
und - in Anlehnung an § 243ff StGB - durch den Begriff "schwerer (gewerbsmäßiger) (Banden)Diebstahl" zu ersetzen. Dies erst macht die Schwere des Verbrechens deutlich. Hat sich ein staatlich Bezahlter eines solches schweren Diebstahls schuldig gemacht, so muss er sofort entlassen und das 10-fache des Schadens wiedergutmachen, des weiteren erfolgt eine Haftstrafe mit der 10-fachen Härte des für einen normalen einzelnen Täter mit der gleichen Schadenssumme Üblichen. Und es werden auf Lebenszeit sämtliche politische Aktivitäten untersagt und insbes. auch das aktive und passive Wahlrecht aberkannt.