„Schafft Ungleichheit“

Verfassungsrichter kritisiert deutsches Steuerrecht

12. Mai 2008 Bundesverfassungsrichter Rudolf Mellinghoff hat die zahlreichen Vergünstigungen im deutschen Steuerrecht kritisiert. Der Umfang der steuerlichen Lenkungsmaßnahmen sei „besorgniserregend“, sagt Mellinghoff in der Antrittsvorlesung anlässlich seiner Ernennung zum Honorarprofessor durch die juristische Fakultät der Universität Tübingen am Freitag.

Die vielen Ausnahmeregelungen „schaffen Ungleichheit“ und seien ein wesentlicher Grund für die „Kompliziertheit“ des Rechts, äußerte der ehemalige Richter am Bundesfinanzhof in Anwesenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Papier, des neuen Vizepräsidenten Voßkuhle, dessen Vorgängers Hassemer, weiterer Mitglieder des Zweiten Senats, der Generalbundesanwältin Harms sowie des Präsidenten des Bundesfinanzhofs Spindler.

Mellinghoff sprach sich dagegen aus, steuerliche Vergünstigungen nur am Willkürmaßstab zu messen. Vielmehr müsse streng geprüft werden, ob solche Maßnahmen verhältnismäßig seien und nicht dem Gleichheitsgebot widersprächen. Wichtig sei die „allgemeine Lastengleichheit“. Davon könne jedoch kaum mehr die Rede sein, wenn etwa die Gewerbesteuer nur noch von 40 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen gezahlt werde.

Mellinghoff, der von der Union für das Verfassungsrichteramt vorgeschlagen worden war, kritisierte ferner, dass die steuerlichen Vergünstigungen nicht auf der Ausgabenseite des Haushalts erschienen.

Das werde der Pflicht zur Aufstellung eines vollständigen Haushaltsplans nicht gerecht. Ebenfalls am Wochenende hatte Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) mitgeteilt, er lasse prüfen, wo Steuervorteile abgebaut werden könnten. Der Grund dafür ist die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Krankenkassenbeiträgen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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