnung einer Eingabe der Anwälte Hamdans den Weg für den Beginn des ersten Hauptverfahrens in Guantánamo freigemacht. Richter James Robertson vertrat die Auffassung, der MCA müsse zunächst wie vom Gesetzgeber vorgesehen Anwendung finden; erst nach einem Urteilsspruch im Militärverfahren könne im Berufungsverfahren vor einem Zivilgericht das vom Obersten Gericht mit seinem Grundsatzurteil vom 12. Juni den Terrorverdächtigen auf Guantánamo ausdrücklich eingeräumte Habeas-Corpus-Recht zur Anfechtung der Haftgründe geltend gemacht werden.
Das Verfahren gegen Hamdan ist von besonderer Bedeutung, weil es als Testfall für die weiteren in Guantánamo geplanten Militärprozesse gilt. Neben Hamdan sind bisher weitere 19 mutmaßliche Terroristen angeklagt, unter ihnen die für die Anschläge vom 11. September verantwortlichen Hauptverschwörer um Khalid Scheich Mohammed und Ramzi Binalschib.
Deren Verfahren im Hochsicherheitsbereich von Camp Justice dürften aber erst in einigen Wochen beginnen. Insgesamt sollen sich nach den Plänen der Ankläger des Pentagons 60 bis 80 der etwa 265 Gefangenen in dem Lager vor Militärkommissionen verantworten. Anders als vor Zivilgerichten sind in den Verfahren auch Beweise zugelassen, die auf Hörensagen beruhen und durch die Anwendung harscher Verhörmethoden - nicht aber mittels Folter - erlangt wurden.
Text: rüb.
Bildmaterial: afp, AP