In Distomo töteten SS-Truppen 1944 zwischen 200 und 300 Dorfbewohner

Bundesverfassungsgericht

Kein Schadenersatz für SS-Massaker in Griechenland

Die Überlebenden des SS-Massakers im griechischen Distomo während des Zweiten Weltkriegs erhalten keinen Schadenersatz von der Bundesrepublik. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe nahm die vier Klagen nicht zur Entscheidung an.

Lesermeinungen zum Beitrag

03. März 2006 12:11

Richtig

Peter Milka (McDuff)

Gut, das die Klagen abgewiesen wurden. Es kann ja auch nicht ewig weitergehen mit der Zahlerei.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
1 - 1 von 1 Lesermeinungen
Suche in Beitrag Lesername oder Login
Datum bis
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche