Von Katja Gelinsky, Washington
07. Dezember 2007 Als Liebesbriefe an Richter Kennedy sind die Schriftsätze im jüngsten Guantánamo-Verfahren vor dem Supreme Court in Washington scherzhaft bezeichnet worden. Denn vieles spricht dafür, dass es auf die Stimme des gemäßigt-konservativen Richters Anthony Kennedy ankommt, wie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Streit über den Rechtsschutz von Guantánamo-Häftlingen entscheiden wird.
Deshalb wurde jede Frage, jedes Räuspern und jede Handbewegung Kennedys besonders intensiv studiert, als das Gericht am Mittwoch zum dritten Mal über das Schicksal der Guantánamo-Gefangenen verhandelte (Boumediene v. Bush und Al Odah v. Bush).
Seit die ersten Häftlinge wenige Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf den amerikanischen Militärstützpunkt in Kuba geflogen wurden, wird darüber gestritten, ob die amerikanische Regierung ausländische mutmaßliche Terroristen auf unbestimmte Zeit einsperren darf, ohne dass ihre Inhaftierung von amerikanischen Gerichten überprüft wird. In den ersten beiden Guantánamo-Verfahren hatte Kennedy gemeinsam mit den Richtern vom linken Flügel gegen die Regierung Bush entschieden.
Auch in der jüngsten Anhörung zeigten sich die Richter je nach ideologischer Färbung gespalten in der Frage, wie weit der Rechtsschutz der Guantánamo-Häftlinge und damit die Kontrollbefugnis der amerikanischen Gerichte gegenüber der Regierung und dem Kongress im Kampf gegen den Terrorismus reicht. Nur Kennedy hielt sich bedeckt.
Feindliche Kombattanten
Verhandelt wurde über zwei Fragen: Gilt das in der amerikanischen Verfassung verankerte Habeas-Corpus-Recht auf Haftprüfung auch für die Häftlinge in Guantánamo? Und, falls ja, genügt es, dass der Kongress 2006 mit dem Gesetzespaket Military Commissions Act ein Rechtsschutzverfahren schuf, das im Wesentlichen eine Haftprüfung durch das Militär vorsieht?
Für die Regierung Bush argumentierte der Vertreter des Justizministeriums, Paul Clement, nie in der amerikanischen Geschichte hätten feindliche Kombattanten bessere Rechtsschutzmöglichkeiten gehabt, als sie den Guantánamo-Häftlingen mit dem Military Commissions Act zugebilligt würden. Der Kongress hat gesprochen, sagte Clement. Diese Entscheidung gelte es zu akzeptieren.
Haftprüfung kein angemessener Ersatz
Dagegen argumentierte der Rechtsanwalt der 37 klagenden Häftlinge, dass die Haftprüfung in Guantánamo kein angemessener Ersatz für das Habeas-Corpus-Verfahren vor amerikanischen Bundesgerichten sei. Denn die Häftlinge hätten vor den Militärkommissionen weniger Verteidigungsmöglichkeiten. Unter anderem kann das Militär belastendes Beweismaterial gegen Guantánamo-Häftlinge unter Verschluss halten, wenn es dies aus Gründen der nationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Schon die prinzipielle Frage, ob das verfassungsrechtliche Habeas-Corpus-Prinzip überhaupt für die Gefangenen in Guantánamo gilt, ist jedoch unter den Obersten Richtern umstritten. Der konservative Richter Antonin Scalia beharrte darauf, es gebe nicht einen einzigen Fall im amerikanischen und englischen Recht, in dem ausländische Gefangene, die auf fremdem Territorium gefangen genommen worden seien, eine Haftprüfung durch die Zivilgerichte hätten verlangen können.
David Souter, Richter des linken Flügels, zeigte sich wiederum überzeugt, dass der Oberste Gerichtshof 2004 im Verfahren Rasul v. Bush anerkannt habe, dass den Gefangenen ein Verfassungsrecht auf Haftprüfung zustünde. Damals hatten die Richter freilich nur über das Bundesgesetz zur Haftprüfung verhandelt, das seit der Gesetzesreform von 2006 nicht mehr für Guantánamo-Häftlinge gilt. Eine Entscheidung des Supreme Court dazu, ob die Abschaffung dieses Rechts verfassungsmäßig war, wird im nächsten Frühsommer erwartet.
Text: F.A.Z., 07.12.2007, Nr. 285 / Seite 8