Guantánamo

Amerika im Streit mit sich selbst

Von Matthias Rüb, Washington

Neal Katyal vertritt Hamdan vor dem Obersten Gericht

Neal Katyal vertritt Hamdan vor dem Obersten Gericht

30. März 2006 Von der Entscheidung dieser sieben Männer und einen Frau hängt viel ab: Nicht nur für die derzeit etwa 490 Gefangenen im Lager Guantánamo Bay auf Kuba, sondern auch für die Vereinigten Staaten, für deren Verhalten im Krieg gegen den Terrorismus und für deren Ansehen in der Welt.

Daß im Fall „Hamdan gegen Rumsfeld, No. 05-184“ nur acht der neun Richter am Obersten Gericht entscheiden, macht einen ohnedies komplizierten Fall nur noch schwieriger. Der Oberste Richter John Roberts nimmt an dem Verfahren nicht teil, weil er vor seiner Berufung an den „Supreme Court“ als Richter am Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtdistrikt in dem Fall schon entschieden hat - und zwar im wesentlichen für die Regierung und gegen den Kläger Salim Ahmed Hamdan, einen etwa 35 Jahre alten Jemeniten, der Fahrer und Leibwächter von Usama Bin Ladin gewesen sein soll.

Ein Stimmenpatt ist möglich

Damit besteht theoretisch die Möglichkeit, daß es zu einem Patt von vier gegen vier Richterstimmen kommt, was wiederum zwei Folgen haben könnte: Wenn sich die Richter nicht einigen können, ob sie sich mit dem Fall überhaupt befassen sollen, bleibt es bei der Entscheidung des Washingtoner Berufungsgerichts - und die Militärtribunale in Guantánamo Bay sind höchstrichterlich genehmigt. Wenn sie den Fall mit mindestens fünf zu drei Stimmen grundsätzlich zulassen, sich aber in den zehn bis zwölf einzelnen verfassungsrechtlichen Fragen, um die es in diesem historischen Verfahren geht, wiederum nicht einigen können, könnte der politische und juristische Streit über den Umgang mit Gefangenen im Krieg gegen den Terrorismus buchstäblich von vorne beginnen.

Nach der mündlichen Anhörung in der Nacht zum Mittwoch wagte kaum jemand eine Voraussage, wie sich die Obersten Richter in ihrem für Juli erwarteten Spruch entscheiden würden. Die Anhörung im vollbesetzten Saal des Obersten Gerichts mit den 24 mächtigen ionischen Säulen aus ligurischem Marmor und dem leicht geschwungenen Richterpult aus schwerem Mahagoni dauerte statt der üblichen Stunde anderthalb Stunden.

Zivilgericht oder Militärtribunal?

Nur selten gewährt das Oberste Gericht eine solche Verlängerung eines „Oral Arguments“. Doch es geht um nichts Geringeres als um die Befugnisse des Präsidenten zu Kriegszeiten, um die Gewaltenteilung, um die Behandlung von Kriegsgefangenen und die Genfer Konventionen sowie um das Recht auf ein Verfahren vor einem Zivilgericht statt vor einem Militärtribunal.

Es präsidiert John Paul Stevens, der als dienstältester Beisitzender Richter den abwesenden Vorsitzenden Richter John Roberts vertritt, der kurz vor Beginn der Anhörung den Saal verlassen hat. Zunächst erhält Neal Katyal, Juraprofessor an der Washingtoner Georgetown Universität und Rechtsvertreter von Hamdan, das Wort. Er argumentiert im wesentlichen, daß Hamdan - einer von nur zehn Gefangenen, gegen die in Guantánamo bisher Anklage erhoben wurde - einzig wegen des Vorwurfs der Verschwörung angeklagt wurde. Doch dieser Straftatbestand sei von den Kriegsgerichten in Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg sowie von den UN-Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda nie als einziger Grund für eine Verurteilung anerkannt worden.

Ein „Blankoscheck“ für die Regierung?

Faktisch stelle sich die Regierung damit einen „Blankoscheck“ aus - eine von Katyal mit Bedacht gewählte Formulierung, weil das Oberste Gericht in anderen Fällen zu Guantánamo und den Militärtribunalen der Regierung einen solchen Blankoscheck ausdrücklich verweigert hatte.

Zweitens müßten die Genfer Konventionen für die Behandlungen von Kriegsgefangenen Anwendung finden, wenn die Regierung schon für sich in Anspruch nehme, das Land befinde sich im Krieg und man habe es bei den Gefangenen von Guantánamo mit „feindlichen Kämpfern“ zu tun.

Drittens schließlich seien die in Guantánamo eingerichteten Militärtribunale im ganzen als nichtig zu betrachten, weil Präsident Bush sich bei der per Dekret verfügten Einrichtung der Tribunale nicht an die Mindestvorschriften der Streitkräfte für Militärtribunale gehalten habe.

Supreme Court nicht mehr zuständig?

Für die Regierung argumentiert anschließend der stellvertretende Justizminister Paul Clement, daß das Oberste Gericht für den Fall „Hamdan gegen Rumsfeld“ gar nicht (mehr) zuständig sei, weil der Kongreß im Dezember 2005 ein rückwirkend gültiges Gesetz verabschiedet habe, das den Zugang der Gefangenen von Guantánamo zu amerikanischen Zivilgerichten regele und einschränke: Erst nach einem Urteil der Militärtribunale soll sich einzig das Bundesberufungsgericht in Washington möglicher Berufungen annehmen. Damit sei der vielleicht heiligste Rechtsgrundsatz der Vereinigten Staaten, das „Habeas Corpus“ genannte Recht zur Anfechtung der Haftgründe, gewahrt - wenn auch auf ein Gericht beschränkt.

Doch selbst wenn das Oberste Gericht sich mit dem Fall befassen sollte, habe Präsident Bush mit der Verfügung zur Einrichtung der Tribunale in Guantánamo nichts anderes getan als zahllose Präsidenten seit George Washington, und der Kongreß habe den Präsidenten dieses Recht immer wieder zugesprochen.

Zweitens sei der Vorwurf der Verschwörung sehr wohl ein Kriegsverbrechen, und drittens befolgten die Tribunale durchaus die einschlägigen Vorschriften der amerikanischen Militärgerichtsbarkeit.

Mit Geschick und Schärfe

Die ausgesprochen lebhafte Aussprache - einzig der als großer Schweiger bekannte konservative Richter Clarence Thomas beteiligte sich nicht - ließ erkennen, daß in Gestalt der acht Richter ganz Amerika mit sich selbst über Guantánamo, den Krieg gegen den Terrorismus und die Militärtribunale im Streit liegt.

Die liberalen Richter Stevens, David Souter, Anthony Kennedy, Ruth Bader Ginsberg und vor allem Stephen Breyer brachten das Publikum ein ums andere Mal zum Lachen, weil sie mit Geschick und argumentativer Schärfe Clement in die Enge trieben, der freilich wacker die Haltung der Regierung verteidigte. „Erstens ist das kein Krieg“, rief Richter Breyer, „jedenfalls kein gewöhnlicher Krieg. Zweitens haben wir es nicht mit Kriegsverbrechen zu tun, weil das nicht unter internationales Recht fällt. Und drittens brauchen wir keine Kriegsverbrechertribunale, weil kein Anlaß zur Eile auf dem Schlachtfeld besteht, also stehen die Zivilgerichte offen!“

Wenn nicht alles täuscht, dürften vier weitere Richter die Ansicht Breyers im wesentlichen teilen - und noch mancher Gefangene aus Guantánamo könnte von Juli an seine Sache vor ein amerikanisches Zivilgericht bringen.

Text: F.A.Z., 30.03.2006, Nr. 76 / Seite 10
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Die perfekte Wohnung oder das ideale Haus zum Kaufen oder Mieten: Jetzt über 960.000 Angebote bei Immowelt.de und FAZ.NET!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche