Den Haag

„Sperranlage zerstört Hoffnung auf Frieden“

Von Reinhard Müller, Den Haag

Palästinenser fürchten eine neue “Berliner Mauer“

Palästinenser fürchten eine neue "Berliner Mauer"

23. Februar 2004 Der Grenzzaun trennt vor allem Israelis und Palästinenser. Doch nur die Palästinenser ergriffen am Montag in Den Haag das Wort. Das heißt nicht, daß das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof einseitig ist.

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hatte die Haager Richter auf der Grundlage der UN-Charta um ein Gutachten gebeten. Jeder Staat war eingeladen, zu den völkerrechtlichen Folgen der Sperranlagen Stellung zu nehmen. Das tat auch Israel - aber nur schriftlich. Dadurch hatten die Palästinenser, vertreten durch namhafte Völkerrechtler aus Genf, Brüssel, Oxford und Cambridge, im Haager Friedenspalast einen großen Auftritt.

„Nicht hilfreich“

Die israelischen Argumente gegen ein Gutachten des Gerichtshofs kamen in der Anhörung zwar zur Sprache. Aber nur, um dann ausführlich widerlegt zu werden. Auch die Vereinigten Staaten und die Mitglieder der Europäischen Union verzichteten darauf, in Den Haag aufzutreten und damit öffentlich deutlich zu machen, warum sie das Verfahren für "nicht hilfreich" halten, wie Außenminister Fischer sagte. Obwohl auch sie Bedenken gegen die Grenzmauer haben, äußerten sie sich allenfalls schriftlich. Damit überließen sie es etwa Bangladesh, Belize, Kuba und Madagaskar, sich in Den Haag zu grundlegenden völkerrechtlichen Fragen zu äußern.

Aber geht es hier überhaupt um Rechtsfragen? Ein wichtiges Argument Israels gegen die Anhörung war, daß es sich um einen politischen Streit handele. Allerdings hat der Internationale Gerichtshof, der seit seinem Bestehen 1946 bisher 24 Gutachten erstellt hat, diese üblicherweise vorgebrachte Argumentation stets zurückgewiesen. Die 15 Haager Richter haben sich in der Vergangenheit auch nicht davon abhalten lassen, daß betroffene Staaten mit den Verfahren nicht einverstanden waren. Die Gutachten sind unverbindlich - das unterscheidet sie von den Urteilen in den streitigen Verfahren, bei denen sich die Parteien der Jurisdiktion des Gerichts unterwerfen müssen. Das bedeutet aber keineswegs, daß die bisherigen Gutachten ohne Beachtung oder praktische Wirkung geblieben wären. So gab es mehrere zum Status Südwestafrikas, des späteren Namibias; der Gerichtshof befand letztlich, daß die fortgesetzte Besetzung des Landes durch Südafrika illegal war.

„De-facto-Annexion"

Um das Besatzungsrecht ging es auch am Montag im Großen Saal des Friedenspalastes. Die palästinensischen Vertreter hielten Israel vor, es habe palästinensisches Gebiet besetzt, halte sie jedoch nicht an die Regeln des Besatzungsrechts. Denn der Besatzer, und als solcher sehe sich Israel selbst, müsse die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und sich um die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung kümmern. Das israelische Recht auf Selbstverteidigung wurde in Den Haag nicht bestritten. Aber ein Zaun zur Selbstverteidigung dürfe nur auf dem eigenen Territorium errichtet werden, nicht aber jenseits der anerkannten Waffenstillstandslinie. Tatsächlich gilt das Besatzungsrecht unabhängig vom Grund des Konflikts. Wer ein Territorium militärisch besetzt hält, hat Rechte und Pflichten nach dem humanitären Völkerrecht.

Aber wie steht es mit dem Schutz der israelischen Siedler? Hier wiesen die palästinensischen Bevollmächtigten auf die UN-Resolutionen hin, welche die Besiedlung des besetzten Gebiets als völkerrechtswidrig brandmarkten; darunter waren auch verbindliche Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der damit auch den Bevölkerungstransfer ächtete.

Das führt zu der Frage, welche Folgen der noch im Bau befindliche Grenzzaun langfristig haben könnte. Das Besatzungsrecht ist ein temporäres Regime, das nicht auf Dauer angelegt ist. Der Status des Gebiets darf nicht verändert werden. Genau das werfen die Palästinenser den Israelis allerdings vor: Die Sperranlage schaffe Tatsachen, führe zu einer "De-facto-Annexion". Die Bedrohung Israels wurde dabei nicht verschwiegen, der palästinensische UN-Botschafter verurteilte sie ausdrücklich. Aber die Selbstmordattentate dienten in Den Haag vorwiegend zur Illustrierung der israelischen Besatzungspolitik. Den israelischen Opfern stellte man die palästinensischen gegenüber.

Der Zaun und das Gutachten darüber sind Ausdruck des Nahost-Konflikts: Die Palästinenser meinen, der Zaun versetze dem Friedensplan ("road map") und dem Zwei-Staaten-Modell den Todesstoß, Israel ist der Ansicht, ein Gutachten des Internationalen Gerichtshof mache diesen Plan zunichte. Das ist die Ausgangslage für die 15 "Wächter des Völkerrechts".

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Februar 2004
Bildmaterial: AP, dpa, dpa/dpaweb, EPA, REUTERS

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