20. Dezember 2006 Die polnische Regierung möchte möglicherweise den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahr 1991 neu verhandeln, um sich besser vor Entschädigungsklagen deutscher Vertriebener zu schützen. Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski sagte im Radio, er überlege dies zur Zeit. Die Öffnung dieses Vertragswerkes könne für Polen aber auch gefährlich sein. Auf jeden Fall aber dränge seine Regierung Deutschland dazu, in der Frage der Entschädigungsklagen eine Lösung zu finden.
Auch Außenministerin Fotyga ließ am Dienstag abend eine Erklärung in diesem Sinne veröffentlichen. Darin teilte sie mit, die gewünschte Garantie, daß deutsche Vertriebene keine Eigentumsansprüche gegen Polen hätten, könne durch eine Ergänzung des Freundschaftsvertrags von 1991 erreicht werden. Das Ministerium stellte bei dieser Gelegenheit klar, daß Polen nicht die Absicht habe, auch den zweiten wichtigen deutsch-polnischen Vertrag der Wendejahre, das Grenzabkommen von 1990, in Frage zu stellen. Entsprechende Meldungen waren am Dienstag verbreitet worden, nachdem Frau Fotyga in einem Interview einer Verwechslung der beiden Abkommen durch den fragenden Journalisten nicht widersprochen hatte.
Schwerer Fehler
In der vergangenen Woche hatte die deutsche Privatorganisation Preußische Treuhand bekanntgegeben, sie wolle in 22 Einzelfällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte deutscher Vertriebener auf ihr in Polen verlorenes Eigentum geltend machen. Die Regierung Kaczynski verlangt von der Bundesregierung schon seit längerem die Zusicherung, daß Deutschland als Erstverursacher von Krieg und Vertreibung gegebenenfalls anfallende Entschädigungen übernehmen werde. Die Bundesregierung pflegt darauf zu antworten, das sei nicht nötig, weil die Klagen aussichtslos seien. Diese Position stützt sich auf ein Rechtsgutachten vom Jahr 2004, welches die damaligen Regierungen Polens und Deutschlands gemeinsam in Auftrag gegeben hatten.
Die meisten polnischen Oppositionspolitiker teilen den Wunsch ihrer Regierung, von Deutschland weitere Schutzgarantien zu erhalten. Viele bezweifeln aber, daß ein Eingriff in bestehende Verträge der richtige Weg sei. Jan Rokita von der liberalen Bürgerplattform sagte, es wäre einerseits gut, wenn der deutsche Staat einen juristischen Weg fände, zu garantieren, daß deutsche Forderungen gegen polnische Bürger unmöglich werden. Die Forderung nach einer Neuverhandlung des Freundschaftsvertrags wäre seiner Ansicht nach jedoch falsch, da das die deutsche Haltung nur verhärten würde. Auch der Vorsitzende der Sozialdemokraten (SLD), Olejniczak, sagte, Forderungen nach neuen Vertragsverhandlungen seien ein schwerer Fehler.
Juristische Argumente gegen Deutschland
Unterdessen wurde in Warschau bekannt, daß die Regierung den Juristen Mariusz Muszynski zum Beauftragten für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ernannt hat. Der bisherige Vorstandsvorsitzende der Stiftung Polnisch-Deutsche Versöhnung gilt als wichtiger Berater der Brüder Kaczynski. Für ihre kritische Haltung gegenüber Deutschland hat er immer wieder juristische Argumente zugeliefert. Auch zur Frage der Entschädigungsklagen deutscher Vertriebener hat er sich kürzlich geäußert und dabei die Forderung der Zwillinge unterstützt, Deutschland müsse eventuelle Zahlungspflichten ausdrücklich selbst übernehmen.
Nach Muszynskis Argumentation hat der bisherige Schutz vor Privatklagen in der juristischen Annahme bestanden, daß Privatpersonen, etwa deutsche Vertriebene, nicht die Möglichkeit hätten, völkerrechtlich Klage gegen einen fremden Staat zu erheben. Diese Annahme sei aber eine Naivität früherer polnischer Regierungen gewesen, weil seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahr 1993 auch direkte Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich seien.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa