Bundesverfassungsgericht

Eilantrag gegen Tornado-Einsatz in Afghanistan abgewiesen

Die deutschen Tornados können sich auf den Weg machen

Die deutschen Tornados können sich auf den Weg machen

30. März 2007 Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Linksfraktion gegen den Einsatz von Tornados der Bundeswehr in Afghanistan abgelehnt. Das gab der Zweite Senat am Freitag in Karlsruhe bekannt. Über die mit dem Eilantrag verbundene Organklage der Fraktion will das Gericht am 18. April mündlich verhandeln und entscheiden. Erst dann wird endgültig feststehen, ob die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge durch den Bundestag rechtmäßig ist.

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag Oskar Lafontaine argumentierte in dem jetzt abgewiesenen Eilantrag, der Einsatz der Tornados in Afghanistan verletze das Völkerrecht. Zudem sei der Nato-Vertrag in einem Maße überdehnt worden, das nicht mehr zu verantworten sei. Denn die Nato sei laut Vertrag ein Verteidigungsbündnis und solle nur das Gebiet ihrer Mitgliedstaaten verteidigen. Beide Grundsätze würden in Afghanistan verletzt. Vor allem der Anti-Terrorkampf sei vom Nato-Vertrag nicht gedeckt.

Am 12. März war ein ähnlicher Antrag der beiden Unionsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) als unzulässig verworfen worden. Damals verwies das Bundesverfassungsgericht darauf, dass einzelne Abgeordnete nicht im Rahmen eines Organstreitverfahrens die Interessen des Bundestags geltend machen können.

(Siehe auch: Linksfraktion klagt in Karlsruhe gegen Tornado-Einsatz)

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, F.A.Z.

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