Awacs-Einsatz verfassungswidrig
Über Krieg und Frieden entscheidet der Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Parlaments mit Blick auf Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt. Die Richter erklärten den Einsatz deutscher Soldaten bei den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei vor und während des Irak-Krieges im Jahr 2003 für verfassungswidrig.