Verfassungsgericht

Parteien dürfen sich am Privatfunk beteiligen

Solange ein bestimmender Einfluss auf die Programmgestaltung ausgeschlossen bleibt, dürfen sich auch politische Parteien an Privatsendern in geringem Maß beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte damit das Hessische Privatrundfunkgesetz für verfassungswidrig.

Lesermeinungen zum Beitrag

12. März 2008 14:04

Wäre es nicht wunderbar ....

Joerg Seibert (joerg51)

... wenn die SPD endlich alle Ihre Beteiligungen an Medienunternehmen, samt der Beteiligungshöhe, offenlegen würde/müsste?!!

Definitiv auch, denn, und da gabe hich Herrn Grüttner recht und widerspreche deutlich SPD und Verfassungsgericht, ein Einfluss kann nur ausgeschlossen werden, wenn solche Beteiligungen verboten sind!
Es kann nicht sein, dass politische Parteien subtile Einflussnahme gestattet wird.

Wer weiss denn schon wo und es scheint ja ausschliesslich die SPD zu sein, sie überall, welchen Einfluss nimmt.

Aber, egal welche Partei, RAUS AUS DER MEDIENBETEILIGUNG!

Oder wollen wir irgendwann Zustände wie bei Berlusconi ...

Und bei der Gelegenheit könnten wir dann auch gleich die Parteibuchwirtschaft bei öffentlichen Ämtern entsorgen. Das wäre auch dringend Zeit.


P.S. Viele Grüsse in diesem Zusammenhang an FFH, die Frankfurter Rundschau, Ökotest, etc. etc.

Diese Lesermeinung bewerten Belanglos Lesenswert
12. März 2008 13:45

Öffentlich - Rechtlicher - Rundfunk= neutral :)

Bertram von Steuben (Elim_Garak)

Ist schon belustigend!
Die staatlichen Sender, von staatlichem Zwangsinkasso wohlgenährt, unterliegen also offensichtlich nicht der Kontrolle der Rundfunkräte, die aus den Länderparlamenten mit den entsprechenden Partei-Mehrheiten gewählt werden...
...wes Brot ich ess...klingt mir da in den Ohren...
...ich möcht' mich schlapp lachen - muss aber weinen...

Diese Lesermeinung bewerten Belanglos Lesenswert
12. März 2008 12:38

Verfassung hat weniger Wert wie das Wort der Politiker

Uwe Detjen (Detjen)

Der CDU in Hessen wurde bescheinigt, dass sie die Verfassung gebrochen hat. Doch es gibt keinen Aufschrei in der Presse. Zwei Klagen hat Herr Koch verloren und Verfassungsbruch begangen und niemand regt sich auf. Eine verkehrte Welt, denn auf die Verfassung sind die Politiker vereidigt. Ein Eid sollte doch mehr wert haben als ein Wort im Wahlkampf. Die Verfassung sollte uns teurer sein als Politikeraussagen. Die Presse reagiert nicht und leider auch nicht die SPD, die doch selber geklagt hatte. Der Narzissmus kennt eben keine Grenzen. SPD raus aus der schütze die Verfassung und wenn es geklappt hat sag es auch den Leuten. Die Presse möge doch auch über ihre Moral und treu zum Grundgesetz nachdenken. Wer dem Verfassungsbruch weniger Bedeutung zumisst und kein Wort darüber verliert als dem "Wortbruch" der weiß so oder so nicht was Recht ist.

Diese Lesermeinung bewerten Belanglos Lesenswert
1 - 3 von 3 Lesermeinungen
Suche in Beitrag Lesername oder Login
Datum bis
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche