19. Dezember 2005 Die Entscheidung Präsident Bushs, amerikanische Staatsbürger im Kampf gegen den Terrorismus durch den Nachrichtendienst NSA überwachen zu lassen, soll nach dem Willen von führenden Republikanern und Demokraten vom Kongreß untersucht werden. Unter anderem forderte der demokratische Minderheitenführer im Senat, Harry Reid, eine Untersuchung der Abhöraktionen, die Bush nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 für internationale Telefongespräche und elektronische Postsendungen terrorverdächtiger Personen angeordnet hatte, ohne daß vorher die sonst übliche richterliche Genehmigung eingeholt wurde. Im Repräsentantenhaus forderten führende Demokraten den republikanischen Sprecher Dennis Hastert auf, eine überparteiliche Untersuchungskommission einzusetzen.
Der republikanische Senator John McCain sagte, er nehme Bush beim Wort, daß die Abhöraktion erforderlich gewesen sei, um Leben zu retten, und daß sie im Einklang mit der amerikanischen Verfassung stehe. Doch müsse die Regierung erklären, warum sie keine richterliche Erlaubnis für die Überwachungen eingeholt habe. Nach einem 1978 verabschiedeten Gesetz, dem sogenannten Foreign Intelligence Surveillance Act (Fisa), das die nachrichtendienstliche Überwachung aus Gründen der nationalen Sicherheit regelt, müssen Abhörmaßnahmen zur Abwehr von Terrorismus grundsätzlich von einem Sondergericht genehmigt werden, das eigens zu diesem Zweck unter Ausschluß der Öffentlichkeit zusammentritt.
Maßnahme zum Schutz vor Terroristen
Klärungsbedarf sehen Gesetzgeber, warum Bush die Überwachungsmaßnahmen an dem Fisa-Gericht vorbei angeordnet und warum er den Nachrichtendienst NSA mit den Abhörmaßnahmen wieder beauftragt habe, obwohl grundsätzlich die Bundespolizei FBI für die eng begrenzten Fälle der Informationsbeschaffung im Inland zuständig sei.
Dazu sagte Bush am Montag in einer Pressekonferenz, er habe das Programm angeordnet, weil es ein schnelleres Vorgehen gegen mutmaßliche Terroristen erlaube als das Verfahren nach dem Foreign Intellicence Surveillance Act. Bush bekräftigte, daß er absolut das Recht gehabt habe, die umstrittenen Überwachungsmaßnahmen anzuordnen, da es seine Pflicht sei, Amerika vor Terroristen zu schützen. Auch für den Schutz der Freiheitsrechte sei gesorgt, weil das Programm ständig überprüft und der Kongreß darüber auf dem laufenden gehalten werde.
Verfassungsrechtlich verankerte Exekutivgewalt
Zuvor hatte unter anderen der republikanische Senator Lindsey Graham gemahnt: In Zeiten des Krieges können wir das Gesetz nicht außer acht lassen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Senat, Arlen Specter, sagte, Regierungsvertreter müßten in Anhörungen darlegen, warum Bush befugt gewesen sei, die Abhöraktionen ohne gerichtliche Erlaubnis anzuordnen.
Der Präsident berief sich dabei am Montag, gestützt von Justizminister Alberto Gonzales auf seine verfassungsrechtlich verankerte Exekutivgewalt und auf die Resolution des Kongresses vom 14. September 2001, in der ihm zugebilligt wird, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Terroranschläge zu ergreifen.
Umstrittene präsidiale Dekrete
Bush folgte damit einer Argumentationslinie, die die Regierung seit dem 11. September 2001 wiederholt zur Rechtfertigung umstrittener präsidialer Dekrete herangezogen hat. So wird etwa die zeitlich unbegrenzte Inhaftierung feindlicher Kämpfer in Guantanamo und in geheimen Gefängnissen des Nachrichtendienstes CIA mit den weitreichenden Befugnissen begründet, die dem Präsidenten nach der Verfassung und dank der Kongreßresolution zustünden.
Welche Grenzen dem Präsidenten dabei durch das Prinzip der Gewaltenteilung und aufgrund von Gesetzen des Kongresses gezogen werden, ist Gegenstand gerichtlicher, akademischer und politischer Kontroversen, die durch die Aufdeckung des Überwachungsprogramms neuen Zündstoff erhalten haben.
Volle Verantwortung trägt die Regierung
Fragen gibt es ferner dazu, inwieweit führende Republikaner und Demokraten im Kongreß in das umstrittene Abhörprogramm eingeweiht waren und diesem zugestimmt hatten. Nach Darstellung von Bush hat die Regierung die Führung im Kongreß mehr als ein dutzendmal über die Anordnung des Abhörprogramms und die einzelnen Überwachungsmaßnahmen informiert. McCain sagte im Fernsehen, Kongreßmitglieder, die informiert worden seien, hätten keine Einwände erhoben.
Die Zeitung Washington Post berichtete unter Berufung auf einen Mitarbeiter der Nachrichtendienste, vier führende Parlamentarier seien im Oktober und November 2001 unter anderen von Vizepräsident Dick Cheney und dem damaligen CIA-Direktor George Tenet über das geplante Überwachungsprogramm in Kenntnis gesetzt worden. Umstritten ist jedoch, ob dabei zur Sprache kam, daß gegebenenfalls auch amerikanische Staatsbürger abgehört werden sollten und daß keine richterliche Genehmigung eingeholt werden solle.
Die Fraktionsvorsitzende der Demokraten im Repräsentantenhaus, Nancy Pelosi, teilte mit, es sei nur davon die Rede gewesen, daß Bush die NSA zur Vornahme unspezifischer Aktivitäten autorisieren wolle, wogegen sie, Pelosi, starke Bedenken geäußert habe. Senator Reid äußerte, er sei vor einigen Monaten über das Abhörprogramm informiert worden. Die volle Verantwortung für das Abhörprogramm trägt seiner Ansicht nach aber trotzdem die Regierung.
Text: gel. / F.A.Z., 20.12.2005, Nr. 296 / Seite 6
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