05. Juni 2008 Das türkische Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Verfassungsänderung der Regierung von Ministerpräsident Tayyip Erdogan zur Aufhebung des Kopftuchverbots an Universitäten für unzulässig erklärt. Dies teilte das Gericht am Abend mit. Das Gericht hatte erstmals über die Klage der Oppositionspartei CHP gegen die zwei Verfassungsänderungen verhandelt, die Studentinnen das Tragen von Kopftüchern in Universitäten erlauben.
Den elf Richtern lag zwar ein Gutachten von Berichterstatter Osman Can vor, das empfiehlt, die Klage gegen die Änderungen der Artikel 10 und 42 der Verfassung zurückzuweisen. In der breiten öffentlichen Meinung war aber schon damit gerechnet worden, dass die Richter die Klage annehmen. Acht der elf Richter sind von dem früheren, der CHP nahestehenden Staatspräsidenten Sezer ernannt, der von 2000 bis 2007 amtiert hatte. Schon 1989 hatte es das Verfassungsgericht abgelehnt, das Tragen von Kopftüchern in Universitäten zuzulassen.
Ein Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten
Die CHP hatte argumentiert, das Tragen von Kopftüchern in den Universitäten sei ein Verstoß gegen das Prinzip des Laizismus und ein Schritt zur Schaffung einer islamischen Republik. Dem hält die regierende AKP entgegen, sie habe im Sinne der religiösen und individuellen Freiheit gehandelt. Mit ihrer Mehrheit hatte das Parlament die Formulierung in die Verfassung aufgenommen, dass es bei der Wahrnehmung des Rechts auf Bildung keine Diskriminierung geben dürfe.
Das Urteil der Richter gilt als Präjudiz für das Verbotsverfahren gegen die AKP, das Generalstaatsanwalt Yalinkaya am 14. März beim Verfassungsgericht eingeleitet hat. Die Begründung lautet, die AKP sei ein Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten“. Auch bei früheren Verbotsverfahren gegen Parteien sind Urteile des Verfassungsgerichts vorausgegangen, die dann als Grundlage für das spätere Verbot dienten.
Die AKP wollte das Thema erst 2009 auf die Tagesordnung bringen
Vor dem Urteil hatte der Generalstabschef der Armee, Büyükanit, in einer Rede vor der Kriegsakademie gesagt, mit Sorge beobachte er, wie einige Brennpunkte“ versuchten, die laizistisch-demokratische Struktur der Republik Türkei“ zu zerstören. Er sei überzeugt davon, dass die Organe der Justiz das nicht zulassen würden.
Die Debatte über die Aufhebung des Kopftuchverbots hatte im Januar die nationalistische MHP angestoßen. Die AKP wollte dieses Thema erst 2009 auf die Tagesordnung des Parlaments bringen, überließ dann aber das Feld nicht der MHP. Die MHP erreichte damit ihre Absicht, ein Klima zu schaffen, bei dem es nicht länger möglich sein werde, über den Entwurf der Regierungspartei für eine neue Verfassung zu diskutieren und für diesen einen Konsens zu schaffen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa