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Awacs-Einsatz verfassungswidrig

„Über Krieg und Frieden entscheidet der Bundestag“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Parlaments mit Blick auf Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt. Die Richter erklärten den Einsatz deutscher Soldaten bei den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei vor und während des Irak-Krieges im Jahr 2003 für verfassungswidrig.

Lesermeinungen zum Beitrag

08. Mai 2008 13:13

Vertrag von Lissabon macht Urteil zu Makulator

Martin Weigele (mgweigele)

Wenn der EU-"Vertrag" von Lissabon, den offenbar nur wenige im Bundestag und seitens der Presse gelesen haben, jetzt auch vom Bundesrat verfassungsändernd verabschiedet wird und das Verfassungsgericht sein Inkrafttreten nicht verhindert, wozu es einer Klage bedarf, ist das Urteil Makulatur.

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07. Mai 2008 18:45

Nachtrag, liebes BVerfG,

Peter Becker (sidewinderpeter)

wäre es nicht nur der BRD nützlich, sondern sogar Deiner eigenen Glaubwürdigkeit zuträglich, wenn Du Dich öfters mal verbindlich entscheiden könntest? Oder sind deine Entscheidungen für oder gegen Regierungsbeschlüsse letztendlich vielleicht doch auch parteipolitisch motiviert, was ja ganz gegen denn Sinn der Väter und Mutter unserer Demokratie, ja eigentlich gänzlich gegen das System der Gewaltenteilung rebellierte? Weshalb kommt Deine zeitige Entscheidung in diesem Falle nun doch zu einem anderen Ergebnis. Sind Dir etwa ausser den damals wie heute bestehenden Bündnisverpflichtungen nun etwa neue Lichtlein aufgegangen? Oder hat es sich lediglich um einen revisionistisch-juristischen Akt gehandelt? Schließlich wollte ja auch die FDP damals nichts anderes, als für den Einsatz stimmen, um den eingesetzten Kräften damit den Rücken zu stärken. Da hätte man doch auch damals schon kurzerhand pro Gewaltenteilung urteilen können, nicht? Unbelastet von fragwürdigen Hintergründen mag es sein, dass man mit dem jetzigen Urteil der von einer großen Koalition getragenen, und damit ziemlich frei handelnden - Regierung einmal wieder ihre Grenzen aufzeigen will. Bravo!

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07. Mai 2008 15:54

Danke, liebes BVerfG,

Peter Becker (sidewinderpeter)

für Deine unermesslich akkurate Weit- und Umsicht. Sellvertretend für einen (Groß-)Teil des deutschen Volkes bedanke ich mich bei Dir für die aktuelle Brisanz Deiner normativen Grundsatzentscheidungen. Obschon ich die Relevanz Deines weisen Urteils achte, und dessen Richtigkeit in keiner Weise in Frage stellen möchte, merke ich dennoch einschränkend-fragend an, ob es bei Deiner Entscheidung eine Rolle gespielt hat, dass auch eine politische bzw. legislative Entscheidung seinerzeit(2003) sicherlich zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre, wie sie die damalige Bundesregierung (zu Unrecht) ausgeführt hat: selbst wenn ein Teil der damaligen Fraktion der Regierungspartei "Grüne/Bündnis '90" möglicherweise gegen die notwendige Entscheidung gestimmt hätte, ist doch aufgund der bekannten Dispositionen, der anderen damals im Parlament vertretenen Parteien(CDU/CSU/FDP), hinsichtlich der notwendigen bündnispolitischen Maßnahmen, ein Abstimmungsergebnis im hohen Hause seinerzeit doch unzweifelhaft, oder? Wieso, liebes BVerfG beweist Du nicht etwas mehr Sinn für politische Realitäten, sowie (neo)realistische Notwendigkeiten, und versuchts deinerseits also nicht, weniger restriktive Politik für, und nicht gegen die BRD, zu machen?

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07. Mai 2008 15:48

Wie schön, dass Rot-Grün........

wolf haupricht (emilgilels)

....nunmehr vom höchsten deutschen Gericht erfährt, dass die Verfassung durch die damalige Regierung Schröder und seinem Adlatus Fischer von den Grünen gebrochen wurde. Rot-Grün wähnt sich damit zu Unrecht als Hüter unserer Verfassung, was sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit gerne in die Mikrofene von Fernsehen und Presse verrät. Hätten wenigstens Schröder und Fischer damals eine Änderung des GG auf den Weg gebracht, damit eben das GG den geänderten Rahmenbedingungen als Antwort auf den Terrorismus u.a. Gefahrenabwehrmaßnahmen hätte angepasst werden können. Davon will man heute bei Rot-Grün nichts mehr wissen, weil damit Stimmen verloren gehen können. Also wird weiter die normative Kraft des Faktischen einer Änderung von Gesetzen einschl. GG vorangegen müssen. Schade.

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07. Mai 2008 12:02

Awacs-Einsatz über der Türkei war verfassungswidrg

Christian Biermann (cmbiermann)

Selbst unter einer rot-grünen Regierung wurden verteidigungspolitisch oder strategisch vermeindlich gebotene Maßnahmen konsequent durchgeführt - verfassungsrechtliche Bedenken wurden später beleuchtet. Getreu dem Motto: Befehle sind zunächst auszuführen - Beschwerden sind möglich, aber erst am nächsten Tag. Der Einsatz ist 5 Jahre her - die militärischen Erkenntnisse waren damals aktuell. Die rechtliche Würdigung heute rückt die Sache nur zurecht.

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07. Mai 2008 10:44

Immer wieder schön...

Christoph Ackermann (Ch.Ackermann)

wenn unserem großen Kanzler Schröder und seinem besonders auf Demokratie ausgerichteten Koalitionspartner nach dem hybrisgeschwängerten Abgang noch mal die Ohren lang gemacht werden. Einfach wunderbar! Rot-Grün hatte Qualitäten dessen Haltbarkeitsdaten mit der von Frischmilch zu vergleichen sind.

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