
Sie haben die Forderungen an Erdogan gut beschrieben, jedoch eine nicht erwaehnt, und gerade diese könnte den deutschen Lesern interessant vorkommen.
Eine demokratische Verwaltung beruht bekanntlich auf die Machtverteilung zwischen Parlament, Regierung und Justiz. Genau dieses Gleichgewicht hat Erdogan zunehmend vernachlassigt mit entsprechenden Folgen. Saemtliche Gesetzentwürfe des Erdogan-dominierten Parlaments stiessen auf das Veto des Staatspraesidenten Ahmet Necdet Sezer, jedoch immer mit fundierterten verfassungskonformen Argumenten, schliesslich ist er selber Jurist. In seiner Frust warf Erdogan Sezer eine negativistisch-reformgegnerische Haltung vor, anstatt über seine Entwürfe zu argumentieren. So griff er über eine Kritik hinaus den Amt des Staatspesidenten als staatliche Institution an.
Dasselbe tat er mit Justiz. Als das Oberste Verwaltungsgericht Februar 06 akzeptierte, dass eine Volksschullehrerin auch auf dem Weg zur Schule kein Kopftuch tragen darf, da sie als Vorbild für Kinder in diesem Alter wirkt, griff er das Gericht mit einer übermaessigen Kritik an und versuchte, den Eindruck zu erwecken, als haetten die Richter über etwas entschieden, was ins Bereich der Islamwissenschaftler gehört. So hat er die Justiz über eine Kritik hinaus als Institution mit seinem Kompetenzbereich angegriffen.
Somit lautete die Grundforderung an Erdogan heute: strikte Einhaltung der demokratischen Spielregeln in einer muslimischen, aber demokratischen Gesellschaft.
Gruss