Kampf gegen Terror

Riskantes Netz

Welche Grenzen hat die Rasterfahndung nach Terroristen im Netz? Wie weit dürfen die Behörden bei der Online-Durchsuchung, der Videoüberwachung oder der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen gehen? Die Informationsgesellschaft braucht Verkehrsregeln - nicht den Schutz eines nur als Bürger auftretenden nomadisierenden Individuums, meint der Rechtswissenschaftler Karl-Heinz Ladeur.

Lesermeinungen zum Beitrag

24. April 2008 23:21

Riskantes Netz

Karsten-Hinrich Festge (Festge)

Ich möchte meinen letzen Beitrag vertiefen:
Auch ich halte es für nicht sehr wahrscheinlich, daß bei der nächsten BT-Wahl die "Linkspartei" eine demokratische Mehrheit erreicht. -Aber ich halte es durchaus für möglich, daß es in D. in 20 Jahren ein Heer von Rentnern gibt-wir schreiben dann 2028- , das von der sog."Grundsicherung" leben muß. Das ist zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben.- Rentner machen keine Revolten-aber sie sitzen sicher immer noch "Volkstribunen" vom Schlag LAFONTAINE auf.-Der wird dann sicher nicht mehr leben.- Aber er wird einen Nachfolger haben. Und den wählen sie dann, Millionen alter Menschen, weil er ihnen das Blaue vom Himmel herunter verspricht- mit ungeahnten Folgen.-
Und dann haben Sie- mit 20-jähriger Verzögerung-genau das Szenario, das ich Ihnen mit meinem vorigen Beitrag nahebrachte.-
Pakistan ist atomraketenfähig,auch Indien.- Die Situation für die Zukunft ist ähnlich:
Radikale bestimmen die Zukunft, im Westen wie im Osten. -Sicher nicht die Narren von der islamistischen Front.Die sollte man vergessen!


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24. April 2008 19:51

Freiheit versus Sicherheit, falsche Problemstellung

Hans H Niller (Niller)

Unsere Verfassung ist nicht als Instrument für unsere Feinde konzipiert, um den Frieden und die „Freiheit des Christenmenschen“ zugunsten eines Überwachungsstaats auszuhebeln.

Sollte die Verfassung neuerdings als lückenhaft empfunden werden, z. B. von den EU-Schranzen, weil neuartige, durch die mutwillige Korrumpierung der Nationalstaaten verursachte Bedrohungen bei Drucklegung des Grundgesetzes nicht vorauszusehen waren, so sind den Freiheitsrechten der Deutschen als dem eigentlichen Ziel der Verfassung der Vorzug zu geben, nicht aber dem Wohlleben feindseliger Gegengesellschaften.

Die Fehlentwicklungen müssen revidiert, eine effiziente Repatriierungspolitik für nicht integrationswillige und -fähige Elemente, die Auflösung der feindlichen Gegengesellschaften in unseren Großstädten müssen von Staats wegen umgehend begonnen werden. Dann ist die sogenannte Terrorismusgefahr gleich wieder weg, die totalitär angehauchte Rundumüberwachung des Volkes entfällt rückstandslos.

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24. April 2008 18:22

Wenn die "Linkspartei" bei der nächsten Bundestagswahl Mehrheitspatei wird...

Karsten-Hinrich Festge (Festge)

findet sie ein erstklassiges Instrumentarium vor, um den von ihr angestrebten Systemwechsel berbeizuführen- immer auf dem Boden des GG. -Da können nunmehrige Oppositionsgruppen subito sich wiederfinden im Kreis terroristischer Netzwerke, nur weil sie sich dem angestrebten Systemwechsel widersetzen. -In der Hand demokratischer Parteien mag die "Rasterfahndung", wie sie die Bundesregierung anstrebt, einigermaßen unbedenklich sein. In der Hand einer Partei, die den "Systemwechsel" will, sicher nicht!-

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24. April 2008 15:27

Kollektivrecht oder Menschenwürde?

C. B. Sturm (CBest)

Dass Verbrecher sich ihrer Zeit anpassen, ist eine Binsenweisheit; dass Recht und Gesetz dabei mithalten müssen, ebenfalls. Zum Problem sind diese Sätze erst dadurch geworden, dass sie heute praktisch willkürlich zur Begründung aller Arten von Sicherheitsmaßnahmen herangezogen werden. Auch Herr Ladeur erliegt dieser Versuchung, wenn er eine grundlegende "Neujustierung" des Rechtssystems fordert und gleichzeitig die extrem verschärften Kontroll- und Präventionspraktiken des Staates als notwendige Schritte in diese Richtung rechtfertigt.

Ohne Zweifel sind die heutigen Verbrecher zumindest technisch auf der Höhe der Zeit und hat sich die entsprechende Bedrohung seit Gründung der BRD stark verändert. Die Praxis, aus diesem Grund Werte und Grundrechte abzuschaffen oder massiv einzuschränken, geht aber am Problem vorbei, da ebenjene Werte und Rechte nicht an eine bestimmte Staatsordnung gebunden sind. Ihre Aufnahme in das Grundgesetz war Ausdruck eines Respekts sowohl vor dem einzelnen Menschen - sei er unschuldiger Bürger oder nicht - als auch vor menschlichen Gemeinschaften. Der Vorschlag, die einzelne Person zugunsten eines unscharfen Kollektivs zurückzustellen, missachtet die Menschenwürde und markiert einen ethischen Dammbruch.

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24. April 2008 11:46

Unverhältnismäßig

Wolf-Dieter Busch (wolf1954)

Ladeur stellt die Frage nach der Unverhältnismäßigkeit des "geringen" Eingriffs bei massenhafter Beobachtung.

Nun, das Verfassungsgericht hat diese Frage bereits sehr konkret beantwortet: der Bürger, der sich der Beobachtung bewusst ist, beginnt, Verdachtsrisiken zu scheuen. Man könnte genau so gut sagen: er ist in seiner Entscheidungsfreiheit gehemmt.

Die restlichen Argumente (konspirative Netzwerke, sich radikalisierende Muslime) sind Behauptungen, zu denen ich doch recht gern was "nahrhaftes" gehört hätte ... auch argumenttechnisch ist der Artikel von eher zweifelhafter Qualität. -- Ah ja, noch was. Professor ist der Herr? Kritisch.

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24. April 2008 11:24

Man ist geneigt dem Verfasser recht zu geben!

Martin Buchwald (Denken)

Hat er aber nicht!

Tatsache ist, dass es hier letztlich nur um die Nutzung eines neu zur Verfügung stehenden Werkzeuges geht und um die Heranziehung neuer Methoden zur Datenanalyse.

Auch früher schon gingen Bedrohungen von einzelnen oder organisierten Gruppen aus. Wenn man das nun Netzwerke nennen möchte ok.

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