17. März 2010
Die Überlebenden des SS-Massakers im griechischen Distomo während des Zweiten Weltkriegs erhalten keinen Schadenersatz von der Bundesrepublik. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe nahm die vier Klagen nicht zur Entscheidung an.
Gut, das die Klagen abgewiesen wurden. Es kann ja auch nicht ewig weitergehen mit der Zahlerei.
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