Der Staat ist mehr als eine Agentur zur Verwirklichung von Ansprüchen. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall „Schleyer“ 1977: „Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger.“ Von Ulrich Vosgerau

Bundespräsident Horst Köhler gratuliert im Schloss Bellevue dem neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle; in der Mitte dessen Vorgänger Hans-Jürgen Papier

Er ist der jüngste Präsident in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts und leitet als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier in Karlsruhe einen Generationswechsel ein: Der 46 Jahre alte Andreas Voßkuhle hat von Bundespräsident Köhler die Ernennungsurkunde erhalten. Von Reinhard Müller

Ferdinand Kirchhof, der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Vizepräsident und Senatsvorsitzender war sein Bruder Paul nie. Doch auch so wurde er für Politiker zum „teuersten Richter“. Teuer ist auch Ferdinand Kirchhof, der jetzt zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde. Von Reinhard Müller

Gastbeitrag: Soforthilfe in jedem Fall

Demnächst müssen gefährliche Gefangene freigelassen werden - Was tun? Wir müssen darauf einstellen, dass demnächst siebzig bis hundert gefährliche Gefangene freigelassen werden müssen und zu entschädigen sind. Es sind siebzig bis hundert Gefangene, die lange Strafen und bis zu zehn Jahre zusätzlicher, unrechtmäßiger Haft hinter sich haben. Sie sind oftmals selbständigen Lebens völlig entwöhnt. Von Arthur Kreuzer

In diesem Fall nur Kunst: ein schwarzes Loch

Das Schicksal der Erde stand auf dem Spiel. Eine Frau hatte gegen Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum Cern Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie die Zerstörung der Erde befürchtet. Doch die Klägerin wurde nicht erhört. Von Reinhard Müller

Wer personenbezogene Daten speichert, “muss Grundrechte und Grundfreiheiten gewährleisten“

Der Europäische Gerichtshof hat einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattgegeben. Da die Datenschutzstellen der Bundesländer unter staatlicher Aufsicht stünden, könnten sie nicht in „völliger Unabhängigkeit“ arbeiten, entschied der Europäische Gerichtshof.

Löst Hans-Jürgen Papier als ranghöchsten Richter ab: Andreas Voßkuhle (46)

Der neue Chef des ranghöchsten Gerichts in Deutschland heißt Andreas Voßkuhle. Der Staatsrechts-Professor wird mit seinen 46 Jahren der bislang jüngste Präsident in Karlsruhe. Er löst den aus dem Amt scheidenden Hans-Jürgen Papier ab.

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts: Brun-Otto Bryde, Johannes Masing, Hans-Juergen Papier, Christine Hohmann-Dennhardt , Reinhard Gaier und Wilhelm Schluckebier (v.l.)

Der Gesetzgeber in Berlin ist inzwischen daran gewöhnt, Rügen aus Karlsruhe zu erhalten. Wieder hat der Bundestag eine EU-Richtlinie nicht grundgesetzkonform umgesetzt. Wieder geht es um den digitalen Datenschutz. Von Reinhard Müller

Gastbeitrag: Das soziale Netz verteidigen

Die Existenzsicherung des Einzelnen bleibt auch im vereinten Europa Aufgabe der Mitgliedstaaten. Der deutsche Sozialstaat gehört zum unveräußerlichen Kernbestand. Von Bernd Schlüter

Gastbeitrag: Die Chance nutzen

Der staatliche Ankauf entwendeter Daten geschieht nicht unbefugt. Banken, die sich an Steuerhinterziehung beteiligen, verdienen keinen Schutz. Von Kai Ambos

Gastbeitrag: Auf der schiefen Ebene

Die Käufer der entwendeten Daten machen sich strafbar - sie sind nicht durch Notstand gerechtfertigt. Der Staat befindet sich nicht in einer Zwangslage. Von Klaus Lüderssen

Aus der Praxis: Der alte und der neue Bush

Der amerikanische Präsident Obama wollte auch im Völkerrecht einiges anders machen - die Bilanz ist mager. Von Katja Gelinsky

Gastbeitrag: Toleranz stiften

Die Schule ist das wirksamste Integrationsinstrument des Staates. Da jedoch Integration in der Familie beginnt, trägt die Schule die ganze Last und ist damit überfordert. Von Josef Isensee

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier: „Kein Anhänger von Volksentscheiden auf Bundesebene“

Dazu gehöre nicht nur der Schutz vor Freiheitsbedrohungen „durch Dritte“; es gehe auch darum, die „die Freiheitssphäre der Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates zu schützen“, sagt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im F.A.Z.-Interview.

Gastbeitrag: Wie der König ersetzt wird

Demokratie bedeutet nicht, einen Volkskörper abzubilden. Wahlen sind dann ein Verfahren zur Bestenauslese - wie die zum Europäischen Parlament. Von Martin Nettesheim

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche