Entschädigungen in Polen

Nur „Feinde des polnischen Volkes“ sollen leer ausgehen

Von Konrad Schuller, Warschau

Ministerpräsident Tusk an der Klagemauer in Jerusalem - Entschädigung noch dieses Jahr

Ministerpräsident Tusk an der Klagemauer in Jerusalem - Entschädigung noch dieses Jahr

15. April 2008 Polnische Bürger deutscher Herkunft sollen offenbar doch nicht generell von den Entschädigungen für Enteignungen durch Nationalsozialisten und Kommunisten ausgenommen werden, welche die Regierung in Warschau noch in diesem Jahr beschließen will. Das Schatzministerium in der polnischen Hauptstadt dementierte am Dienstag gegenüber der F.A.Z. eine entsprechende Pressemeldung vom Vortag.

Der Sprecher des Ministeriums, Maciej Wewior, sagte, die Regierung werde polnischen Bürgern ihr von den Kommunisten oder den deutschen Besatzern während des Zweiten Weltkriegs enteignetes Vermögen ohne Rücksicht auf ihre ethnische Herkunft zurückerstatten. In diesem Sinne gebe es nur „Staatsbürger“, aber keine „Juden“, „Polen“ oder „Deutschen“.

Wie viele Personen betroffen sind, ist unklar

Die Zeitung „Dziennik“ hatte den stellvertretenden Schatzminister Laszkiewicz dagegen am Montag mit den Worten zitiert, die „Deutschen“ sollten „nichts“ bekommen, weil sie durch Regierungserlasse der kommunistischen Macht in der Nachkriegszeit zu Feinden des polnischen Volkes erklärt worden seien. Regierungssprecher Wewior präzisierte diese Aussage nun in dem Sinne, dass lediglich diejenigen deutschstämmigen Bürger Vorkriegspolens, die sich zu Kriegszeiten bewusst gegen ihren Staat entschieden hätten und etwa die polnische Staatsbürgerschaft zugunsten der deutschen aufgegeben hätten, von den geplanten Restitutionen ausgenommen bleiben sollten.

Diese Personen seien durch die kommunistischen Nachkriegsdekrete zu „Feinden des polnischen Volkes“ erklärt worden, und diese Klassifizierung bleibe gültig. Wer aber zur Zeit der Enteignungen durch Nazis oder Kommunisten noch polnischer Bürger gewesen sei, solle ohne Rücksicht auf seine Nationalität entschädigt werden. Entscheidend sei die polnische Staatsbürgerschaft. Das Ministerium konnte am Dienstag nicht sagen, wie viele Personen zu welcher Gruppe gehören.

Keine Entschädigung für nichtpolnische Vertriebene

Die Zeitung „Gazeta Wyborcza“ erinnerte am Dienstag daran, dass polnische Bürger deutscher Herkunft nach dem Kriege ihre Staatsbürgerschaft behalten konnten, wenn sie bewiesen, dass sie nicht mit den deutschen Besatzern kollaboriert hatten. Wenn sie danach im Zuge der allgemeinen „Nationalisierung“ ihr Eigentum verloren hätten, sollten sie jetzt nach Auskunft des Schatzministeriums entschädigt werden wie andere Bürger auch. Wer damals zu Unrecht von den kommunistischen Behörden als „Feind“ klassifiziert worden sei, habe die Möglichkeit, seine Rehabilitierung auf dem Gerichtswege durchzusetzen.

Der F.A.Z. versicherte das Schatzministerium, dass nicht nur deutschstämmige Bürger Polens aus der Zwischenkriegszeit, sondern auch Deutsche aus den ehemaligen Ostgebieten des Reiches, die nach dem Krieg im Land blieben und die polnische Staatsbürgerschaft annahmen, durch das geplante Gesetz entschädigt werden sollten. „Wer Bürger Polens wurde und gesetzliches Eigentum besaß, soll von dem Gesetz berücksichtigt werden“, sagte Wewior. „Wir betrachten nicht die Herkunft der Menschen, sondern wir richten uns danach, ob sie polnische Bürger sind.“

Keine Entschädigung ist allerdings für deutsche Vertriebene vorgesehen, die nie polnische Bürger waren und es nach dem Krieg auch nicht geworden sind. Das versprochene Entschädigungsgesetz der Regierung Tusk ist gegenwärtig noch in einer frühen Phase der Vorbereitung innerhalb der Ministerien. Das Kabinett wird sich voraussichtlich Ende Mai zum ersten Mal damit befassen. Ministerpräsident Tusk hat angekündigt, dass die Entschädigungen bei zwischen 15 und 20 Prozent des von Kommunisten und deutschen Besatzern enteigneten Vermögens liegen sollen.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: REUTERS

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