
Die Menschen würde kann man gar nicht schützen, wenn der Mensche - Träger der Würde, die uns von Gott gegeben ist - nichts zu seiner eigenen Würde beiträgt. Ich glaube auch, dass das Bundesverfassungsgericht einigemale zuweit in die Politik reichte. Besonders im Zusammenhang mit der Terrorismusbekümpfung, und Selbstverteidigung der Demokratie. Da wurde z.B. das abschiessen fon entführten Flugzeugen verboten. Die Begründung ist an den Hahren herbeigezogen. Weil Menschen vielleicht 15 sekunden früher sterbenm müssten. Dass einer nicht sterben soll für andere, ist Superheuchelei. Sie haben doch selber den eisatz der Polizei gegen die gewalttätigen Demonstranten in Bamburg berichtet. Und denken Sie an Heiligen damm. Dort wurden Politzisten, unter lebensgefahr, in Einsatz geschickt. Und nicht vergessen sollten die Bundesverfassungsrichter, dass auch sie von anderen Menschen geschützt werden. Das heisst, dass wenn die richter geschützt werden sollen, müßen ander Menschen ihr Leben riskieren. Was ist direkte Demokratie? Geht es da nich um das handeln der Aktivisten ohne gewählt zu werden? Also abschaffung der Demokratie, weil bestimmte Gruppen es nicht schaffen gewählt zu werden!

erleben wir hier und heute - vorausgesetzt Herr Voßkuhle meint es so wie er es sagt. Der „Menschenwürde“ ihre ursprüngliche Bedeutung zurückzugeben im Sinne der Väter des Grundgesetzes, könnte der erste Schritt sein zur Rückkehr zu verfassungsmäßigen Verhältnissen, zu verfassungsmäßiger Gesetzgebung und Rechtspraxis, zu rationalem, zukunftsweisenden Handeln. Wir werden sehen, ob Herr Voßkuhle die psychische (vermutlich wird auch körperliche nötig sein) Kraft hat das durchzuhalten. Denn wenn es einen Begriff gibt, der von den Pressoure-Groups der Umverteilungsfraktion in nicht mehr zu überbietender Art pervertiert wurde, dann ist es eben die „Menschenwürde“.