01. Februar 2007 Der Oberste Gerichtshof in Kanada hat am Donnerstag den Weg für eine Auslieferung des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber nach Deutschland freigemacht. In einem höchstrichterlichen Urteil wurde Schreibers Klage gegen seine Auslieferung abgewiesen. Das bestätigte in Augsburg der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Zechmann. Damit ist für uns die Abschiebung juristisch abgeschlossen, sagte er.
Jetzt gebe es nur noch einen Einspruch Schreibers gegen die bereits verfügte Ausweisung durch den Justizminister. Dadurch könne sich die Auslieferung noch um einige Wochen oder Monate verzögern. Nach Angaben seines Anwalts Edward Greenspan sind Schreibers rechtliche Möglichkeiten damit ausgeschöpft. Schreibers Ehefrau bestätigte in Toronto, dass sich ihr Ehemann bereits in Auslieferungshaft befindet.
Langsames Tempo der kanadischen Justiz
Schreiber ist eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Im Falle der Überstellung nach Deutschland droht ihm vor dem Landgericht Augsburg ein Prozess wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug.
Ein kanadisches Berufungsgericht hatte im März 2006 in vorletzter Instanz die Auslieferung Schreibers gebilligt. Dieser legte daraufhin Berufung vor dem Obersten Gericht ein. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten das langsame Tempo der kanadischen Justiz in dem Fall bemängelt. Im Zusammenhang mit von Schreiber gezahlten Schmiergeldern bei Waffengeschäften waren in Augsburg bereits der ehemalige Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls sowie zwei Thyssen-Manager verurteilt worden.
Text: FAZ.NET
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