07. Mai 2008 Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestags mit Blick auf Auslandseinsätze der Bundeswehr gestärkt. Das Parlament müsse einem Bundeswehreinsatz immer dann zustimmen, wenn den tatsächlichen Umständen zufolge Verwicklungen der Soldaten in bewaffnete Kämpfe konkret zu erwarten seien, heißt es in einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil des Zweiten Senats.
Damit erklärten die die Karlsruher Richter den Einsatz deutscher Soldaten bei den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei vor und während des Irak-Krieges im Jahr 2003 für verfassungswidrig. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hätte dafür die Zustimmung des Bundestages einholen müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter gaben damit einer fünf Jahre alten Organklage der FDP-Bundestagsfraktion statt.
Der Zweite Senat bekräftigte, das Grundgesetz habe die Entscheidung über Krieg und Frieden dem Deutschen Bundestag als Repräsentationsorgan des Volkes anvertraut. Der Parlamentsvorbehalt sei parlamentsfreundlich auszulegen und vom Verfassungsgericht voll überprüfbar. Da die Aufklärungsflüge über der Türkei seinerzeit dem Schutz vor einem befürchteten Angriff des Iraks auf den Nato-Staat Türkei dienten, bestand aus Sicht des Gerichts eine konkrete Gefahr für eine Verwicklung der Bundeswehrsoldaten in den Konflikt.
Das Kabinett Schröder hatte 2003 keine Notwendigkeit gesehen, das Parlament vor dem Einsatz zu befragen. Das wurde damals damit begründet, dass es sich um einen Routineeinsatz innerhalb der Nato, nicht aber um einen Militäreinsatz handele. Schließlich seien die Flugzeuge unbewaffnet gewesen.
Greifbare tatsächliche Anhaltspunkte
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch, die Beteiligung an einem bewaffneten Einsatz liege bereits dann vor, wenn greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestünden, dass deutsche Soldaten in eine bewaffnete Auseinandersetzung hineingezogen werden könnten. Weil die Aufklärungsflüge seinerzeit dem Schutz vor einem befürchteten Angriff auf das Nato-Gebiet dienten, bestand aus Sicht des Gerichts eine konkrete Gefahr für eine Verwicklung der Bundeswehr in den Konflikt.
Der Awacs-Einsatz dauerte vom 26. Februar bis zum 17. April 2003. Der Irak-Krieg begann am 20. März 2003. Die Maschinen dienen als Warn- und Überwachungssystem und waren zum Schutz der Türkei dort stationiert.
Dies war kein Routineeinsatz, sagte der aus dem Amt scheidende Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Die Bundesregierung habe die Rechte des Parlaments verletzt, denn die Operation Display Deterrence der Nato habe nicht nur der Abschreckung gedient. Vielmehr habe sich das Bündnis spätestens ab dem 18. März ernsthaft auf eine bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Irak und dessen damaligen Machtinhaber Saddam Hussein eingestellt. Die Luftraumüberwachung sei intensiviert und Nato-Einsatzbefugnisse seien erweitert worden.
Bei einem Angriff auf die Türkei hätten die Awacs-Maschinen ihre Aufklärungsergebnisse unter anderem an den Bodengefechtsstand weitergegeben und aufsteigenden Jagdflugzeugen Feuerleitführung gegeben. Als Nato-Bündnispartner wäre Deutschland damit unmittelbar kämpfende Partei gewesen.
FDP: Keine Regierungsarmee
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, das Urteil setze klare Maßstäbe und schaffe Rechtssicherheit für die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Die Bundesregierung werde die Entscheidung sorgfältig analysieren. Ob das Urteil Konsequenzen für laufende Einsätze habe, könne noch nicht gesagt werden.
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen bezeichnete das Urteil als schallende Ohrfeige für die damalige rot-grüne Bundesregierung. Der Richterspruch sei auch interessant für die derzeitige Diskussion um einen nationalen Sicherheitsrat, denn hier sollten Beteiligungsrechte des Parlaments aufgeweicht werden. Dem habe das Verfassungsgericht nun eine Absage erteilt und die Rechte des Parlaments gestärkt. (Siehe auch: Weiter Streit über Nationalen Sicherheitsrat)
Der FDP-Vorsitzende Westerwelle sagte zu dem Urteil: Damit ist allen Überlegungen eine Absage erteilt, aus der Parlamentsarmee eine Regierungsarmee zu machen. Die Liberalen hatten schon das Awacs-Urteil von 1994 erstritten. Sie ist der Ansicht, dass der Einsatz von deutschen Soldaten in den Awacs-Maschinen alles andere als Nato-Routine war: Die Türkei hatte um Schutz vor einer möglichen Bedrohung durch den Irak gebeten. Eine für den Staat so wesentliche Entscheidung darf nach Ansicht der Freien Demokraten nicht allein der Regierung überantwortet werden. Der Grundsatz müsse lauten: Im Zweifel für das Parlament.
Glatte Ohrfeige für Rot-Grün
Die Grünen teilten mit, die Union könne ihre Pläne aufgeben, bewaffnete Einsätze künftig schneller und ohne Parlamentsbeteiligung zu beschließen. Die Linkspartei nannte den Entwurf der Union reif für den Altpapiercontainer.
Auch der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Kauder, sprach in Berlin von einer glatten Ohrfeige für Rot-Grün. Es sei die Union gewesen, die das damals aufgrund der gegebenen Rechtslage als verfassungswidrig bezeichnet habe. Manche haben ein kurzes Gedächtnis, aber sie werden schnell von den Tatsachen eingeholt, sagte Kauder. Ihnen rufe er zu: Ihr habt den Anschlag auf die Verfassung gemacht. Belehrungen von euch brauchen wird nicht.
Die Grünen-Vorsitzende Roth hätte sagte: Die damalige Entscheidung von Kanzler Schröder und dem rot- grünen Kabinett, unbewaffnete Awacs-Aufklärungsflugzeuge ohne Parlamentsbeteiligung einzusetzen, erweist sich im Nachhinein als Fehler.
Die Karlsruher Richter stellten nun klar: Mit der Anwendung militärischer Gewalt endet der weit bemessene Gestaltungsspielraum der Exekutive im auswärtigen Bereich. Das Parlament sei ein wesentliches Korrektiv zur sonst dominierenden Rolle der Bundesregierung. Jeder Einsatz könne von der begrenzten Einzelaktion in eine größere und länger währende militärische Auseinandersetzung münden, bis hinein in einen umfänglichen Krieg. Wegen der politischen Dynamik eines Bündnissystems sei es bedeutsam, dass die größer gewordene Verantwortung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in der Hand des Parlaments liege.
Aktenzeichen: 2 BvE 1/03
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, reuters
